Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in Regensburg
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Regensburg, Niederbayern und der Oberpfalz.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen BtM-Anwalt einschalten. Es drohen harte Strafen und weitere unangenehme Folgen gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Drogenstrafrecht.
Das Ziel unserer Strafverteidigung bei BtM-Delikten ist nach Möglichkeit die vorzeitige Einstellung des Strafverfahrens.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und könnten sich nach dem Gesetz strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt bei einem Ermittlungsverfahren nach dem StGB? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder einer Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Danach stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein breites Strafmaß vor auch wenn der bloße Konsum bzw. Eigenkonsum nicht strafbar ist. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz, Anbau oder Handel können nach Gesetz mit Geldstrafe oder hohe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen von Handeltreiben oder Drogenhandel sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs.2) geahndet werden.Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurden, dann droht eine besonders hohe Strafe. Auch die Gefahr des Vorwurfs von Handeltreibens der Staatsanwaltschaft bringt schwere Risiken für den vermeintlichen Täter.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge. Gerade in Regensburg werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. (BtMG Anlage 1, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) besonders hart verfolgt. Nach wie vor gibt es auch Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) und Cannabis geführt und Beschuldigte dabei erfolgreich verteidigt. Unzählige Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erreichen.
Durch diese spezialisierte Expertise im Strafrecht kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Olaf Beismann ist Anwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Regensburg. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es schnell den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei damit man am Ende nicht als Täter vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt wird.
Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel können wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung gewährleisten und Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Das Ziel unserer Verteidigung ist immer, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und werden Ihren Fall auf Herz und Nieren prüfen, um das bestmögliche für Sie rauszuholen. Im Zweifel versuchen wir das Verfahren gegen einen Strafbefehl einzustellen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für BtM-Strafrecht.
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