OnlyFans und ähnliche Plattformen gewinnen stetig an Popularität. Viele Creator erzielen dort beträchtliche Einnahmen – oft ohne sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein.
Einnahmen aus OnlyFans gelten steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit. Wer Geld über die Plattform verdient, muss diese Einkünfte ordnungsgemäß versteuern.
Wer seine Einnahmen verschweigt und dadurch steuerliche Pflichten verletzt, macht sich unter Umständen wegen Steuerhinterziehung strafbar – es drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.
Die Finanzbehörden greifen auf automatisierte Datenabgleiche und Plattformmeldungen zurück. Bei einem Ermittlungsverfahren sollte unverzüglich ein im Steuerstrafrecht erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
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Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Geschäftsmodell OnlyFans – wie Creator mit Inhalten Geld verdienen
- Steuerpflicht bei OnlyFans: Worauf Models und Berater unbedingt achten sollten
- Steuerliche Pflichten bei OnlyFans-Einnahmen: Was Creator wissen müssen
- Steuerhinterziehung bei OnlyFans: Ab wann mache ich mich strafbar?
- Wie Finanzbehörden OnlyFans-Einnahmen aufdecken
- Steuerhinterziehung bei OnlyFans: Diese Strafen und Folgen drohen
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Wann sie sinnvoll ist
- Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Wie Sie sich richtig verhalten
- Was ein Rechtsanwalt bei Steuerhinterziehung für Sie tun kann
- Hilfe vom Anwalt bei Steuerhinterziehung wegen OnlyFans
Geschäftsmodell OnlyFans – wie Creator mit Inhalten Geld verdienen
Soziale Medien haben sich in den letzten Jahren für viele Menschen zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt. OnlyFans ist eine Internetplattform, auf der Nutzerinnen und Nutzer (sogenannte Models oder Creator) eigene Inhalte – etwa Bilder oder Videos – hochladen können. Abonnenten haben die Möglichkeit, diese Inhalte kostenpflichtig abzurufen. Besonders bekannt ist die Plattform für erotische Inhalte, sie ist darauf jedoch nicht beschränkt. Das Spektrum reicht von Fitness-Tipps über Kunst und Musik bis hin zu Comedy und Unterhaltung.
Der Beruf des Influencers hat sich längst als anerkanntes Tätigkeitsfeld etabliert – mit teilweise sehr hohen Einnahmemöglichkeiten. Die Einkünfte entstehen beispielsweise durch langfristige Kooperationen, Affiliate-Links, Werbeverträge oder Spenden.
Das Unternehmen hinter OnlyFans übernimmt die Abwicklung der Zahlungen: Es behält einen prozentualen Anteil der Abogebühren ein und leitet den Rest an die Content Creator weiter. Bei reichweitenstarken Accounts sind häufig zusätzlich Beratungs- oder Managementagenturen beteiligt, die bei der Vermarktung unterstützen und ebenfalls eine Umsatzbeteiligung erhalten.
In den letzten Monaten sind diese Geschäftsmodelle verstärkt in den Fokus der Medien und Finanzbehörden geraten. Meldungen über mutmaßliche Steuerschäden in Millionenhöhe haben das Thema OnlyFans und Steuerhinterziehung in die öffentliche Diskussion gerückt.
Steuerpflicht bei OnlyFans: Worauf Models und Berater unbedingt achten sollten
Viele Models, die auf Plattformen wie OnlyFans aktiv sind, sind noch jung und verfügen häufig über wenig Erfahrung in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Das führt nicht selten dazu, dass sie sich ihrer steuerlichen Pflichten nicht vollständig bewusst sind – mitunter mit unangenehmen Folgen.
Denn: Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist hierzulande unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das gilt selbstverständlich auch für Einnahmen aus sozialen Medien oder von OnlyFans – und zwar ab dem ersten Euro.
Selbst wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und in ein vermeintliches Niedrigsteuerland zieht, kann unter bestimmten Umständen weiterhin einer (erweiterten) beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Es empfiehlt sich daher, die individuellen steuerlichen Gegebenheiten frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zu klären, um kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sowohl für Models als auch für Beratungsagenturen gilt: Man sollte sich frühzeitig mit den steuerrechtlichen Pflichten auseinandersetzen und für mögliche Nachzahlungen rechtzeitig Rücklagen bilden.
