Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in Stuttgart
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Stuttgart und Baden-Württemberg.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen BtM-Anwalt einschalten. Es drohen harte Strafen und weitere unangenehme Folgen gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Drogenstrafrecht.
Das Ziel unserer Strafverteidigung bei BtM-Delikten ist nach Möglichkeit die vorzeitige Einstellung des Strafverfahrens.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
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Nelo Schmidt4 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Beratung! Die Kanzlei Dr. Brauer hat mir meinen rechtlichen Fall im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs hervorragend und verständlich erklärt. Die Schilderung der Optionen war absolut ausreichend und sehr professionell. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt!Gepostet auf Google![]()
Anna Zapanova31 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich möchte mich herzlich bei der Kanzlei für die schnelle und professionelle Rückmeldung bedanken. Meine Anfrage wurde sehr rasch bearbeitet, und meine Situation wurde mir kompetent, verständlich und ausführlich erklärt. Dank der freundlichen und fachkundigen Beratung konnte ich meine Situation viel besser verstehen und wusste, welche nächsten Schritte für mich sinnvoll sind. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, die kompetente Beratung und den freundlichen Umgang. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Bianca Frank37 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer hat mich wunderbar und sehr kompetent am Telefon beraten. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und auch meine Rückfragen beantwortet. Ich war sehr angenehm überrascht, ein kostenloses Erstgespräch so umfangreich und kompetent zu bekommen. Vielen Dank.Gepostet auf Google![]()
Richard Nocke40 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnelle und kompetente Beratung zur ersten Einschätzung. In meinem Fall konnte damit schon geholfen werden. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Roman Solomakhov68 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde von Herrn Dr. Mayer in einer für mich sehr belastenden und komplexen Angelegenheit vertreten. Seine juristische Arbeit war äußerst gründlich, überzeugend und strategisch klar – und führte letztlich zu einem sehr guten Ergebnis. Ich bin für die professionelle und erfolgreiche Vertretung sehr dankbar und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.Gepostet auf Google![]()
Panagiotis Papapanagis75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetenter und akkurater Rechtsbeistand. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Die Recherche, die Beweisführung und die Argumentation einmalig. Ich bedanke mich und empfehle jedem diese Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Mayer persönlich. Die Kontaktaufnahme ging sehr schnell und ich wurde im ersten Gespräch sehr ausführlich beraten. Falls ich wieder eine Rechtsberatung benötige ist dies meine erste AdresseGepostet auf Google![]()
Simone Wiedow79 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr ausführliche und vorallem neutrale Auskunft. Durchaus erwähnenswert ist die schnelle und freundliche Kontaktaufnahme. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Григорий Боус109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer ist ein super kompetenter und sehr fachkundiger Anwalt. Er hat mich professionell, klar und verständlich beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Salvo Toto109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte bisher nur das erste Gespräch, bin aber sehr positiv überrascht. Der Anwalt hat sich viel Zeit genommen und mir alles verständlich erklärt. Ich habe mich direkt gut beraten und ernst genommen gefühlt. Insgesamt ein sehr professioneller erster Eindruck, ich bin mit dem Gespräch sehr zufrieden.Gepostet auf Google![]()
Danje Schivas116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Telefonische Beratung absolut Empfehlenswert Top Kanzlei Danke für Ihre Unterstützung.
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und könnten sich nach dem StGB strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen BtMG-Anwalt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder einer Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Danach stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein breites Strafmaß vor. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz oder Handel können nach Gesetz mit Geldstrafe oder hohe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen von Handeltreiben sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs.2) geahndet werden.Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurden, dann droht eine besonders hohe Strafe. Auch der Vorwurf des Handeltreibens ist dann schnell von der Staatsanwaltschaft erhoben.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Helfen Sie auch nicht bei den Ermittlungen, beispielsweise indem sie das Handy entsperren. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall zu wenden, außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens oder Strafbefehl zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge. Gerade in Stuttgart und Baden-Württemberg werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. hart verfolgt. Nach wie vor gibt es auch Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) geführt und Beschuldigte dabei erfolgreich verteidigt. Unzählige Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erreichen.
Durch diese praktische Expertise kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Mattis Mayer ist Rechtsanwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Stuttgart. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es schnell den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei damit man am Ende nicht als Täter vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt wird.
Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel können wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung gewährleisten und Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Das Ziel unserer Verteidigung ist immer, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und werden in Ihren Fall alle Indizien, Beweise und Zeugen prüfen, um das bestmögliche für Sie rauszuholen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für BtM-Strafrecht.
