Finanzbehörden prüfen regelmäßig Rechnungen. Bereits bei kleinen Fehler ist schnell der Vorwurf von Steuerhinterziehung wegen einer Schreinrechnung erhoben.
Nach der Abgabenordnung drohen hierbei empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Beschuldigte sollten keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren.
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Was ist die rechtliche Definition einer Rechnung?
Um die strafrechtliche Relevanz von Scheinrechnungen zu verstehen, müssen wir zunächst die rechtliche Definition einer Rechnung klären.
Eine Rechnung ist gemäß § 14 UstG ein Dokument, mit dem eine Leistung (Dienstleistung, Werkleistung, Lieferung, etc.) abgerechnet wird. Entscheidend für die Anerkennung einer Rechnung sind folgende Punkte:
- Echtheit der Herkunft der Rechnung (gesicherte Identität des Rechnungsausstellers);
- Unversehrtheit des Inhaltes der Rechnung (gesetzlich erforderliche Angaben wurden nicht verändert);
- Lesbarkeit der Rechnung;
Jeder Unternehmer ist selbst dafür verantwortlich, diese genannten Punkte zu gewährleisten. Wie er das macht, ist ihm nicht vorgeschrieben. Wenn Inhalt oder Herkunft der Rechnung - etwa aufgrund von Unleserlichkeit - nicht einwandfrei feststellbar sind, ist die Rechnung nicht rechtsgültig.
Wenn Herkunft oder Inhalt nicht den Tatsachen entsprechen, ist die Rechnung falsch, was unter Umständen als Scheinrechnung gewertet werden kann.
Was sind Scheinrechnungen?
Bei Scheinrechnungen ist die Rede von betrügerischen falschen Rechnungen, durch die Leistungen vorgetäuscht oder illegale Geldtransaktionen verschleiert werden sollen. Sie können dazu dienen, Gelder aus illegalen Machenschaften zu waschen, schwarze Einnahmen legitim wirken zu lassen oder zwischen Unternehmen Gelder zu verschieben, ohne tatsächlich ein Geschäft abzuwickeln.
Eine Scheinrechnung kann beispielsweise die Abrechnung einer Dienstleistung vorspiegeln, die gar nicht erbracht worden ist.
Die darin genannten Beträge sind entweder zu hoch oder frei erfunden.
Fliegt der Schwindel auf, droht sowohl dem Aussteller, als auch dem Empfänger der Rechnung ein Strafverfahren. Der häufigste Vorwurf dabei ist, dass ein Unternehmer falsche Rechnungen zum Vorsteuer- oder Betriebsausgabenabzug benutzt hat. Der Tatverdacht lautet dann: Steuerhinterziehung.
Wie kommt es zum Ermittlungsverfahren bei Scheinrechnungen?
Eingereichte Rechnungen werden regelmäßig von Zoll und Finanzbehörden geprüft. Dabei können alle möglichen Auffälligkeiten bei einer Rechnung einen Anfangsverdacht begründen, der zu einem Ermittlungsverfahren führt. Die Prüfer der Finanzbehörden sind nicht dafür bekannt, in solchen Fällen gerne mal Fünfe gerade sein zu lassen.
Indizien für Scheinrechnungen sind beispielsweise:
- Glatte, hohe Beträge;
- Schwammige Beschreibungen der erbrachten Leistung, Formulierungen derart „wie vereinbart“, „pauschal“, etc.;
- Kein Leistungsort angegeben;
- Kein Materialverbrauch angegeben;
- Keine zugehörige Korrespondenz wie Angebote, Kürzungen, Nachfragen, Einbehalte;
- Keine Fotos zur erbrachten Leistung oder etwaigen Mängeln;
- Anzeichen einer Fälschung (durch den angeblichen Leistungserbringer oder den angeblichen Zahler).
Letzterer Punkt begründet zusätzlich den Vorwurf der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.
Ansonsten sind die Fahnder sehr schnell mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Eine Anzeige bringt, gerade bei größeren Unternehmen, höchst unangenehme Maßnahmen wie Durchsuchungen der Wohn- und Geschäftsräume und Vermögensarrest mit sich.
