Anwalt für BtMG, Drogendelikte & Drogenstrafrecht in Essen
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Dr. Brauer Rechtsanwälte
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen wir Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Essen und dem Ruhrgebiet.
Wird gegen Sie wegen eines Drogendelikts ermittelt, sollten Sie keine Aussage machen und umgehend einen erfahrenen BtM-Anwalt einschalten. Es drohen empfindliche Strafen und weitere unangenehme Folgen, gerade bei nicht geringer Menge.
Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Strafverteidiger im Drogenstrafrecht.
Bei BtM-Delikten verfolgt unsere Strafverteidigung nach Möglichkeit das Ziel, das Strafverfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen.
Unsere Kanzlei ist stets für Sie erreichbar. Durch den Einsatz modernster und sicherer Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine bundesweite Beratung und Vertretung.
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Anschuldigungen aus dem BtMG-Strafrecht.
Ihnen wird Besitz, Erwerb, Herstellung oder Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen und Sie könnten sich nach dem Gesetz strafbar gemacht haben? Sie benötigen einen erfahrenen Fachanwalt? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir werden schnell und unkompliziert für Sie tätig.
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Das sollten Sie beachten.
Nicht selten erfahren Beschuldigte erst durch eine polizeiliche Vorladung oder eine Hausdurchsuchung von den Vorwürfen gegen sie. Anschließend stellen sich viele die Fragen:
Der § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) sieht ein weites Strafmaß vor, auch wenn der bloße Konsum bzw. Eigenkonsum nicht strafbar ist. Verstöße, etwa wegen Erwerb, Besitz, Anbau oder Handel, können nach dem Gesetz mit Geldstrafe oder hohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen des Handeltreibens oder Drogenhandels sogar bis zu 15 Jahren (§ 29 Abs. 1 & Abs. 2) geahndet werden. Gerade wenn bei Ihnen mehr als die sogenannte geringe Menge an Betäubungsmitteln gefunden wurde, droht eine besonders hohe Strafe. Auch der mögliche Vorwurf des Handeltreibens seitens der Staatsanwaltschaft birgt schwere Risiken für den vermeintlichen Täter.
Sie sollten deshalb nicht untätig bleiben und folgende Punkte beachten.
Als erfahrene BtMG-Anwälte raten wir Ihnen:
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Bei einer polizeilichen Vorladung sollten Sie nicht erscheinen und unter keinen Umständen sollten sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und glauben Sie keinen Drohungen durch Polizeibeamte.
Umso früher eine gute Strafverteidigung einsetzt, umso besser ist es für Sie als Beschuldigter. Wir versuchen für Sie, Ihren Fall außergerichtlich zu klären oder nach Möglichkeit sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Dazu sollten Sie jedoch am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt.
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Die restriktive Drogenpolitik in Deutschland führt weiterhin dazu, dass Jahr für Jahr hunderttausende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) registriert werden. Viele davon landen vor Gericht und ziehen teils harte Strafen nach sich.
Gerade in der Ruhrgebietsstadt Essen werden Delikte mit verbotenen psychoaktiven Substanzen wie Kokain, Speed, LSD & Co. (BtMG Anlage 1, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) besonders konsequent verfolgt. Nach wie vor kommt es zudem zur Strafverfolgung wegen Cannabis, obwohl es aus dem Betäubungsmittelstrafrecht gestrichen wurde.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits tausende Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (BtM) und Cannabis geführt und Beschuldigte erfolgreich verteidigt. Zahllose Verfahrenseinstellungen konnten wir dabei erwirken.
Dank dieser spezialisierten Expertise im Strafrecht kennen wir die Abläufe und Methoden der Strafverfolgungsbehörden bei Drogendelikten ganz genau und können Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe garantieren.
Andreas Schoemaker ist Anwalt für Strafrecht und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung vor den Behörden in Essen. Gerade wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft den Umgang mit einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln vorwirft, braucht es rasch den rechtlichen Beistand einer kompetenten Kanzlei, damit Sie am Ende nicht als Täter mit einer Freiheitsstrafe vor Gericht stehen.
Mithilfe moderner Kommunikationsmittel gewährleisten wir eine optimale und bundesweite Strafverteidigung und ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Ablauf.
Das Ziel unserer Verteidigung ist es stets, Ihr Verfahren ohne Anklage zur Einstellung zu bringen. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Ermittlungsmethoden der Behörden und prüfen Ihren Fall auf Herz und Nieren, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Wir vertreten Sie auch bei Berufung und Revision.
Gegen Sie läuft ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handeltreiben mit illegalen Drogen und BtM? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung direkt von einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
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