Während die Preise für Benzin und Diesel an deutschen Tankstellen explodieren, wollen manche mit kuriosen Tipps im Internet viele Klicks erreichen. So könnte man als Autofahrer sparen, wenn man statt des teuren Sprits einfach zu Speiseöl wie etwa Sonnenblumenöl oder Rapsöl aus dem Supermarkt greift.
Erst kürzlich behauptete ein Post, der in sozialen Medien viral ging, dass das Nichtbezahlen einer Tankfüllung im Endeffekt billiger kommt. Ein gefährlicher Irrglaube, wie wir in unserem Artikel zum Tankbetrug genauer erklärt haben. Nehmen wir uns jetzt dem Thema Speiseöl statt Diesel an.
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Nicht nur auf TikTok häufen sich Videos, in denen Personen Sonnenblumenöl oder Rapsöl statt Diesel in den Tank kippen. Dieser „Spar Tipp“ geht aktuell durch die sozialen Medien. Warum das strafrechtlich keine gute Idee ist, klären wir in unserem Artikel. Zunächst wollen wir jedoch einen Blick darauf werfen, ob es rein technisch eine gute Idee ist, Speiseöl aus dem Supermarkt statt Sprit aus der Tankstelle zu tanken.
Sonnenblumenöl statt Diesel: Kein Problem für meinen Dieselmotor?
Zunächst lässt sich Öl aus Pflanzen prinzipiell als Energielieferant für Motoren verwenden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Öl aus Raps oder Sonnenblumen gewonnen wurde. Dennoch sind keine Autos auf dem Markt zu finden, die explizit ab Werk fürs Fahren mit Pflanzenöl ausgestattet sind. Die Dieselmotoren müssten für die Verbrennung von Pflanzenöl umgerüstet werden.
Eine höhere Zündtemperatur und eine starke Zähigkeit würden bei modernen Dieselfahrzeugen zu Startschwierigkeiten führen und den Motor auf die Dauer schädigen. Zudem wirkt es sich negativ auf die Leistung aus. Alte Dieselautos mit Verteilereinspritzpumpen funktionieren mit weitaus geringeren Einspritzdrücken und haben oftmals keine feinfühlige Sensorik. Zeitweise würden diese wohl ohne Probleme mit Pflanzenöl laufen. Doch auch die Lebensdauer dieser Motoren wird durch das Betanken mit Speiseöl mittelfristig eingeschränkt.
Aktuell warnt auch der ADAC vor dem Tanken mit Pflanzenöl aus dem Supermarkt. Doch nicht nur ein Motorschaden sollte Dieselfahrer davon abhalten, zukünftig im Supermarkt literweise Speiseöl für die Tankfüllung zu kaufen. Es droht eine Strafanzeige. Warum? Wir wollen es Ihnen im nächsten Abschnitt erklären.
Pflanzenöl oder Heizöl statt Diesel: Wann mache ich mich strafbar?
Bei Kraftstoff aus Pflanzenöl (Pöl) ist eine Abgabe der Energiesteuer seit 2008 fällig. Wer das Sonnenblumenöl oder Rapsöl im Supermarkt besorgt, zahlt an der Kasse lediglich die Mehrwertsteuer, nicht aber die verbindliche Energiesteuer für den Kraftstoff. Somit müsste er für eine Steueranmeldung zum Hauptzollamt und diese Abgabe entsprechend bezahlen. Macht er das nicht, begeht er Steuerhinterziehung. Im Übrigen gilt das ebenso bei Autotankfüllungen mit steuerbegünstigtem Heizöl.
Dadurch wird der „Spar Tipp“ aus dem Internet schnell zum Fiasko mit harten strafrechtlichen Folgen. Welche Strafe bei einer Steuerhinterziehung wegen nicht gezahlter Energiesteuer droht, erfahren Sie jetzt.
Steuerhinterziehung wegen nicht gezahlter Energiesteuer: Welche Strafe droht?
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Durch eine Verurteilung droht also zusätzlich ein Eintrag ins Führungszeugnis, wodurch man als vorbestraft gilt.
Die Art der hinterzogenen Steuer spielt bei der Strafe keine relevante Rolle. Viel ausschlaggebender für die Strafbemessung wird hingegen die Höhe der hinterzogenen Steuer sein. Ebenso sind Vorstrafen für das Urteil entscheidend.
Bei Steuerhinterziehung handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Wie beschrieben drohen harte Strafen. Sobald Sie eine Anzeige erhalten haben, sollten Sie deshalb auch Hilfe bei einem erfahrenen Strafverteidiger suchen. Wir erklären Ihnen im nächsten Abschnitt warum.
Pflanzenöl getankt: Ihr Anwalt beim Vorwurf der Steuerhinterziehung
Wenn Sie dabei erwischt wurden, Speiseöl statt Diesel getankt zu haben, droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen kompetenten Anwalt für Strafrecht.
Erst durch die Akteneinsicht erhält man einen Überblick über die komplette Beweislast. Ein Strafverteidiger wird die Akte genauestens prüfen und versuchen das Verfahren abzuwenden. Ist die Beweislast unanfechtbar, wird eine effektive Verteidigungsstrategie dafür sorgen, die Strafe möglichst gering zu halten.
Unsere Anwälte für Strafrecht helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Unsere Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Von dort aus vertreten wir Sie deutschlandweit beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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