Aktuell ermittelt das Zollfahndungsamt verstärkt wegen HEETS / Zigaretten aus Polen, die ohne Tabaksteuer eingeführt wurden. Häufig geschieht dies im Zusammenhang mit Bestellungen über Chatgruppen bei Facebook oder Telegram.
Während es Freimengen für das Mitbringen von Tabakwaren wie HEETS aus Polen nach Deutschland gibt, ist eine Bestellung sowie der anschließende Postversand generell nicht erlaubt. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind im Postversand verboten.
Dabei besteht der Verdacht auf Steuerhehlerei gemäß § 374 Abgabenordnung (AO). Bei einer Verurteilung drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.
Beschuldigte erhalten häufig einen Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt mit der Aufforderung zur schriftlichen Äußerung. Unser Rat: Verweigern Sie die Aussage und suchen Sie schnell Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für Steuerstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
- Darf man HEETS / Zigaretten aus Polen nach Deutschland einführen?
- Online-Bestellung: Ist der Versand von HEETS / Zigaretten aus Polen nach Deutschland strafbar?
- Vorsicht vor HEETS über Facebook oder Telegram!
- Wie erkenne ich legale Tabakwaren?
- Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt wegen HEETS / Zigaretten aus Polen – was tun?
- HEETS / Zigaretten aus Polen bestellt – welche Strafe droht?
- Hilfe vom Anwalt bei Steuerhehlerei – kostenlose Ersteinschätzung!
Darf man HEETS / Zigaretten aus Polen nach Deutschland einführen?
Tabakwaren werden in Deutschland hoch besteuert. Kein Wunder, dass sich manche Raucher ein paar Euro sparen möchten und gerne auf Zigaretten aus dem benachbarten Ausland wie Polen oder Tschechien zurückgreifen.
Grundsätzlich ist es nicht illegal, HEETS oder Zigaretten aus Polen einzuführen, sofern sie über die Grenze persönlich mitgebracht werden. Strafbar wird es erst, wenn die Freigrenzen überschritten werden und Steuern hinterzogen werden.
Für die Einfuhr von Tabakwaren gilt seit dem 01.01.2022 das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG). Die dort aufgeführten Freigrenzen pro Person gelten für die Einfuhr aus anderen EU-Staaten, also auch Polen.
Zur privaten Verwendung dürfen Tabakwaren bis zu dieser Menge eingeführt werden:
- 800 Zigaretten,
- 800 Stück "erhitzter Tabak"-Produkte (z. B. HEETS),
- 400 Zigarillos,
- 200 Zigarren,
- 1 Kilogramm Rauchtabak.
Wichtig ist hierbei, dass die Produkte ausschließlich zum eigenen Gebrauch gedacht sind. Der Weiterverkauf oder das Verschenken an Dritte zählt nicht dazu. Achtung: Eine Online-Bestellung und der anschließende Postversand gelten nicht als Einfuhr – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Online-Bestellung: Ist der Versand von HEETS / Zigaretten aus Polen nach Deutschland strafbar?
Während die oben genannten Freigrenzen für die persönliche Einfuhr von Tabakwaren gelten, ist eine Online-Bestellung von HEETS, Zigaretten oder anderen Tabakwaren aus dem Ausland nicht erlaubt.
Beim Postversand gelten diese Waren als nicht ordnungsgemäß versteuert und werden – sofern bemerkt – vom deutschen Zoll beschlagnahmt. Die Konsequenzen bei einer Beschlagnahme sind oft gravierend:
- Die Ware wird vernichtet.
- Nachzahlung der deutschen Tabaksteuer.
- Ein Steuerstrafverfahren kann eingeleitet werden.
- Es drohen Bußgelder oder bei Verdacht auf Steuerhehlerei sogar Freiheitsstrafen.
Vorsicht vor HEETS über Facebook oder Telegram!
Nicht nur in Online-Shops werden Tabakwaren angeboten. Vermehrt treten Verkäufer in Chatgruppen auf, etwa in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Telegram. Auch wenn die Angebote günstig wirken und mit einem unauffälligen Versandweg werben, sollte Vorsicht geboten sein. Auch auf diesem Weg ist eine Bestellung von HEETS oder Zigaretten nach Deutschland strafbar.
Regelmäßig leitet das Zollfahndungsamt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei gemäß § 374 Abgabenordnung ein. Meist erfahren Beschuldigte durch den Empfang eines Anhörungsbogens von einem laufenden Strafverfahren. Wie man darauf reagieren sollte, erläutern wir etwas weiter unten im Text.
Wie erkenne ich legale Tabakwaren?
Um legal Tabakwaren aus dem Ausland einzuführen, sollten Sie auf folgende Hinweise achten:
- Steuerzeichen: Tabakwaren müssen in dem Land, in dem sie gekauft werden, ordnungsgemäß versteuert sein.
- Freimengen: Achten Sie darauf, die oben genannten Freimengen einzuhalten.
- Persönliche Einfuhr: Bringen Sie die Tabakwaren selbst mit. Jeglicher Postversand ist verboten.
Diese Punkte können helfen, ein Strafverfahren von Anfang an zu vermeiden.
Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt wegen HEETS / Zigaretten aus Polen – was tun?
Bis zu einem Ermittlungsverfahren kann einige Zeit vergehen. Immer wieder vertreten wir Mandanten, denen Bestellungen vorgeworfen werden, die Jahre zurückliegen. Von den Anschuldigungen erfahren Betroffene meist durch ein Schreiben des Zollfahndungsamts, oft in Form eines Anhörungsbogens oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Viele fragen sich in dieser Situation, was zu tun ist.
Unser Rat
- Belasten Sie sich nicht selbst!
Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Dieses sollten Sie unbedingt nutzen! Entlastende Aussagen können später – nach Rücksprache mit einem Anwalt und Einsicht in die Ermittlungsakte – gemacht werden. - Organisieren Sie Ihre Strafverteidigung!
Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht schützt und verteidigt Sie. Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, fordert Akteneinsicht an und erarbeitet eine zielführende Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen führt dies zu einer Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung.
Hinweis: Eine Einstellung des Verfahrens ist insbesondere möglich, wenn Sie Ersttäter sind, die Mengen vergleichsweise gering ausfielen oder Sie sich kooperativ zeigen. Dies erfordert jedoch eine geschickte Verteidigungsstrategie.
HEETS / Zigaretten aus Polen bestellt – welche Strafe droht?
Sollte Ihnen aufgrund einer Bestellung von Tabakwaren ein Steuerstrafverfahren drohen, wird Ihnen in der Regel Steuerhehlerei vorgeworfen. Bei einer Verurteilung droht gemäß § 374 Abgabenordnung (AO):
- Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren,
- Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bei gewerbsmäßigem Handel oder als Mitglied einer Bande.
Wichtig zu wissen: Auch der Versuch ist strafbar. Bereits die Abgabe einer Bestellung fällt in den strafbaren Bereich, selbst wenn die Ware nie ausgeliefert wurde.
Die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab. Die Menge der bestellten Waren, etwaige Vorstrafen und die Umstände der Tat werden bei Strafzumessung berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtstipp:
Hilfe vom Anwalt bei Steuerhehlerei – kostenlose Ersteinschätzung!
Als Kanzlei für Strafrecht wissen wir, wie man mit dem Vorwurf der Steuerhehlerei aufgrund von Tabakwaren ohne deutsches Steuerzeichen umgeht. Dabei vertreten wir Mandanten deutschlandweit von unseren Standorten in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München aus.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Anschließend wissen Sie konkret, was Sie erwartet und welche Schritte unternommen werden sollten.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.