Das neue Pro-Vision Headset von Apple ist aktuell nur in den USA erhältlich.
Wenn man es nach Deutschland einführen will, muss man es verzollen, da es die Einfuhrgrenze von 430 Euro deutlich überschreitet.
Wird man kontrolliert, drohen Bußgelder und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
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Filme schauen, arbeiten oder spielen. Die Apple Vision Pro ist seit Anfang Februar 2024 in den USA erhältlich. Viele Deutsche bringen derzeit die VR-Brille aus ihrer Reise oder ihrem Aufenthalt in den USA mit nach Deutschland. Doch Vorsicht: Hat man die Ware nicht verzollt, drohen hohe Bußgelder sowie eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Darf man die Apple Vision Pro mit nach Deutschland nehmen?
Es ist prinzipiell kein Problem, etwas im Urlaub zu kaufen und mit nach Hause zu bringen. Allerdings muss man es gegebenenfalls bei Ankunft am Flughafen verzollen. Wenn man versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln und entdeckt wird, kann das ausgesprochen teuer werden.
Es häufen sich aktuell Fälle, bei denen Menschen in die USA reisen, dort das neue VR-Set „Vision-Pro“ von Apple erstehen - welches auf dem europäischen Markt noch nicht zu bekommen ist - und es anschließend versuchen, mit nach Deutschland zu nehmen. Natürlich fällt ein Gegenstand dieser Größe beim Zoll unweigerlich auf.
Muss ich die Apple Vision Pro verzollen?
Innerhalb der EU müssen Einkäufe nach einer Urlaubsreise nicht verzollt werden. Käufe aus Nicht-EU-Staaten sind jedoch grundsätzlich zollpflichtig. Das heißt: Sie müssen gemeldet werden. Zahlen muss man dafür erst ab der sogenannten Einfuhrgrenze. Diese hängt vom Reiseweg ab:
- Landweg: 300 Euro;
- Wasser- oder Landweg: 430 Euro;
Waren mit einem Wert zwischen 430 und 700 Euro werden gemäß § 29 Abs.2 ZollV mit 17,5 % besteuert. Waren, deren Wert darüber liegt, werden mit einem individuellen Zollsatz und der Einfuhrumsatzsteuer belegt. Diese beträgt 19 %.
Ein Apple-VR-Set kostet fast das Zehnfache der Einfuhrgrenze. Entsprechend teuer ist die Verzollung und entsprechend ungemütlich reagiert der Zoll, wenn man einen solchen Artikel nicht deklariert.
Was passiert, wenn man Waren nicht ordnungsgemäß verzollt?
Die deutsche Zollgesetzgebung entspricht der Steuergesetzgebung und ist in der Abgabenordnung (AO) gesetzlich geregelt. Wer zu verzollende Waren nicht angibt, tut nach dem Gesetz dasselbe wie jemand, der eine steuerlich relevante Einnahmequelle verschweigt. Dies erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Welche Konsequenzen das haben kann, hängt von den Tatumständen und der Höhe des „hinterzogenen“ Betrages ab.
Bagatellgrenze
Im günstigsten Falle liegt der Betrag, der beim Zoll auf eine Ware zu entrichten gewesen wäre, unter 250 Euro. Dies gilt als Bagatellfall. Wenn dies festgestellt wird, muss dieser fällige Betrag plus Strafzuschlag bezahlt werden (§ 32 Abs. 3 ZollVG). Überschreitet der zu verzollende Betrag die Bagatellgrenze, wird es unangenehmer.
Leichtfertigkeit
Wer leichtfertig durch den „grünen Ausgang“ geht oder Zollbeamten gegenüber angibt, nichts zu verzollen zu haben, obwohl er Einkäufe im Gepäck hat, die nach Abzug der Freibeträge für unter 250 Euro zu verzollen wären, kann dies gemäß § 378 AO als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Dann drohen saftige Bußgelder.
Wann droht ein Strafverfahren?
Wenn nach Abzug des Freibetrages Waren für mehr als 700 Euro zu verzollen sind (was etwa bei dem Apple VR-Headset der Fall ist), wird nicht von Leichtfertigkeit ausgegangen, sondern von vorsätzlicher Zollhinterziehung. Dies ist, wie gesagt, gleichbedeutend mit Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO und hat die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge.
Steuerhinterziehung wegen Apple Vision Pro: Welche Strafe droht?
Gemäß § 370 AO wird Steuerhinterziehung, egal ob erfolgreich oder nur versucht, mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Mit Freiheitsstrafen ist allerdings nur in schweren Fällen zu rechnen, also etwa, wenn man gewerbsmäßig Ware am Zoll vorbei schleust.
In der Regel sind Geldstrafen zwischen zehn und fünfzig Tagessätzen üblich. Ein Tagessatz richtet sich nach den Nettoeinkünften des Angeklagten. Insgesamt kann die Sache also ausgesprochen teuer werden.
Für die Dauer des Strafverfahrens, das sich bis zu einem Jahr hinziehen kann, wird die fragliche Ware übrigens einbehalten.
Mit Apple Vision Pro Brille vom Zoll erwischt – was soll ich tun?
Wichtig ist, dass Sie in der Situation einer Beschuldigung die Ruhe bewahren. Sich mit den Beamten anzulegen, kann Ihre Situation nicht verbessern. Wenn die Beschuldigung gegen Sie erhoben wird und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, haben Sie als Beschuldigter bestimmte gesetzliche Rechte, die Sie unbedingt nutzen sollten:
- Verweigern Sie die Aussage!
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zur Sache zu machen und sollten dies auch nicht tun. Sie laufen damit Gefahr, sich selbst unnötig zu belasten. Ihr Schweigen hingegen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. - Anwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren!
Am besten wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht, der Ihre Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen kann und basierend auf der Beweislage in der Ermittlungsakte Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und Ihre Verteidigung organisieren kann.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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