Viele Reinigungsfirmen geraten ins Visier der Finanzbehörden. Schon kleine Unregelmäßigkeiten können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es drohen empfindliche Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Auch die Betriebserlaubnis kann entzogen werden.
Sollte gegen Sie wegen Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung ermittelt werden, wenden Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Steuerstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Warum geraten Reinigungsfirmen ins Visier der Finanzbehörden?
Insbesondere größere Reinigungsbetriebe werden regelmäßig von den Finanzbehörden überprüft. Schon kleinste Fehler in der Buchführung oder bei der Beschäftigung von Mitarbeitern können den Verdacht auf Schwarzarbeit oder sogar Steuerhinterziehung begründen.
Gründe für Ermittlungen sind u.a.:
- Ungereimtheiten in den Kassenbüchern,
- Beschäftigung nicht gemeldeter Mitarbeiter,
- Unklare Lohnabrechnungen,
- Verdacht auf Scheinselbstständigkeit oder
- Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis.
Wird ein Anfangsverdacht festgestellt, folgt oft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, einschließlich Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume sowie Vorladungen der Geschäftsführung.
Was ist Schwarzarbeit nach dem Gesetz?
Gemäß § 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) liegt Schwarzarbeit vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen erbracht oder entgegengenommen werden, ohne dass diese korrekt angemeldet sind oder die daraus resultierenden steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
Beispiele für Schwarzarbeit in Reinigungsfirmen:
- Mitarbeiter sind nicht oder nur teilweise angemeldet.
- Es wird Lohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn gezahlt.
- Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis werden beschäftigt.
- Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgeführt
Wichtig: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich durch Schwarzarbeit strafbar machen oder ordnungswidrig handeln.
Steuerhinterziehung durch Schwarzarbeit bei Reinigungsfirma?
Nicht jede Form von Schwarzarbeit ist automatisch Steuerhinterziehung, doch die Übergänge sind fließend:
- Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit, z. B. durch fehlende Anmeldung des Betriebs oder die Missachtung von arbeitsrechtlichen Vorschriften.
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt dann vor, wenn durch bewusste Falschangaben gegenüber Behörden oder durch das Verschweigen von Einkünften Steuern eingespart werden.
Wer beispielsweise Löhne in bar zahlt, ohne diese zu verbuchen, vermeidet bewusst Abgaben – das kann strafrechtlich verfolgt werden. Mehr dazu unter Steuerhinterziehung wegen Schwarzarbeit.
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?
Die Konsequenzen hängen vom konkreten Vorwurf ab. Bei der Ordnungswidrigkeit Schwarzarbeit drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich. Bei einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahre.
Weitere Folgen sind die Rückzahlung aller hinterzogenen Beiträge inklusive Zinsen und Säumniszuschläge. Auch der Entzug der Gewerbeerlaubnis oder Arbeitserlaubnis droht bei einem derartigen Strafverfahren.
Verhalten beim Vorwurf der Steuerhinterziehung als Reinigungsfirma
Wer Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung begangen hat, kann durch eine Selbstanzeige straffrei davonkommen, solange diese bei der Behörde eingeht, bevor Ermittlungen aufgenommen werden. Danach ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.
Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung ist das gesamte Personal gemäß § 90 AO zur Mitwirkung verpflichtet, nicht, wie etwa bei einer Hausdurchsuchung, bloß zur Duldung. Der Mitwirkungspflicht nicht nachzukommen, stellt an sich schon eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies ist eine Gratwanderung, da ein Beschuldigter gleichzeitig das Recht auf Aussageverweigerung hat, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Die Mitwirkung kann in einem solchen Fall nicht erzwungen werden.
Prinzipiell raten wir in diesen Fällen dringend dazu, die Aussage zu verweigern. Wir weisen aber darauf hin, dass der Betriebsprüfer die hinterzogenen Steuerbeträge in diesem Fall schätzen kann. Solche Schätzungen fallen erfahrungsgemäß sehr großzügig zugunsten des Staates aus.
Sie sollten bei einem drohenden Steuerstrafverfahren umgehend einen Anwalt für Steuerstrafrecht einzuschalten, der die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und Ihnen angesichts Ihrer persönlichen Lage zu einem bestimmten Vorgehen raten kann. Ihr Anwalt wird auch die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernehmen und Sie im Ernstfall vor Gericht verteidigen.
Jetzt Anwalt kontaktieren – schnell & diskret
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht, insbesondere Angelegelnheiten des Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Hierbei vertreten wir bundesweit Mandanten von unseren Standorten in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München aus. Wenn Sie Beschuldigt werden sollten Sie keine Zeit verlieren und Kontakt zu uns aufnehmen - wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
Zur kostenlosen Ersteinschätzung
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.















