Bei der Einfuhr von Fahrzeugen, deren Klimaanlagen verbotene Kältemittel wie R12 nutzen, können strafrechtliche Probleme auftreten. Der Zoll kontrolliert verstärkt Verstöße bei eingeführten Oldtimern.
Dadurch können die Tatbestände des Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz sowie Bannbruch erfüllt sein. Es drohen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Beschuldigten wird empfohlen, keine Aussage zu tätigen und möglichst sofort Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen.
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Zollproblem wegen Oldtimer: Warum kann eine Einfuhr problematisch sein?
Die Europäische Union erlässt seit vielen Jahren äußerst komplexe und strenge Verordnungen, die den Umgang mit chemischen Stoffen regeln. Dies wird meist mit der Absicht des Umweltschutzes begründet.
Zur Rettung der Ozonschicht wurde 2009 die VERORDNUNG (EG) Nr. 1005/2009 – kurz OzonVO – eingeführt. Diese Verordnung stellt eine Verschärfung älterer Regelungen dar und reglementiert den Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Hierunter fallen unter anderem Chemikalien wie R12, die als Kühlmittel in Automobil-Klimaanlagen verwendet wurden. Während es früher vorgeschrieben war, Klimaanlagen vor der Einfuhr in die EU von diesen Chemikalien zu reinigen oder auszubauen, ist die Einfuhr solcher Autos mittlerweile generell strafbar.
Chemikaliengesetz: Wann macht man sich durch die Einfuhr eines Oldtimers strafbar?
Ein Automobil, dessen Klimaanlage mit einem durch die OzonVO verbotenen Kühlmittel betrieben wird, darf nicht in das EU-Zollgebiet eingeführt werden – unabhängig von den Umständen. Es spielt somit keine Rolle, ob:
- die Klimaanlage genutzt werden soll oder funktioniert,
- alle Rückstände des Kältemittels zuvor entfernt wurden und die Klimaanlage gereinigt wurde,
- das Automobil unter Auflagen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr freigegeben wurde.
Verfügt ein Fahrzeug über eine Klimaanlage, die etwa mit der Chemikalie R12 gekühlt wird, darf dieses Kfz unter keinen Umständen eingeführt werden.
Oldtimer mit veralteter Klimaanlage eingeführt – welcher Tatbestand ist erfüllt und welche Strafe droht?
Wenn ein Fahrzeug mit einer verbotenen Klimaanlage am Zoll abgefangen wird, muss dessen Eigentümer mit einer Strafanzeige rechnen. Der Vorwurf lautet auf:
- Verstoß gegen das Chemikaliengesetz und die Chemikaliensanktionsverordnung, sowie
- Bannbruch.
Diese Vorwürfe basieren auf einem rechtlich komplexen Zusammenspiel verschiedener Gesetze und Verordnungen. Nachfolgend eine kurze Übersicht:
Tatbestand und Strafen bei Verstoß gegen die Chemikaliensanktionsverordnung
Die Einfuhr einer Klimaanlage, die für das Kühlmittel R12 ausgelegt ist – üblicherweise verbaut in einem Fahrzeug –, stellt einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 OzonVO dar. Für die Strafverfolgung solcher Verstöße sind jedoch nationale Gesetze zuständig, in diesem Fall die Chemikaliensanktionsverordnung, die auf das Chemikaliengesetz verweist.
Demnach drohen:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei Vorsatz,
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit.
Tatbestand und Strafen bei Bannbruch
Die Einfuhr in Deutschland verbotener Gegenstände erfüllt zudem den Tatbestand des Bannbruchs, einer Zollstraftat. Zollstraftaten werden rechtlich den Steuerstraftaten gleichgestellt und sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Laut § 372 AO:
- Begeht Bannbruch, wer Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt.
- Der Täter wird nach § 370 Abs. 1, 2 AO bestraft, wenn die Tat nicht durch andere Vorschriften mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.
Da Verstöße bereits durch die Chemikaliensanktionsverordnung und das Chemikaliengesetz geregelt sind, wird der Tatbestand Bannbruch in der Regel subsidiär behandelt. Die Strafen nach § 370 AO reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von maximal fünf Jahren.
Tatsächliche Strafe liegt am Einzelfall
Wie hoch die Strafe ausfällt, liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von den Umständen des Falls ab. Ein entscheidender Faktor ist die Absicht oder Unwissenheit des Beschuldigten. Die meisten Betroffenen sind völlig überrascht von der Strafanzeige, da sie den Gesetzesverstoß weder geahnt noch verstanden haben.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer jedoch glaubhaft machen kann, dass er unabsichtlich gehandelt hat, kann mit einer milderen Strafe rechnen. In der Regel bedeutet dies eine Geldstrafe. Die Höhe hängt stark vom Verhalten des Beschuldigten und von einer guten Strafverteidigung ab.
Anzeige vom Zoll wegen Oldtimer mit Kältemittel R12 erhalten – was ist zu tun?
Wenn Sie eine Anzeige vom Zollamt erhalten, weil Ihr Traumauto gegen EU-Verordnungen verstößt, sollten Sie Folgendes beachten:
- Die Materie ist für Laien äußerst komplex und lässt sich nicht durch ein paar gute Worte klären.
- Selbst bei guter Absicht können Sie sich durch Aussagen bei der Polizei weiter belasten.
Unser Rat
- Belasten Sie sich nicht selbst! Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und erscheinen Sie nicht zu einer polizeilichen Vorladung.
- Lassen Sie sich professionell helfen! Kontaktieren Sie einen erfahrenen Strafrechtsanwalt, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt und Sie verteidigt.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht und Steuerstraftaten unterstützen wir Sie schnell und unkompliziert. Unsere Erfahrung im Steuer- und Zollstrafrecht ermöglicht eine bundesweite Verteidigung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Anschließend beantragen wir gerne Akteneinsicht für Sie, prüfen Ihren speziellen Fall und verteidigen Sie kompetent und durchsetzungsstark.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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