Seit rund zwei Jahren sorgen bundesweit immer wieder Berichte über Steuerhinterziehung in China-Restaurants für Schlagzeilen – vor allem in lokalen Medien, wenn es vor Ort zu einer Verhandlung gegen die Inhaber kommt.
Die Gastronomen haben laut Anklage mit Hilfe einer manipulierten Buchungssoftware der Firma Multiway Technic & Trading GmbH mit der Bezeichnung „Win-Restaurant“ ihre Umsätze kleingerechnet.
Dem Staat soll dadurch seit 2012 insgesamt ein hoher dreistelliger Millionenbetrag entgangen sein. In ganz Deutschland kommt es seit 2019 zu Strafverfahren gegen Gastronomen.
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Hintergrund der Strafverfahren gegen China-Restaurants wegen Steuerhinterziehung?
Ende März 2021 verurteilte das Landgericht Osnabrück zwei Brüder aus Gelsenkirchen, die ursprünglich aus Hongkong stammen, wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Fälschung technischer Aufzeichnungen zu langjährigen Haftstrafen. Sie hatten die Manipulationssoftware entwickelt und im großen Stil in Deutschland, aber auch im Ausland vertrieben. Medien berichteten unter Berufung auf Steuerfahnder von über 1.000 China-Restaurants, die betroffen sein sollen.
Die Finanzbehörden hatten über längere Zeit zahlreiche Testessen in asiatischen Lokalen durchgeführt und das Geschehen in den Restaurants genau beobachtet. Ihnen fiel auf, dass die abgerechneten Umsätze nicht mit ihren eigenen Aufzeichnungen übereinstimmten. Schließlich fanden sie heraus, dass die Asia-Restaurants alle die gleiche Kassensoftware der Firma Multiway Technic & Trading GmbH aus Gelsenkirchen benutzten. Es fanden zahlreiche Razzien statt, teilweise wurde auch Konten beschlagnahmt.
Von dem Fall der chinesischen Brüder unabhängig, war auf dem gleichen Gebiet auch ein Geschäftsmann aus Frankfurt/Main tätig, der wegen seiner Software „Plutus“ inzwischen ebenfalls zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
An mehreren deutschen Gerichten gab es bereits Verurteilungen von Gastronomen, die manipulierte Programme benutzt haben. Doch die Ermittlungen laufen weiter und es kommen immer neue Verfahren zur Anklage.
Was wird den beschuldigten Gastronomen genau vorgeworfen?
Durch die Software der Firma Multiway Technic & Trading GmbH konnten die Registrierkassen der Restaurants so manipuliert werden, dass ein Teil der Umsätze nachträglich gelöscht werden konnte, fast ohne Spuren im Kassensystem zu hinterlassen. Für die Art und Weise der Manipulation gab es mehrere Optionen, zwischen denen die Gastronomen wählen konnten. In jedem Fall waren die Einnahmen am Ende geringer und entsprechend reduzierte sich die Steuerschuld. Deshalb wird den Gastronomen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) und Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgeworfen.
Welche Strafe droht nach dem Einsatz von "Win Restaurant"
§ 370 der Abgabenordnung sieht für Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das gleiche Strafmaß sieht § 268 StGB auch für das Fälschen technischer Aufzeichnungen vor. Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Für besondere schwere Fälle der Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Als besonders schwerer Fall gilt nach § 370 Absatz 3 AO u.a., wenn in großem Ausmaß Steuern verkürzt wurden. Hier kommt es also auf den Umfang der Steuerhinterziehung im Einzelfall an. Laut Medienberichten sollen manche Gastronomen bis zur Hälfte des Umsatzes nachträglich gelöscht haben.
Die nicht gezahlten Steuern müssen selbstverständlich mit Zinsen nachträglich an das Finanzamt abgeführt werden.
Haben Sie eine Anzeige wegen manipulierter Kassensoftware erhalten?
Steuerhinterziehung ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, erst recht nicht, wenn es um größere Summen geht, die dem Staat vorenthalten wurden. Egal, ob Sie Inhaber eines China-Restaurants oder eines anderen Lokals sind – Sie müssen mit einer konsequenten Verfolgung rechnen, wenn Sie die Software der Multiway Technic & Trading GmbH eingesetzt haben. Die Ermittlungen können lange Zeit laufen, bevor es zu einer Anklage kommt. Das ist gerade bei Steuerstrafverfahren nicht ungewöhnlich.
Verlassen Sie sich nicht auf die Verjährung. Sie beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre und in Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung seit 2021 sogar fünfzehn Jahre!
Die Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht ist bei Anzeigen wegen Steuerhinterziehung immer zu empfehlen. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Vor Gericht kommt es immer auf den konkreten Fall an. Ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf dieser Grundlage die Chancen in Ihrem Fall realistisch einschätzen. Vor Gericht kann er durch eine gute Verteidigungsstrategie dafür sorgen, dass die Strafe möglichst gering ausfällt.
Wenn Sie eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erhalten haben oder sogar schon eine Anklageschrift, dann nehmen Sie Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Wir sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit als Strafverteidiger. Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite oder rufen Sie uns an. Gern können Sie uns auch eine E-Mail oder eine Nachricht bei WhatsApp schreiben.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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