Schon seit mehreren Jahren sorgen Meldungen über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte immer wieder für Schlagzeilen. Die Anzahl der Strafverfahren ist dabei immer weiter gestiegen. Bundesweit ermitteln zahlreiche Staatsanwaltschaften wegen Steuerhinterziehung – nicht nur gegen beteiligte Steuerberater und Banken, sondern natürlich auch gegen die Anleger selbst.
In unserem Artikel erläutern wir, was Beschuldigten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften strafrechtlich vorgeworfen wird, mit welcher Strafe sie gemäß der Abgabenordnung (AO) im Fall einer Verurteilung rechnen müssen und wie man sich nach einer Anzeige am besten verhalten sollte.
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Was bedeutet der Vorwurf „Cum-Ex-Geschäft“?
Der sogenannte Cum-Ex-Skandal, bei dem dem Staat ein Schaden von rund zehn Milliarden Euro entstanden sein soll, beschäftigt die Medien und auch die deutsche Rechtsprechung nun schon seit einigen Jahren.
Cum-Ex-Geschäfte zeichnen sich dadurch aus, dass bei Aktienverkäufen rund um den Stichtag der jährlichen Dividendenausschüttung durch Zwischenschalten eines Leerverkäufers die anfallende Kapitalertragssteuer nur einmal gezahlt, aber mehrfach vom Staat zurückgefordert wird.
Dieses Verfahren ist durch das Verwirrspiel über den Leerverkäufer jahrelang erfolgreich gewesen und wurde von vielen Beteiligten als „Ausnutzen einer Gesetzeslücke“ gesehen, also als legaler Steuertrick.
Wie werden Cum-Ex-Geschäfte strafrechtlich beurteilt?
Entgegen der viel verbreiteten Ansicht, Cum-Ex-Geschäfte müssten legal sein, da nirgends ein klares gesetzliches Verbot existiere, steht ein mehrfacher Steueranspruch, wie er hier behauptet wurde, laut deutscher Finanzverwaltung im Widerspruch zu § 42 AO (Abgabenordnung).
Somit handelt es sich bei Cum-Ex-Geschäften nicht um das unbedenkliche Ausnutzen einer Gesetzeslücke, sondern um Steuerhinterziehung. Diese Auslegung ist in den 2010er-Jahren durch einzelne Gerichte vorgezeichnet worden. Sie wurde durch ein Grundsatzurteil des BGH am 28. Juli 2021 bestätigt und ist somit gewissermaßen „in Stein gemeißelt“ worden.
Allerdings greift der Vorwurf der Steuerhinterziehung nur, wenn ein Käufer bewusst Aktien aus einem Leerverkauf erworben und diesen Kauf dem Finanzamt verheimlicht hat.
Steuerhinterziehung und CumEx - Wann macht man sich schuldig?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung findet sich unter § 370 Abs. 1 AO und gilt als erfüllt, wenn man
- gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder
- für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Sofern ein Aktiengeschäft über einen Leerverkäufer also bewusst getätigt und dem Finanzamt verheimlicht wurde, ist durch ein Cum-Ex-Geschäft der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
CumEx: Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung wird gemäß § 370 Abs. 1 AO mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft.
In besonders schweren Fällen (die Cum-Ex-Geschäfte in größerem Stile durchaus darstellen) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, nicht aber unter sechs Monaten.
Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Artikel zum Thema:
Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO?
Wann verjährt Steuerhinterziehung?
Die Strafverfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung beträgt normalerweise fünf Jahre ab Ende der Steuerhinterziehung, in umfangreicheren Fällen aber zehn oder gar fünfzehn Jahre. Welche Frist hier zum Tragen kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Davon unabhängig gibt es eine Festsetzungsverjährung, ab der das Finanzamt keine Steuernachzahlungen mehr fordern kann. Diese Frist läuft nach zehn Jahren ab.
Ermittlungsverfahren wegen CumEx - was tun als Beschuldigter?
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, erst recht nicht, wenn der Staat um größere Summen geprellt wurde. Verlassen Sie sich nicht auf die Verjährung! Versuchen Sie nicht, sich mit dem Argument der „Gesetzeslücke“ selbst zu verteidigen! Machen Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch.
Wenn Sie eine Anzeige bekommen haben, ziehen Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht hinzu. Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex. Vor Gericht kommt es immer auf die Umstände des vorliegenden Einzelfalles an. Ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und auf dieser Grundlage die Chancen in Ihrem Fall realistisch einschätzen. Vor Gericht wird er durch eine möglichst wirksame Verteidigungsstrategie dafür sorgen, dass Ihre Strafe so milde ausfällt wie möglich.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit als Strafverteidiger. Unsere Kanzleistandorte finden Sie in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München. Kontaktieren Sie uns einfach per WhatsApp, E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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