Es sind oft die Dinge, die zu unserem täglichen Handwerk gehören, unseren Mandanten aber viel bedeuten.
Am vergangenen Montag begann und endete ein ursprünglich für vier volle Verhandlungstage terminiertes Großverfahren vor dem Berliner Landgericht für unseren Mandanten, dem vorgeworfen wurde, Beihilfe zu umfangreichem Drogenhandel seitens zweier weiterer Mittäter geleistet zu haben.
Problematisch dabei: Der Mandant ist schwerbehindert, verfügt seit vielen Jahren über kein richtiges Erinnerungsvermögen mehr. Eine bewusste Tatbeteiligung erschien nach dem ersten persönlichen Treffen absurd. Grundlage der Anklage waren hingegen ausgewertete Chatprotokolle, in denen er genannt wurde.
Geistige Verfassung des Angeklagten spielte für die Staatsanwaltschaft keine Rolle
Gleich nach Mandatierung waren also Professionalität und Fingerspitzengefühl gefragt. Die Tat war bereits angeklagt und weder Gericht noch Staatsanwaltschaft waren bislang von sich aus auf die Idee gekommen, die Gesundheits- und insbesondere die geistige Verfassung des Mandanten zu prüfen.
Ein pointiert formulierter Beweisantrag im Vorfeld führte zu einer umfassenden neuropsychiatrischen Untersuchung. Das Ergebnis: sowohl ein Tatvorsatz (§ 16 StGB) als auch die Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) waren höchst zweifelhaft.
Nach Anklageverlesung und Vernehmung des Sachverständigen hatten auch Gericht und Staatsanwaltschaft das Einsehen, dass auf dieser Grundlage keine Verurteilung möglich war.
Verfahren wurde eingestellt
Das Verfahren wurde nach § 153 StPO eingestellt. Statt vier Tagen Martyrium und Drohkulisse von mindestens einem Jahr Haft stand nach gut 90 Minuten die Freiheit. Ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für einen Menschen, der es schwer genug hat – ein erfolgreicher Tag für die Verteidigung.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und auf Drogendelikte spezialisiert. Kanzleistandorte finden Sie in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin. Falls Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhalten haben, können Sie sich gern an uns wenden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht per WhatsApp, E-Mail oder über das Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Über den Autor
Patrick Bass
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Patrick Bass verfügt vor allem im Strafrecht über eine große Praxiserfahrung. Er ist fester Bestandteil unseres Verteidigerteams und vertritt Mandanten bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen.
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