Rapper in Deutschland rühmen sich lautstark mit dem Konsum, und aus den Partyszenen deutscher Großstädte ist es nicht mehr wegzudenken: Ketamin.
Das eigentlich in der Notfallmedizin eingesetzte Medikament erfreut sich immer größerer Beliebtheit und gilt als eine der Lifestyle-Drogen schlechthin. Doch ruft das auch die Verfolgungsbehörden auf den Plan?
Wir haben die wichtigsten Fakten zu Ketamin für Sie zusammengefasst und gehen dabei auch auf die Rechtslage (BtMG / Arzneimittelgesetz) in Deutschland ein.
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Ketamin: Erklärung, Verbreitung, Wirkung
Was ist Ketamin?
Ketamin (Ketaminhydrochlorid) ist ein Arzneimittel, das für den Einsatz in der Human- und Tiermedizin und für Schmerzbehandlungen, allen voran in der Notfallmedizin, vorgesehen ist. Gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts ist es in Form des Medikaments Ketanest in Apotheken erhältlich.
In den vergangenen Jahren erfreute sich Ketamin aufgrund seiner halluzinogenen Wirkung in Clubs und Diskotheken zunehmender Beliebtheit als Partydroge. Schon um die Jahrtausendwende fand das Rauschmittel seinen Weg aus Großbritannien nach Deutschland, heute ist es unter illustren Bezeichnungen wie „Special K“, „Vitamin K“, „Kitkat“ oder schlicht „K“ fester Bestandteil der Partyszene deutscher Großstädte. Experten schätzen, dass sich die Verbreitung von Ketamin in den vergangenen Jahren verdreifacht hat.
Konsum von „K“ - Form und Dosierung
Der Konsum von Ketamin ist auf verschiedene Weise möglich. In den meisten Fällen wird das Rauschmittel als weißes, geruchloses Pulver (Dosierung meist zwischen 50 - 150 mg) geschnupft, da die Wirkung hier weit stärker ist als bei einer oralen Einnahme als Flüssigkeit oder Tablette (Dosierung meist zwischen 250 - 400 mg). Darüber hinaus kann Ketamin auch intravenös oder intramuskulär injiziert werden (Dosierung meist zwischen 70 - 120 mg.)
Apotheke & Internet: Wo kann man sich Ketaminhydrochlorid besorgen?
Gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts ist Ketamin in Form des Medikaments Ketanest in Apotheken erhältlich. Zudem floriert der Onlinemarkt: Im Darknet und zugehörigen Internetblogs ist es mittlerweile sehr einfach, Bestellungen aufzugeben. In vielen Fällen erfolgt die Auslieferung anschließend über die Post. Auch beim bekannten Messengerdienst Telegram gibt es mittlerweile Gruppen, in denen illegaler Handel über Chatgruppen mit Ketamin betrieben wird.
Wie wirkt Ketamin?
Die Wirkung von Ketamin hängt, so wie bei nahezu allen anderen Drogen, von der Menge und der Form der Einnahme ab. Konsumenten berichten bei niedrigen Dosierungen von Halluzinationen und einer verzerrten Zeit- und Raumwahrnehmung. Zudem ist das Schmerzempfinden gehemmt und verschiedene Formen und Farben treten während des Rauschzustands auf.
Höhere Dosierungen können oftmals mit Nahtoderlebnissen einhergehen. Erfahrungsberichten zufolge entsteht das Gefühl, den eigenen Körper zu verlassen und eine völlige Loslösung aus jeglicher Realität zu durchleben. Die mehrminütigen Dissoziationen werden in Drogenkreise als „K-Hole“ und „Horror-Trips“ bezeichnet. Bei einer sehr starken Konsummenge tritt direkt nach dem Konsum direkt die Bewusstlosigkeit ein.
Wie lange hält die Wirkung nach dem Ketamin-Konsum an?
