In Deutschland gibt es das sogenannte Inzestverbot. Dieses ist in § 173 StGB geregelt und verbietet sexuelle Beziehungen im engsten Familienkreis.1 Es wird zwar immer wieder öffentlich debattiert, dass der sexuelle Kontakt zu Verwandten aufgrund der sexuellen Selbstbestimmung entkriminalisiert werden solle, der Straftatbestand besteht jedoch nach wie vor.23
Auch das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legten in Urteilen fest, dass das Inzestverbot nicht zu beanstanden sei und nicht im Konflikt mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung steht.23
Hier erfahren Sie, welcher Verwandtschaftsgrad unter die Gesetze und das Verbot fällt, welche inzestuösen Handlungen strafbar sind und welche Strafen dabei drohen.
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Was ist Inzest im rechtlichen Sinne?
Als Inzest bezeichnet man die sexuelle Beziehung zwischen engsten Blutsverwandten. Wer mit einem direkten Blutsverwandten inzestuösen Beischlaf vollzieht, kommt mit dem Strafrecht in Konflikt. Entscheidend ist die leibliche Verwandtschaft; zivilrechtliche Verhältnisse (z. B. Adoption, Stiefverhältnis) sind grundsätzlich nicht erfasst.14
Der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht sehen in § 173 StGB den Schutz der familiären Ordnung sowie die Vermeidung möglicher genetischer Risiken für Nachkommen als legitime Zwecke an.2
Historisch reicht die Strafbarkeit bis in das Altertum; in Deutschland wurde die „Blutschande“ bereits im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bestraft. Die heutige Fassung gilt seit 1976.
Welche Strafe droht bei Inzest?
Beim Strafmaß wird nach Verwandtschaftsverhältnis differenziert (§ 173 Abs. 1, 2 StGB):1
- Beischlaf mit einem Abkömmling (Kind/Enkel in gerader Linie): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
- Beischlaf in aufsteigender Linie (Eltern/Großeltern) sowie zwischen leiblichen Geschwistern/Halbgeschwistern: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Bei welchem Verwandtschaftsgrad ist Inzest strafbar?
Strafbar ist Beischlaf zwischen Verwandten gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) und zwischen leiblichen Geschwistern (inkl. Halbgeschwistern).1
- Vater–Tochter, Mutter–Sohn, Großeltern–Enkel, Bruder–Schwester, Halbbruder–Halbschwester.
Nicht erfasst sind grundsätzlich Stief- oder Adoptivverhältnisse sowie Beziehungen zwischen Cousin und Cousine; eine Ehe zwischen Cousin/Cousine ist in Deutschland zulässig.4
Beischlaf zwischen Verwandten: Welche Handlungen sind strafbar?
Unter Beischlaf ist nach ständiger Definition der vaginale Geschlechtsverkehr zu verstehen. Andere sexuelle Handlungen (z. B. Oral-/Analverkehr, Petting) sind von § 173 StGB nicht erfasst; gleichgeschlechtliche Beziehungen fallen daher nicht unter diesen Straftatbestand.4
Inzest ist auch ohne Inzucht strafbar
Eine Zeugung ist keine Voraussetzung. Auch geschützter Beischlaf (z. B. mit Kondom) zwischen Verwandten ist strafbar.1
Inzest wird nur bei Erwachsenen bestraft
Nach § 173 Abs. 3 StGB wird nur bestraft, wer zum Tatzeitpunkt volljährig ist. Minderjährige Geschwister erfüllen daher den Tatbestand nicht; mögliche andere Delikte bleiben unberührt (z. B. § 174, § 176 StGB).
Vorsatz muss gegeben sein
Erforderlich ist Vorsatz; Eventualvorsatz genügt. Fehlt Wissen um die leibliche Verwandtschaft (z. B. unerkannte Halbgeschwister), scheidet Strafbarkeit aus.
Der Versuch von Inzest ist nicht strafbar
Ein Versuch ist nicht strafbar, da § 173 StGB keine Versuchsstrafbarkeit anordnet (§ 23 Abs. 1 StGB setzt dies voraus).5
Auch ohne Strafantrag wird Inzest verfolgt
Beim Beischlaf zwischen Verwandten handelt es sich um ein Offizialdelikt; die Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen, ein Strafantrag ist nicht erforderlich.6
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Fälle von Inzest sind selten, werden aber oft von großem öffentlichen Interesse begleitet. Beachten Sie im Ermittlungsverfahren:
- Keine Aussage zur Sache ohne anwaltliche Beratung; machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
- Sofort Strafverteidiger kontaktieren (Erfahrung im Sexualstrafrecht), Akteneinsicht veranlassen, Beweislage prüfen.
Es muss u. a. vaginaler Geschlechtsverkehr nachgewiesen werden. Eine frühe, konsequente Verteidigung kann ggf. eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden (z. B. Einstellung). In jedem Fall zielen wir auf die günstigste Verfahrenslösung für Sie.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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Quellen
- § 173 StGB – Beischlaf zwischen Verwandten (Wortlaut, Strafrahmen, Abs. 3) – dejure.org ↩︎↩︎↩︎↩︎↩︎
- BVerfG, Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit des Inzestverbots (§ 173 StGB), Pressemitteilung – bundesverfassungsgericht.de ↩︎↩︎↩︎
- EGMR, Stübing ./. Deutschland (Nr. 43547/08), Urteil vom 12.04.2012 – hudoc.echr.coe.int ↩︎↩︎
- Grundlagen/Einordnung zu § 173 StGB (Begriff „Beischlaf“, erfasste Verwandtschaft): Bundeszentrale für politische Bildung – bpb.de ↩︎↩︎↩︎
- § 23 Abs. 1 StGB – Versuchsstrafbarkeit nur, wenn gesetzlich bestimmt – dejure.org ↩︎
- Ablauf des Strafverfahrens – Das passiert vor Gericht – polizei-beratung.de ↩︎














