Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in Nürnberg
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Nürnberg und Franken.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen BtM-Anwalt einschalten. Es drohen harte Strafen und weitere unangenehme Folgen gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Drogenstrafrecht.
Das Ziel unserer Strafverteidigung bei BtM-Delikten ist nach Möglichkeit die vorzeitige Einstellung des Strafverfahrens.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
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Ulli G.9 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe ihrerseits.Gepostet auf Google![]()
Alex A.34 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr RA Beismann hat sich sehr viel Zeit genommen und mich umfassend beraten bezüglich meiner Problematik. Diese Ausführlichkeit habe ich so noch nicht erlebt. Das ist kein Vergleich zu der kostenlosen Ersteinschätzung bzw. Anwaltlichen Erstberatung über meine Versicherung. Ich kann Herrn Beismann auf jeden Fall empfehlen. Fall dies jetzt relevant werden würde, würde ich ohne zu zögern auf ihn zurück greifen. Vielen Dank nochmalGepostet auf Google![]()
Mussa Mecha37 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die beste Unterstützung und immer hilfsbereit! Ich bin sehr zufrieden.Gepostet auf Google![]()
Bianca Roth72 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr nette und hilfreiche Ersteinschätzung.Gepostet auf Google![]()
Florian Brüderlein80 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Super Kompetent super Hilfe beste Unterstützung sehr zufrieden, danke!Gepostet auf Google![]()
Petra K100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Das Erstgespräch war sehr angenehm und professionell. Alle weiteren Schritte wurden zügig eingeleitet und auch für Laien absolut verständlich erklärt. Ich kann diese Kanzlei und Herrn Beismann wärmstens empfehlenGepostet auf Google![]()
Martin Meindl127 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnelle und freundliche Kontaktaufnahme, (Rückruf). Sehr freundlich und kompetentes Telephonat und kostenlose Beratung. Top, DankeGepostet auf Google![]()
sweet sweet128 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mit dem persönlichen Gespräch war ich sehr zufrieden und Herr Beismann war sehr nett am Telefon, er hat uns sofort aufgeklärt direkt kostenlos am Telefon was ich sehr hilfreich finde. Total verdient die 5 fünf SterneGepostet auf Google![]()
Adnan Mehinbasic144 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann Herrn Olaf Beismann uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut. Herr Beismann war immer erreichbar, hat schnell reagiert und mich in jeder Phase kompetent und unterstützend begleitet. Besonders hervorheben möchte ich seine engagierte und menschliche Art. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!Gepostet auf Google![]()
Abdul Hirsi149 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ehrlich gesagt Best Anwalt freundlich und Sehr Nett Vielen Dank Für ihre Hilfe
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und könnten sich nach dem Gesetz strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir werden schnell und unkompliziert für Sie tätig.
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Das sollten Sie beachten.
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder einer Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Danach stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein breites Strafmaß vor auch wenn der bloße Konsum bzw. Eigenkonsum nicht strafbar ist. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz, Anbau oder Handel können nach Gesetz mit Geldstrafe oder hohe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen von Handeltreiben oder Drogenhandel sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs.2) geahndet werden.Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurden, dann droht eine besonders hohe Strafe. Auch die Gefahr des Vorwurfs von Handeltreibens der Staatsanwaltschaft bringt schwere Risiken für den vermeintlichen Täter.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge. Gerade in der fränkischen Stadt Nürnberg werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. (BtMG Anlage 1, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) besonders hart verfolgt. Nach wie vor gibt es auch Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) und Cannabis geführt und Beschuldigte dabei erfolgreich verteidigt. Unzählige Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erreichen.
Durch diese spezialisierte Expertise im Strafrecht kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Olaf Beismann ist Anwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Nürnberg. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es schnell den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei damit man am Ende nicht als Täter vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt wird.
Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel können wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung gewährleisten und Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Das Ziel unserer Verteidigung ist immer, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und werden Ihren Fall auf Herz und Nieren prüfen, um das bestmögliche für Sie rauszuholen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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