Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in Frankfurt
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Frankfurt und Umgebung.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage tätigen und sofort einen erfahrenen Fachanwalt einschalten. Es drohen harte Strafen und weitere unangenehme Folgen gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Rechtsgebiet Drogenstrafrecht.
Das Ziel unserer Strafverteidigung bei BtM-Delikten ist nach Möglichkeit die vorzeitige Einstellung des Strafverfahrens.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar und durch die Nutzung modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
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J. Schneider41 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Beratung sitzt.Gepostet auf Google![]()
Brigitte Chrzan53 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin von der ersten kostenfreien Beratung überrascht wie ausführlich und verständlich ich beraten wurde. Herzlichen Dank.Gepostet auf Google![]()
Tobias67 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe eine Ersteinschätzung zu einem Fall gesucht und wurde sehr intensiv und umfassend von Herrn Mayer zu diesem Thema beraten. Den Fall werde ich nicht verfolgen, aber ich möchte hervorheben, dass ich sehr zufrieden mit der ehrlichen und realistischen Einschätzung von Herrn Mayer zu diesem Sachverhalt bin und mag eine Empfehlung aussprechen.Gepostet auf Google![]()
Ena Simic73 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich bin mit der Beratung und dem Service der Kanzlei in Frankfurt rundum zufrieden. Schon beim ersten Kontakt wurde ich freundlich, professionell und kompetent betreut. Alle meine Fragen wurden verständlich beantwortet und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass man sich wirklich Zeit für mein Anliegen nimmt. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, und ich wurde über jeden Schritt transparent informiert. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google![]()
Petra Marent96 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Schnelle Antwort und gute Beratung. Immer weiter zu empfehlen!Gepostet auf Google![]()
Roronoa D. Zoro127 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr hilfreiche und kostenfreie Beratung per Telefon. Sehr freundlichGepostet auf Google![]()
STraub151 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr schnelle Antwort und eine faire, ehrliche Ersteinschätzung durch Herrn Mayer.Gepostet auf Google![]()
Andreas Blersch155 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Danke für die schnelle BeratungGepostet auf Google![]()
Tarik A173 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Kompetente Beratung und sehr gute Kommunikation. Herr Mayer hat mich bestens unterstützt und ein tolles Ergebnis erzielt. Vielen Dank für die Hilfe!Gepostet auf Google![]()
Pablo Bode174 days agoTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe mir eine Ersteinschätzung eingeholt. Bei dieser wurde ich sehr kompetent und freundlich beraten. Die Kanzlei ist uneingeschränkt zu empfehlen
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und könnten sich nach dem Gesetz strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen BtMG-Anwalt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
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Das sollten Sie beachten.
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine polizeiliche Vorladung oder einer Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Danach stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein breites Strafmaß vor. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz oder Handel können nach Gesetz mit Geldstrafe oder hohe Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, bei schweren Fällen von Handeltreiben sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs.2) geahndet werden. Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurden, dann droht eine besonders hohe Strafe nach dem StGB. Auch der Vorwurf, sich wegen Handeltreibens strafbar gemacht zu haben, ist dann schnell von der Staatsanwaltschaft erhoben.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland sorgt weiterhin dafür, dass jährlich hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und teils harte Strafen sind die Folge. In Frankfurt werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. oftmals hart verfolgt. Nach wie vor gibt es auch Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) und Cannabis geführt und Beschuldigte dabei erfolgreich verteidigt. Unzählige Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erreichen.
Durch diese praktische Expertise kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogenstraftaten sehr genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Mattis Mayer ist Anwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Frankfurt. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit nicht geringer Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es schnell den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei damit man am Ende nicht als Täter vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe belegt wird.
Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel können wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung gewährleisten und Ihnen einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.
Das Ziel unserer Verteidigung ist immer, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und werden Ihren Fall auf Herz und Nieren prüfen, um das bestmögliche für Sie rauszuholen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
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