Was ist Steuerhinterziehung?
Gemäß § 370 AO begeht Steuerhinterziehung, wer vorsätzlich die Finanzbehörden über steuerlich relevante Tatsachen täuscht, um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.
Strafbar ist:
- Gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen zu machen
- Steuerlich erhebliche Tatsachen den Behörden zu verschweigen
- Steuerzeichen oder -Stempel nicht zu verwenden
- Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder jemand anderen.
Es besteht die Möglich sich sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen der Steuerhinterziehung schuldig machen. Der Versuch ist strafbar. Entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist allerdings der Tatvorsatz.
Wer vor Gericht beweisen kann, dass er von seinem Geschäftspartner übers Ohr gehauen wurde und nichts davon geahnt hat, dass ihm eine Scheinrechnung untergejubelt wurde, der kann nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Einen solchen Beweis zu führen ist allerdings erfahrungsgemäß schwierig.
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird gemäß § 370 AO mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. In schwereren Fällen – ab 50.000 Euro aufwärts – drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Allerdings sind Geldstrafen wesentlich beliebter.
Die konkrete Höhe der Strafe hängt von den Umständen des vorliegenden Falles ab. Hinzu kommt natürlich die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen und Säumniszuschläge. Kann der fällige Betrag nicht exakt ermittelt werden, wird auf das Großzügigste geschätzt. Darüber hinaus kann eine Verurteilung ein Berufsverbot mit sich bringen: Lizenzen und Gewerbescheine können entzogen werden.
Selbst ohne Verurteilung ist für einen Unternehmer der Vorwurf der Steuerhinterziehung oftmals Strafe genug. Durch ein öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren droht der Verlust der Kreditwürdigkeit, das Ende des guten Leumunds des Unternehmens und im schlimmsten Falle die Insolvenz.
Wie soll ich mich als Beschuldigter verhalten?
In dem Moment, da Sie einer Straftat beschuldigt werden, egal ob Sie dies auf dem Wege einer schriftlichen Anzeige oder aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses für Ihren Betrieb erfahren, raten wir dazu die folgenden beiden Regeln zu befolgen:
- Aussage verweigern.
Während Sie zwar mit dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung über Scheinrechnungen konfrontiert werden, wird Ihnen verschwiegen, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Dies hat den Grund, dass häufig gar keine Beweise existieren, sondern nur Verdachtsmomente. In der Hoffnung, die Beweise von Ihnen selbst zu erlangen. Wenn Sie sich in irgendeiner Weise zur Sache äußern, laufen Sie damit Gefahr, dass Ihre Aussage zu Ihren Ungunsten ausgelegt wird. Eine grundsätzliche Aussageverweigerung darf jedoch nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. - Anwalt einschalten.
Sie brauchen bei einem Steuerstrafverfahren unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Steuerstrafrecht, der auf diesem Gebiet kompetent und im Umgang mit den Behörden erfahren ist. Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, umso bessere Chancen haben Sie, glimpflich aus der Sache wieder heraus zu kommen.
Was kann mein Anwalt tun?
Der Weg von einer Scheinrechnung zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist weit. Zunächst muss bewiesen werden, dass die fraglichen Rechnungen tatsächlich Scheinrechnungen sind und dass Sie durch diese einen unrechtmäßigen steuerlichen Vorteil hätten erlangen können. Des weiteren muss für eine Verurteilung bewiesen sein, dass eine in der Rechnung angegebene Leistung nicht erbracht worden ist. Und schließlich muss vor allem ein Tatvorsatz nachgewiesen werden. Auch leichtfertiger Irrtum ist kein Vorsatz. Dies sind nur einige Punkte, an denen eine wirksame Verteidigung ansetzen und eine Verurteilung verhindern kann.
Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht wird für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, sofort Akteneinsicht beantragen und daraufhin eine effektive Verteidigung aufbauen. Ziel ist die Einstellung des Strafverfahrens, wenn möglich ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Wenn Sie der Steuerhinterziehung wegen falschen Rechnungen oder Scheinrechnungen beschuldigt werden, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir verteidigen bundesweit bei allen Steuerdelikten und bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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