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Anna Zapanova31 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich möchte mich herzlich bei der Kanzlei für die schnelle und professionelle Rückmeldung bedanken. Meine Anfrage wurde sehr rasch bearbeitet, und meine Situation wurde mir kompetent, verständlich und ausführlich erklärt. Dank der freundlichen und fachkundigen Beratung konnte ich meine Situation viel besser verstehen und wusste, welche nächsten Schritte für mich sinnvoll sind. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, die kompetente Beratung und den freundlichen Umgang. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Bianca Frank37 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer hat mich wunderbar und sehr kompetent am Telefon beraten. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und auch meine Rückfragen beantwortet. Ich war sehr angenehm überrascht, ein kostenloses Erstgespräch so umfangreich und kompetent zu bekommen. Vielen Dank.Gepostet auf Google![]()
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Sehr schnelle und kompetente Beratung zur ersten Einschätzung. In meinem Fall konnte damit schon geholfen werden. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
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Ich wurde von Herrn Dr. Mayer in einer für mich sehr belastenden und komplexen Angelegenheit vertreten. Seine juristische Arbeit war äußerst gründlich, überzeugend und strategisch klar – und führte letztlich zu einem sehr guten Ergebnis. Ich bin für die professionelle und erfolgreiche Vertretung sehr dankbar und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.Gepostet auf Google![]()
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Sehr kompetenter und akkurater Rechtsbeistand. Mein Anliegen wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Die Recherche, die Beweisführung und die Argumentation einmalig. Ich bedanke mich und empfehle jedem diese Kanzlei und Herrn Rechtsanwalt Mayer persönlich. Die Kontaktaufnahme ging sehr schnell und ich wurde im ersten Gespräch sehr ausführlich beraten. Falls ich wieder eine Rechtsberatung benötige ist dies meine erste AdresseGepostet auf Google![]()
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Sehr ausführliche und vorallem neutrale Auskunft. Durchaus erwähnenswert ist die schnelle und freundliche Kontaktaufnahme. Vielen Dank!Gepostet auf Google![]()
Григорий Боус109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Mayer ist ein super kompetenter und sehr fachkundiger Anwalt. Er hat mich professionell, klar und verständlich beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Salvo Toto109 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte bisher nur das erste Gespräch, bin aber sehr positiv überrascht. Der Anwalt hat sich viel Zeit genommen und mir alles verständlich erklärt. Ich habe mich direkt gut beraten und ernst genommen gefühlt. Insgesamt ein sehr professioneller erster Eindruck, ich bin mit dem Gespräch sehr zufrieden.Gepostet auf Google![]()
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Eine Auswahl anonymisierter Verfahren aus dem Bereich BtMG und Drogenstrafrecht, die wir für unsere Mandanten in der Region um Stuttgart erfolgreich abgeschlossen haben.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2026
Ausgangslage
Gegenstand des Verfahrens waren bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sowie Handeltreiben mit Cannabis und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 34 KCanG und §§ 29, 29a BtMG. Für das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor.
Ergebnis
Wir haben die Umstände der Tat und die persönliche Entwicklung unseres Mandanten herausgearbeitet. Das Gericht nahm für das bewaffnete Handeltreiben ausdrücklich einen minder schweren Fall an und legte den milderen Strafrahmen zugrunde. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, unserem Mandanten blieb die Haft damit erspart.
BtMG und Drogenstrafrecht · Staatsanwaltschaft · 2026
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Vorgeworfen wurde ihm der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Die Vorschrift sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Ergebnis
Wir haben nach Akteneinsicht Stellung genommen und die Tragfähigkeit des Tatvorwurfs hinterfragt. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Verurteilung ist damit nicht erfolgt, ein Eintrag in das Führungszeugnis unterbleibt.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2023
Ausgangslage
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Eine Anklageschrift lag nicht vor, sodass sich der Tatvorwurf nur mittelbar aus dem Urteil ergab. Die Strafandrohung für Verstöße gegen das BtMG richtet sich nach Art und Menge der Betäubungsmittel und reicht von Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe.
Ergebnis
Wir haben die Beweislage in der Hauptverhandlung im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht hat unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Zu einer Verurteilung kam es nicht. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
BtMG und Drogenstrafrecht · Amtsgericht · 2018
Ausgangslage
Die Anklage warf unserem Mandanten den unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln in mehreren Fällen vor (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Die Bestellungen sollen über eine Handelsplattform im Internet erfolgt und an seine Wohnanschrift geliefert worden sein. Die Ermittlungen stützten sich im Wesentlichen auf digitale Unterlagen und die Lieferanschrift. Der Tatbestand ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.
Ergebnis
Wir haben die Tragfähigkeit der herangezogenen Unterlagen und deren Zuordnung zu unserem Mandanten im Einzelnen hinterfragt. Das Amtsgericht sah den Tatnachweis nicht als erbracht an, weil die vorhandenen Anknüpfungspunkte eine Täterschaft nicht mit der nötigen Sicherheit trugen, und hat unseren Mandanten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Alle Angaben sind anonymisiert. Jeder Fall ist individuell. Aus den dargestellten Ergebnissen lässt sich kein Anspruch auf einen vergleichbaren Ausgang ableiten.
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