Arbeitnehmer und Rentner können gemäß § 46 EStG dazu verpflichtet sein, fristgemäß eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Versäumt man die Frist, können Verspätungszuschläge fällig werden.
Wer trotz schriftlicher Aufforderung keine Steuererklärung abgibt, dem drohen Zwangsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kann eingeleitet werden. Hierbei sollten Beschuldigte keine Aussage tätigen und einen erfahrenen Anwalt kontaktieren.
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- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?
- Was droht, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
- Was kann das Finanzamt machen, wenn man keine Steuererklärung abgibt?
- Wann ist es strafbar, die Steuererklärung nicht abzugeben?
- Welche Strafen drohen?
- Wie kann man Strafen vermeiden?
- Anzeige erhalten: Was ist jetzt zu tun?
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer und Rentner können unter anderem gemäß § 46 EStG verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung zu machen, wenn Sie:
- steuerfreie Lohnersatzleistungen (wie z. B. Kranken- oder Arbeitslosenhilfe) oder lohnsteuerfreie Einkünfte über 410 Euro erhalten;
- mehrere Löhne parallel bekommen;
- als Ehepaar die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor haben (Ehegattensplitting);
- beim Lohnsteuerabzug Freibeträge beansprucht und (Stand 2022) über 13.150 Euro bekommen haben;
- den Job gewechselt haben;
- im selben Jahr geschieden und wiederverheiratet wurden oder verwitwet sind;
- einen Wohnsitz im Ausland haben;
- als Rentner Einkünfte haben, die den Grundfreibetrag übersteigen;
- vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.
Darüber hinaus kann es, insbesondere wenn man hohe Sonderausgaben oder besondere finanzielle Belastungen zu verzeichnen hat, sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Lassen Sie Ihren Fall ggf. von einem Steuerberater prüfen.
Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?
Freiwillige Steuererklärungen müssen spätestens vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung endet für das 2023 am 31. August 2024 und für das Steuerjahr 2024 am 31. Juli 2025. Binnen dieser Frist muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Die Erklärung ist Pflicht.
Wenn aus irgendwelchen Gründen eine fristgerechte Abgabe unmöglich ist, kann man eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt und einleuchtend begründet werden, etwa durch das Fehlen wichtiger Unterlagen, lange Auslandsaufenthalte, Krankheit etc. Im Regelfall ist, wenn nötig, eine Verlängerung von bis zu vier Monaten möglich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Fristverlängerung gibt es allerdings nicht.
Was droht, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
Wer seine Steuererklärung verspätet einreicht, muss damit rechnen, dass zur fälligen Steuer ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat hinzukommt. Im günstigsten Falle ist das alles. Eine verspätete Abgabe kann also teuer werden.
Wenn der Behörde die Verspätung zu lang wird, kann es passieren, dass man ein Erinnerungsschreiben erhält, in dem eine neue Frist gesetzt und Zwangsgelder angedroht werden. Diese Frist sollte man dringend einhalten, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden!
Was kann das Finanzamt machen, wenn man keine Steuererklärung abgibt?
Wer trotz schriftlicher Aufforderung vonseiten des Finanzamtes keine Erklärung abgibt, bekommt zur Strafe ein Zwangsgeld aufgebrummt, das beim ersten Versäumnis zwischen 100 und 500 Euro liegt, bei mehrmaligem Ausbleiben der Steuererklärung aber fürchterlich wachsen kann.
Achtung:
Zwangsgelder können bis zu 25.000 Euro erreichen, und wer nicht zahlen kann, dem droht Ersatzzwangshaft!
Wird auch nach Verhängung eines Zwangsgeldes keine Einkommensteuererklärung eingereicht, geht die Behörde dazu über, das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen einfach zu schätzen – und zwar äußerst großzügig. Gegen diese Schätzung kann binnen eines Monats Einspruch erhoben werden, am besten gegen Vorlage der tatsächlichen Zahlen in Form einer Steuererklärung.
Zu den nachzuzahlenden Steuern werden dann gerne noch Säumniszuschläge und Zinsen hinzu festgesetzt.
Insgesamt können verspätete Steuererklärungen für den Steuerpflichtigen am Ende erstaunliche Geldsummen festgesetzt werden. Absetzbar von den Steuern ist nichts davon.