Steuerliche Pflichten bei OnlyFans-Einnahmen: Was Creator wissen müssen
Einnahmen über OnlyFans und ähnliche Plattformen gelten in der Regel als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit. Dabei spielt es steuerrechtlich keine Rolle, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. In der steuerlichen Praxis werden diese Einnahmen nicht als Bagatellgeschäfte, sondern als relevante Betriebseinnahmen mit Erklärungspflicht nach § 138 AO eingestuft.
Daraus ergibt sich die Pflicht zur rechtzeitigen Gewerbeanmeldung sowie zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt. Die Anmeldung sollte spätestens erfolgen, sobald die ersten Einnahmen erzielt werden – andernfalls drohen Bußgelder wegen verspäteter Anmeldung.
Welche Steuern konkret anfallen, hängt vom Einzelfall und dem Umfang der Tätigkeit ab. Grundsätzlich unterliegen die Einnahmen jedoch der Einkommensteuerpflicht.
Ob zusätzlich Umsatzsteuer zu zahlen ist, hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Liegen diese unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG genutzt werden. Diese befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Manche Plattformen führen die Umsatzsteuer für ihre Nutzer selbst ab – um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte man dies jedoch mit dem Finanzamt abklären und sich bestätigen lassen.
Übersteigen die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb die derzeitige Freigrenze von 24.500 Euro pro Jahr, fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Deren Höhe variiert je nach Gemeinde.
Um die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung sicherzustellen, empfiehlt es sich, sämtliche Einnahmen und betrieblich veranlassten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.
Steuerhinterziehung bei OnlyFans: Ab wann mache ich mich strafbar?
Nach § 370 Abgabenordnung (AO) macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Behörden pflichtwidrig in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt – und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder andere erlangt.
In der Praxis betrifft dies bei OnlyFans-Einnahmen meist Models oder Berater, die ihre Einkünfte entweder gar nicht oder nicht vollständig erklärt haben. Häufig erschweren dabei mehrere Einnahmequellen – etwa Spenden über Drittkonten, PayPal, Zahlungen über die Plattform selbst oder Kryptowährungen – die vollständige und korrekte Erfassung der Umsätze. Im Bereich der Werbekooperationen werden zudem oft Sachleistungen als Gegenleistung erbracht, was die Buchführung zusätzlich kompliziert macht.
Auch überhöhte Betriebsausgaben – zum Beispiel für Technik, Reisen oder Kleidung – können zu Problemen führen. Ein weiteres Risiko besteht in der Vermischung von privaten und gewerblichen Ausgaben. Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist daher eine lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben dringend zu empfehlen.
Für die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ist Vorsatz erforderlich – also das bewusste Handeln mit dem Ziel, Steuern zu verkürzen. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe: Wer Einnahmen erzielt, ist verpflichtet, sich über die steuerlichen Pflichten zu informieren und diese ordnungsgemäß zu erfüllen.
Wie Finanzbehörden OnlyFans-Einnahmen aufdecken
Den Finanzbehörden stehen heute umfangreiche Datenquellen und Analysetools zur Verfügung, mit denen sie das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern auf Plattformen wie OnlyFans oder ähnlichen Diensten nachvollziehen können. Die Behörden erhalten zudem Daten direkt von den Plattformbetreibern, die Informationen über Umsätze, Abonnenten und Auszahlungen bereitstellen.
Viele Plattformen machen außerdem öffentlich sichtbar, dass eine Tätigkeit monetarisiert ist – etwa durch Produktverlinkungen, sichtbare Werbung, Abo-Angebote oder Hinweise wie „Link in Bio“. Diese Indizien können ebenfalls in steuerliche Ermittlungen einfließen.
Durch das EU-Recht und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind Betreiber verpflichtet, Nutzerdaten und Finanzströme automatisiert an die Finanzbehörden zu übermitteln. Auch Auszahlungen über Stripe, Payoneer, Revolut, Kryptowährungen oder andere Zahlungsdienstleister werden so erfasst und überprüft.
Darüber hinaus funktioniert der Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden immer effizienter. Die übermittelten Informationen laufen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammen und werden von dort an die Landesfinanzbehörden zur operativen Steuerfahndung weitergeleitet. Mithilfe spezialisierter Software-Systeme können die Finanzämter die Daten umfassend dokumentieren und mit den eingereichten Steuererklärungen abgleichen.
Im schlimmsten Fall können so auch nicht gemeldete Einnahmen aus früheren Jahren aufgedeckt werden – was zu erheblichen Steuernachforderungen, Zinszahlungen und möglicherweise sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen führen kann.
