Bei allen „harten Drogen“ muss man davon ausgehen, dass der Führerschein auch dann entzogen wird, wenn der Konsum gar nichts mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun hat. Deshalb ist auch bei Kokainkonsum mit einem Führerscheinentzug zu rechnen.
Konsumenten von Betäubungsmitteln (Ausnahme Cannabis) gelten in den Augen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung generell als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, was zunächst etwas verwunderlich erscheint, da der reine Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland straffrei ist.
In diesem Artikel wird der rechtliche Zusammenhang zwischen Kokainkonsum und der Entziehung der Fahrerlaubnis näher erläutert. Dabei stehen die verkehrsrechtlichen Probleme des Führerscheinentzugs wegen Kokain im Mittelpunkt. Informationen zu den strafrechtlichen Aspekten finden Sie im Artikel „Was tun bei einer Strafanzeige wegen § 29 BtMG?“
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Versto gegen das BtMG?
Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Erfahrene Anwälte für BtM - Drogenstrafrecht
Schnelle Hilfe - deutschlandweit
Kostenlose Ersteinschätzung
- Zusammenhang: Kokainkonsum und Fahrerlaubnis
- Kommt es bei der Entscheidung auf die Menge und die Häufigkeit des Kokainkonsums an?
- Wie lange ist Kokain im Körper nachweisbar?
- Womit muss man bei einer Drogenfahrt mit Kokain rechnen?
- Mit welcher Strafe muss man bei einem Unfall unter dem Einfluss von Kokain rechnen?
- Wann wird die Fahrerlaubnis nach Kokainkonsum wiedererteilt?
Wie hängen Kokainkonsum und Fahrerlaubnisentzug genau zusammen?
Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist es die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zu prüfen, ob der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Falls nicht, dann hat die Behörde die Fahrerlaubnis nach § 46 Abs. 1 der FeV zu entziehen.
Nachfolgend werden Fahrerlaubnis und Führerschein aufgrund ihrer weitgehend gleichen Bedeutung in der Alltagssprache synonym verwendet. Nähere Informationen zu den rechtlichen Unterschieden finden Sie in dem Artikel „Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis?“
Zu den regelmäßigen Gründen für eine Überprüfung der Fahreignung zählt auch der Konsum von Betäubungsmitteln. Dabei wird die Entscheidung der Behörde unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens getroffen. Die Information über den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln erhält sie automatisch von der Polizei.
Kommt es bei der Entscheidung auf die Menge und die Häufigkeit des Kokainkonsums an?
Anders als bei Cannabis spielen Menge und Häufigkeit des Konsums von Kokain keine Rolle. Aus diesem Grund kann es selbst schon nach der Feststellung eines einzigen Kokainkonsums zum Entzug des Führerscheins kommen. Durch einen Mischkonsum mit anderen Betäubungsmitteln kann sich die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug weiter erhöhen.
Wie lange ist Kokain im Körper nachweisbar?
Kokain kann generell sehr lange nachgewiesen werden. Im Blut sind es noch sechs Stunden nach dem Konsum. Danach ist das beim Abbau in der Leber entstandene Benzouylecgonin noch nach einer Woche durch eine Blutentnahme nachweisbar.
Im Urin ist Kokain noch bis zu 18 Stunden nachweisbar, Benzouylecgonin ungefähr vier Tage, unter Umständen (etwa bei häufigem Konsum) noch wesentlich länger.
Ablagerungen des Kokains in den Haaren können noch nach Jahren nachgewiesen werden.
Womit muss man bei einer Drogenfahrt mit Kokain rechnen?
Es versteht sich wohl von selbst, dass die Wahrscheinlichkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis noch höher ist, wenn man unter Einfluss von Kokain Auto gefahren ist und dabei von der Polizei ertappt wurde.
In diesem Fall muss man zunächst mit einem Bußgeldverfahren rechnen, bei dem auch ein Fahrverbot verhängt wird.
Die verkehrsrechtlichen Strafen sehen je nach Häufigkeit des Verstoßes folgendermaßen aus:
Verstoß | Bußgeld | Punkte (Flensburg) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Drogenfahrt | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
2. Drogenfahrt | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
3. Drogenfahrt | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Es folgt das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde, bei dem am Ende häufig der Führerschein entzogen wird.
Das Bußgeldverfahren setzt voraus, dass nur eine abstrakte („einfache“) Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Kokainkonsum vorlag. Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, überschreitet man die Schwelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat. In Betracht kommen hier § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Selbst Ersttäter müssen dann von einer Entziehung der Fahrerlaubnis und einer ca. zwölfmonatigen Führerscheinsperre ausgehen.
Mit welcher Strafe muss man bei einem Unfall unter dem Einfluss von Kokain rechnen?
Selbstverständlich erhöht sich die Strafe nach den oben genannten §§ 315c oder 316 StGB, wenn zusätzlich zu der Fahruntüchtigkeit noch ein Unfall verursacht worden ist. Bei Ersttätern kann eine Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen erfolgen, die mit einer Führerscheinsperre von 15 bis 18 Monaten verbunden wird. Endete der Unfall tödlich, kommt sogar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.
Wann wird die Fahrerlaubnis nach Kokainkonsum wiedererteilt?
Die Fahrerlaubnis kann nach einer erfolgreichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), dem sogenannten „Idiotentest“, wiedererworben werden. Die Zulassung erfolgt meistens nach einer nachgewiesenen einjährigen Abstinenzphase.
Eine MPU wird allerdings oft nicht gleich beim ersten Anlauf erfolgreich bestanden. Die Fahrerlaubnis kann aufgrund von Verjährungsfristen theoretisch nach 15 Jahren ohne Führerschein auch ohne MPU erworben werden, was in der Praxis aufgrund des langen Zeitraums aber kaum relevant ist.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Sie benötigen Hilfe von einem Anwalt für Strafrecht? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.