Wann ist es strafbar, die Steuererklärung nicht abzugeben?
Das Finanzamt kann in speziellen Fällen eine nicht eingereichte Steuererklärung als Steuerhinterziehung werten und damit als Straftat einstufen. Dies kann der Fall sein, wenn man vorsätzlich die Einreichung verschleppt, etwa, um Steuernachzahlungen hinauszuzögern.
Steuerhinterziehung begeht man gemäß § 370, wenn man vorsätzlich die Finanzbehörden über steuerlich relevante Tatsachen täuscht, um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen.
Dies umfasst:
- Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden.
- Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen.
- Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile.
Dieser Tatbestand kann also durch das bewusste Nichteinreichen der Steuererklärung verwirklicht werden. Der Versuch ist strafbar, es muss also für eine Strafbarkeit kein steuerlicher Vorteil erlangt worden sein. Ein entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist allerdings der Tatvorsatz.
Welche Strafen drohen bei einer nicht abgegebenen Steuererklärung?
Gemäß § 370 AO wird Steuerhinterziehung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Geldstrafen sind hierbei die Regel. Verhängte Freiheitsstrafen werden meist zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen natürlich die Steuernachzahlungen plus Zinsen, Säumniszuschläge und Zwangsgelder, insgesamt also Beiträge, die den wirtschaftlichen Ruin bedeuten können.
Daher ist es dringend ratsam, sich möglichst frühzeitig gewissenhaft mit der eigenen Pflicht auseinanderzusetzen, und nach Kräften Konfrontationen mit den Finanzämtern zu vermeiden.
Wie kann man Strafen vermeiden?
Sobald Sie Grund zu der Annahme haben, dass Ihnen eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht möglich sein wird, ist es sinnvoll, Kontakt zum Finanzamt aufzunehmen und Ihr Problem frühzeitig mitzuteilen. Auf diese Weise beweisen Sie guten Willen und haben mehrere Handlungsmöglichkeiten:
1. Fristverlängerung
Wenn Sie aus gutem Grund (und ohne eigenes Verschulden) Ihre Steuererklärung einige Wochen später erst abgeben können, beantragen Sie eine entsprechende Verlängerung Ihrer Abgabefrist gemäß § 109 AO. So können Sie einen Verspätungszuschlag vermeiden.
2. Unvollständige Steuererklärung
Wenn Ihnen keine Fristverlängerung gewährt wird und Sie zum Abgabezeitpunkt nur eine unvollständige Steuererklärung hinbekommen, können Sie auch diese schon mal abgeben und den Rest nachreichen.
Beachten Sie hierfür unbedingt:
- Der Mantelbogen und die Anlage N müssen vollständig ausgefüllt sein.
- Die unvollständige Steuererklärung muss als noch unvollständig gekennzeichnet werden, um dem Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung vorzubeugen.
- Für die noch fehlenden Unterlagen sollten Sie von sich aus einen Nachreichungstermin nennen und diesen natürlich auch einhalten.
Steuererklärung nicht abgegeben? Anzeige erhalten? Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie grundsätzlich immer die beiden folgenden Regeln beherzigen:
- Aussage verweigern.
Man sagt Ihnen, wessen man Sie beschuldigt, aber nicht, was man Ihnen nachweisen kann. Sie laufen dementsprechend mit jeder Aussage zur Sache Gefahr, sich selbst unabsichtlich weiter zu belasten. Als Beschuldigter dürfen Sie aber auch die Aussage verweigern. Nutzen Sie dieses Recht!
- Anwalt einschalten.
Bei allen Fragen zum Thema Steuererklärung kann Ihnen ein Steuerberater helfen. Bei einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung jedoch nicht. Hier brauchen Sie einen Anwalt für Strafrecht, der die Kommunikation mit den Behörden für Sie übernimmt, Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe verteidigt.
In den meisten Fällen ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung aufgrund einer zu spät abgegebenen Steuererklärung unhaltbar und Ihr Anwalt kann die Einstellung des Verfahrens erwirken. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist eine wirksame Strafverteidigung gefragt, um eine Verurteilung zu verhindern.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und durch jahrelange Praxis als Strafverteidiger in steuerstrafrechtlichen Verfahren reich an Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Wir verfügen über Kanzleien in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München und vertreten Sie bundesweit.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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