Steuerhinterziehung bei OnlyFans: Diese Strafen und Folgen drohen
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 370 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) wird sie mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Grundsätzlich gilt: Je höher der hinterzogene Betrag, desto strenger die Strafe.
In besonders schweren Fällen, deren Regelbeispiele in § 370 Abs. 3 AO aufgeführt sind, drohen sogar Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Doch auch die finanziellen und persönlichen Folgen außerhalb des Strafrechts sind erheblich. Die hinterzogenen Steuern müssen in jedem Fall nachgezahlt werden – was bei fehlenden Rücklagen schnell existenzgefährdend werden kann. Hinzu kommen Nachzahlungszinsen und Säumniszuschläge.
Darüber hinaus ist auch der Reputationsschaden nicht zu unterschätzen: In der Praxis kann es etwa zu Vertragskündigungen durch Banken, Sponsoren oder Plattformbetreiber kommen. Gerade für Influencer und Models, deren Einkommen auf ihrer öffentlichen Präsenz basiert, kann ein Steuerverfahren somit weitreichende Konsequenzen haben.
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Wann sie sinnvoll ist
In bestimmten Fällen kann eine Selbstanzeige eine sinnvolle Option sein. Nach § 371 Abgabenordnung (AO) kann sie sogar strafbefreiend wirken – allerdings nur, wenn sie freiwillig, rechtzeitig und vollständig erfolgt.
Ist jedoch bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht. Da die Plattformbetreiber – wie oben beschrieben – die Nutzerdaten automatisiert an die Finanzbehörden übermitteln, laufen Ermittlungen oft schon, bevor der oder die Betroffene überhaupt davon erfährt.
Eine Selbstanzeige sollte daher niemals eigenmächtig, sondern ausschließlich nach Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Anzeige den gesetzlichen Anforderungen genügt und tatsächlich eine strafbefreiende Wirkung entfaltet.
Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Wie Sie sich richtig verhalten
Von einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung erfahren Betroffene in der Regel durch ein Anschreiben des Finanzamts, eine Vorladung oder im schlimmsten Fall durch eine Hausdurchsuchung.
Grundsätzlich gilt bei steuerrechtlichen Delikten: Wenn das Finanzamt bereits gezielte Fragen stellt, ist es meist nicht mehr der Anfang der Ermittlungen. Aufgrund der automatisierten Datenübermittlung durch Plattformbetreiber verfügen die Behörden in solchen Fällen häufig schon über konkrete Informationen, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen.
Daher gelten zwei goldene Regeln:
- Keine Aussage machen!
Auch im Steuerstrafrecht haben Sie als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht – und davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Jedes unbedachte Wort kann Sie belasten, selbst wenn Sie glauben, damit zur Aufklärung beizutragen. - Frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten!
Je früher ein im Steuerstrafrecht erfahrener Anwalt eingeschaltet wird, desto größer ist die Chance, das Verfahren aktiv zu beeinflussen und mögliche Konsequenzen abzumildern oder ganz zu vermeiden.
Was ein Rechtsanwalt bei Steuerhinterziehung für Sie tun kann
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um sich ein genaues Bild von der Beweislage zu verschaffen. Auf dieser Grundlage entwickelt er eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Der Anwalt prüft außerdem Ihre Buchhaltung und die angeblich nicht erklärten Einnahmen. In vielen Fällen lässt sich nachweisen, dass kein Vorsatz vorlag – was für die strafrechtliche Bewertung entscheidend ist.
Wenn noch keine Ermittlungen gegen Sie laufen, wird Sie Ihr Anwalt über die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO informieren und diese – falls sinnvoll – rechtssicher vorbereiten. Daher gilt: Zögern Sie nicht, sich bereits dann an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, wenn Sie lediglich ein ungutes Gefühl haben, aber noch keine Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren besteht.
Auch wenn die Ermittlungen bereits fortgeschritten sind, bedeutet das nicht automatisch das Schlimmste. Ein erfahrener Verteidiger kann häufig noch Strafmilderungen erreichen – etwa durch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage oder ein Strafbefehlverfahren, das Ihnen ein öffentliches Hauptverfahren erspart. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um alle rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Hilfe vom Anwalt bei Steuerhinterziehung wegen OnlyFans
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und seit vielen Jahren im Bereich des Steuerstrafrechts als Strafverteidiger tätig.
Unsere Kanzlei verfügt über Standorte in Bonn, Köln, Hamburg, Lübeck, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, Regensburg und München und vertritt Mandanten bundesweit. Wenn Ihnen eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird oder Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt. So erhalten Sie schnell einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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