Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in München
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in München und Bayern.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen BtM-Anwalt einschalten. Es drohen harte Strafen und weitere unangenehme Folgen gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Drogenstrafrecht.
Das Ziel unserer Strafverteidigung bei BtM-Delikten ist nach Möglichkeit die vorzeitige Einstellung des Strafverfahrens.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
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Marcel Wessolly75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich musste leider nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 erstmals einen Anwalt in Anspruch nehmen. Da ich zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte ich keinerlei Erfahrung mit Strafverfahren. Herr Bass hat von Anfang an alles übernommen und sich um sämtliche rechtlichen Angelegenheiten im Hintergrund gekümmert, sodass ich mich um nichts kümmern musste. Nach fast drei Jahren wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ich habe mich jederzeit gut vertreten gefühlt und kann Herrn Bass für seine kompetente und engagierte Arbeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Und weiterhin, viel Erfolg an sie Herr Bass.Gepostet auf Google![]()
Sven76 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr Beismann hat sich ausgiebig Zeit genommen in einem Erstgespräch sich den Sachverhalt anzuhören und konnte sehr sachkundig Auskunft erteilen. Ich kann hier nur eine klare Weiterempfehlung aussprechen.Gepostet auf Google![]()
Fred85 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann hat mich jederzeit kompetent, engagiert und zuverlässig vertreten. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
Max Allmang100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Beismann macht sehr gute Arbeit und schnell . Ich würde immer wieder dort hin gehen . Nur weiterzuempfehlen! Im kompletten sehr zufrieden !Gepostet auf Google![]()
xcora xv100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich hatte Herr Beismann als Anwalt, ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit und seinen erzielten Ergebnissen. Ich kann ihn und die Kanzlei nur weiter empfehlen. Kommunikation lief auch reibungslos!Gepostet auf Google![]()
Mario Pano100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundliche und kompetente Erstberatung ohne Zeitdruck. Danke.Gepostet auf Google![]()
Hassar Maged103 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Der beste anwaltGepostet auf Google![]()
Stephan Penke108 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente Beratung durch RA Beismann. Schnelle digitale Kommunikation und immer zeitnahe Antworten. Sehr zu empfehlen. Auch Abrechnung und Abwicklung mit der Versicherung war extrem schnellGepostet auf Google![]()
Sebastian S113 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Fünf Sterne sind hier eigentlich zu wenig. Herr Beismann konnte mein Anliegen schnell und professionell abwickeln. Die Kommunikation lief einwandfrei und ich habe mich in jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich kann Herrn Beismann wärmstens weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals für Ihre super Arbeit!Gepostet auf Google![]()
Lukas Schwimmbeck116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Top Beratung & sehr ehrliches und offene Kommunikation!
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und könnten sich nach dem Gesetz strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder einer Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Danach stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein breites Strafmaß vor auch wenn der bloße Konsum bzw. Eigenkonsum nicht strafbar ist. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz, Anbau oder Handel können nach Gesetz mit Geldstrafe oder hohe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen von Handeltreiben oder Drogenhandel sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs.2) geahndet werden.Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurden, dann droht eine besonders hohe Strafe. Auch die Gefahr des Vorwurfs von Handeltreibens der Staatsanwaltschaft bringt schwere Risiken für den vermeintlichen Täter.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge. Gerade in der bayerischen Landeshauptstadt München werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. (BtMG Anlage 1, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) besonders hart verfolgt. Nach wie vor gibt es auch Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) und Cannabis geführt und Beschuldigte dabei erfolgreich verteidigt. Unzählige Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erreichen.
Durch diese spezialisierte Expertise im Strafrecht kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Olaf Beismann ist Anwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in München. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es schnell den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei damit man am Ende nicht als Täter vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt wird.
Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel können wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung gewährleisten und Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Das Ziel unserer Verteidigung ist immer, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und werden Ihren Fall auf Herz und Nieren prüfen, um das bestmögliche für Sie rauszuholen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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Marcel Wessolly75 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich musste leider nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 erstmals einen Anwalt in Anspruch nehmen. Da ich zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte ich keinerlei Erfahrung mit Strafverfahren. Herr Bass hat von Anfang an alles übernommen und sich um sämtliche rechtlichen Angelegenheiten im Hintergrund gekümmert, sodass ich mich um nichts kümmern musste. Nach fast drei Jahren wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ich habe mich jederzeit gut vertreten gefühlt und kann Herrn Bass für seine kompetente und engagierte Arbeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Und weiterhin, viel Erfolg an sie Herr Bass.Gepostet auf Google![]()
Sven76 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Hr Beismann hat sich ausgiebig Zeit genommen in einem Erstgespräch sich den Sachverhalt anzuhören und konnte sehr sachkundig Auskunft erteilen. Ich kann hier nur eine klare Weiterempfehlung aussprechen.Gepostet auf Google![]()
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Herr Beismann hat mich jederzeit kompetent, engagiert und zuverlässig vertreten. Ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
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Herr Beismann macht sehr gute Arbeit und schnell . Ich würde immer wieder dort hin gehen . Nur weiterzuempfehlen! Im kompletten sehr zufrieden !Gepostet auf Google![]()
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Mario Pano100 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Hassar Maged103 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Stephan Penke108 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Sebastian S113 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Fünf Sterne sind hier eigentlich zu wenig. Herr Beismann konnte mein Anliegen schnell und professionell abwickeln. Die Kommunikation lief einwandfrei und ich habe mich in jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich kann Herrn Beismann wärmstens weiterempfehlen. Vielen Dank nochmals für Ihre super Arbeit!Gepostet auf Google![]()
Lukas Schwimmbeck116 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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