Zuletzt aktualisiert am 12. November 2021
Immer wieder kommen Menschen zu uns, die eine Anzeige bekommen haben, und gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Anti-Doping-Gesetz eröffnet wurde. Dies hat den Grund, dass Stoffe, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, aber auch zu Doping-Zwecken konsumiert werden können, mittlerweile auch vom Anti-Doping-Gesetz abgedeckt sind. So zum Beispiel das anabole Steroidhormon Oxandrolon.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
- Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
- Was ist im Umgang mit Oxandrolon verboten?
- Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Oxandrolon?
- Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Oxandrolon ermittelt wird?
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Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) definiert Arzneien als Stoffe, die am oder im Körper angewandt werden, und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden bestimmt sind.
Ob ein Stoff vom Hersteller oder Anbieter anders deklariert wird, ist für die rechtliche Beurteilung dabei uninteressant. Für Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, besteht nach § 73 AMG ein Verbringungsverbot, also ein Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen. Der Bezug von Arzneimitteln aus Nicht-EU-Staaten ohne ärztliche Verschreibung ist grundsätzlich verboten.
Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) ist dem Arzneimittelgesetz hinzugefügt worden, um ein eigenes Gesetz für den Umgang mit illegalen leistungsverstärkenden Substanzen im Sport zu schaffen. Dies umfasst sowohl Nahrungsergänzungs- und Betäubungs- als auch Arzneimittel. Diejenigen Mittel, die sich zu Doping-Zwecken eignen sind im Anhang zu § 2 AntiDopG gelistet und der Umgang mit ihnen ist auch nach dem AntiDopG strafbar. Hierzu zählt auch Oxandrolon, da es eine muskelaufbauende Wirkung hat, und im Bereich des Bodybuilding genutzt werden kann.
Was ist im Umgang mit Oxandrolon verboten?
Das AntiDopG verbietet Privatpersonen jeglichen Umgang mit Substanzen wie Oxandrolon in nicht geringer Menge. Dies umfasst die Herstellung, den Handel, den Besitz, das Abgeben oder Inverkehrbringen, sowie das Dopen (sich selbst oder andere) mithilfe dieser Substanz. Auch die Einfuhr von Oxandrolon über die Grenze ist gemäß § 4 Abs 1 AntiDopG verboten. Wenn eine Sendung Oxandrolon in nicht geringer Menge vom Zoll abgefangen wird, ergeht eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen AMG und AntiDopG und gegen den Adressaten wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Oxandrolon?
Grundsätzlich wird der illegale Umgang mit Oxandrolon mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft. Entscheidendes Kriterium ist dabei, wie bereits angedeutet, ob es sich bei der konkret vorliegenden Menge um eine 'geringe' oder 'nicht geringe' Menge, gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) handelt.
Die Schwelle der 'nicht geringe Menge' liegt im Falle von Oxandrolon bei 100 mg und ist mit einer handelsüblichen Tablettenpackung bereits überschritten.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Oxandrolon ermittelt wird?
Wenn man am Zoll Ihre Lieferung kontrolliert wird man Sie, i.d.R. Schriftlich, darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Vielleicht werden Sie auch zu einer Anhörung vorgeladen. Sie sollten umgehend einen Fachanwalt hinzuziehen und keine Aussagen zur Sache machen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und während des Ermittlungsverfahrens für Sie die Korrespondenz mit den Behörden übernehmen.
Wenn Sie nicht vorbestraft sind, stehen Ihre Chancen gut, glimpflich davon zu kommen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte verfügen auf diesem Gebiet über jahrelange Erfahrung und arbeiten bundesweit.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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