Wie bei vielen weiteren Rauschmitteln ist es für die Wirkdauer auch beim Ketamin-Konsum entscheidend, wie das Mittel dem Körper zugeführt wird. Bei der Einnahme kann zwischen drei Kategorien unterschieden werden:
- Ketamin gespritzt: Wirkung in 2 bis 5 Minuten
- Ketamin geschnupft: Wirkung nach 5 bis 10 Minuten
- Ketamin geschluckt: Wirkung nach 15 bis 20 Minuten
Je nach Dosierung und Konsumform sind eine halbe bis drei Stunden Wirkdauer möglich.
Nebenwirkungen und Langzeitrisiken von Ketaminhydrochlorid?
Wird Ketamin ohne weitere Rauschmittel konsumiert, berichten Konsumenten von
- Herzrasen,
- Übelkeit,
- Schwächeempfinden,
- Appetitlosigkeit,
- fehlende Muskelkoordination,
- erhöhter Puls,
- Bluthochdruck,
- Herzrhythmusstörungen,
als Nebenwirkung. Bei höheren Dosierungen sind zudem Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit, epileptische Anfälle und im schlimmsten Fall ein Koma-Zustand möglich.
Abhängigkeit und Langzeitrisiken
Eine psychische Abhängigkeit ist durch dauerhaften Ketamin-Konsum möglich. Zudem kann es zu Depressionen und Angstzuständen kommen. Darüber hinaus können Störungen des Gehirns ausgelöst werden. Betroffen sind hier allen voran die Gebiete, die für das Gedächtnis und Wahrnehmung verantwortlich sind.
Fällt Ketamin unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Bei Ketamin handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament. Die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes gelten hier nicht. Der Besitz von Ketamin ist somit erst einmal nicht strafbar. Wer jedoch illegal Handel mit Ketamin betreibt, kann gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
Ketamin und das Arzneimittelgesetz: Was ist verboten – was legal?
Ketamin unterliegt dem Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes, hier insbesondere § 95 und § 96, wonach der Handel mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, verboten ist.
Möglich sind bei illegalem Ketamin-Handel Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldbußen. Auch Mittäter können belangt werden.
Der bloße Besitz ist nicht strafbar, jedoch müssen Personen, die bei einer polizeilichen Kontrolle im Besitz oder unter Einfluss von Ketamin stehen, ohne über die Verschreibung eines Arztes zu verfügen, mit Schwierigkeiten rechnen. Es droht dabei der Verlust der Fahrerlaubnis nach §§ 315, 316 StGB.
Auch bei einer Bestellung aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Häufig werden derartige Arzneimittel vom Zoll beschlagnahmt und anschließend Strafverfahren eingeleitet. Mehr dazu in unserem Ratgeber-Artikel.
Weitere Infos zum Thema:
Arzneimittel vom Zoll beschlagnahmt – Welche Strafe droht?
Ketamin vom Zoll oder Polizei beschlagnahmt und Anzeige erhalten – was ist zu tun?
Wenn bei Ihnen Ketamin gefunden wurde oder ein Paket bei der Post abgefangen wurde, werden die Behörden im Regelfall ein Strafverfahren gegen Sie einleiten. Egal was Ihnen dabei konkret vorgeworfen wird, Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und zwei Punkte befolgen:
- Machen Sie keine Angaben zur Sache und berufen Sie sich auf Ihr umfangreiches Aussageverweigerungsrecht. Ihr Schweigen kann und darf nicht gegen Sie verwendet werden, wogegen Ihnen jedes gesagte Wort später zum Verhängnis werden kann!
- Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger, der sich mit dem Arzneimittelgesetz sowie mit dem Betäubungsmittelstrafrecht auskennt. Dieser wird Ihnen alle weiteren Schritte erklären und Sie gegen die Ermittlungsbehörden verteidigen.
Unsere Anwälte für Strafrecht haben bereits zahlreiche Mandanten wegen Ketamin und ähnlicher Betäubungsmittel erfolgreich vertreten. Unser Ziel ist dabei immer eine Einstellung des Verfahrens ohne Eröffnung einer Hauptverhandlung. Kann dieses Ziel durch eine eindeutige Aktenlage nicht erreicht werden, versuchen wir ein möglichst mildes Urteil für Sie zu erreichen.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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