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“White House Market”: Anzeige wegen § 29 BtMG nach Kauf bei “picasso”

Darknet Marktplatz

Darknet-Händler "picasso": Bundesweite BtM-Verfahren gegen Kunden

Unsere Kanzlei vertritt zurzeit mehrere Mandanten, denen vorgeworfen wird, auf dem Darknet-Marktplatz „White House Market“ von dem „Vendor“ (Lieferanten) „picasso“ illegale Drogen erworben zu haben. Ausgangspunkt ist ein inzwischen abgeschlossenes Strafverfahren gegen diesen Lieferanten aus Mainz.

Der Darknet-Händler wurde vom Landgericht Mainz wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG zu insgesamt vier Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nun gehen bundesweit Staatsanwaltschaften gegen seine Kunden vor. Einige von ihnen erfuhren durch eine Hausdurchsuchung von dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren.




Drogen bei "picasso" auf White House Market im Darknet bestellt und Anzeige erhalten?

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Ausgangsverfahren gegen "picasso": Schlag gegen den Darknet-Dealer

Der sogenannte Vendor „picasso“ soll spätestens seit Januar 2021 auf der bereits geschlossenen Darknet-Plattform „White House Market“ Kokain, Amphetamin, Crystal, LSD, Ecstasy und Cannabis verkauft haben. Am 30. April 2021 wurde eine Wohnung in Mainz durchsucht, die er als Lagerort nutzte. Dabei wurden größere Mengen an Drogen sichergestellt. Darüber hinaus fanden die Beamten auf Speichermedien auch einen sogenannten Container, auf dem u. a. das Wasabi-Wallet installiert war. Dabei handelt es sich um ein bekanntes Bitcoin-Wallet, dass eine Art virtuellen Geldbeutel für die Kryptowährung darstellt.




Wie kam die Polizei auf die Kunden von „picasso“?

In der Wasabi-Wallet besteht die Möglichkeit, einer einzelnen Depositadresse eine personalisierte Notiz zuzufügen. Damit können einzelne Transaktionen und die dazugehörigen User (Käufer) zugeordnet werden. Bei der Auswertung der Daten konnte die zuständige Polizeidienststelle beim Polizeipräsidium Mainz über 1000 Bitcoin-Transaktionen mit zugeordneten Depositadressen feststellen.

In den uns bisher bekannten Fällen waren die Beschuldigten alle Kunden bei etablierten Kryptowährungsanbietern. Diese geben Bestandsdaten auf Verlangen an die Ermittlungsbehörden heraus. Auf diese Weise gelang es der Polizei, eine größere Anzahl von Kunden in ganz Deutschland zu ermitteln. Da bei dem inzwischen verurteilten Darknet-Händler auch Preislisten gefunden wurden, konnten die Beamten aus den Finanzdaten Rückschlüsse auf die bestellte Menge ziehen.

White House Market: Vorladung nach Drogenbestellung im Darknet
Beispiel einer Vorladung der Staatsanwaltschaft nach einer Drogenbestellung beim Darknethändler "picasso" auf "White House Market"

Die Staatsanwaltschaft Mainz leitete die aufbereiten Daten dann an die jeweils für die Beschuldigten zuständige Staatsanwaltschaft weiter, die das Verfahren übernahmen und zur weiteren Ermittlung an die örtlichen Polizeibehörden übergaben.

Je nach Bestellumfang erhielten die Beschuldigten eine Vorladung durch die Polizei oder einen Anhörungsbogen. Sofern es sich um größere Bestellungen handelt, kam es auch zu Hausdurchsuchungen. Hier besteht der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a BtMG.




Strafverteidigung bei Darknet Strafrecht - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Womit müssen Beschuldigte wegen § 29 BtMG aufgrund einer Bestellung bei "White House Market" rechnen?

Jede Form des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln ist nach dem BtMG strafbar (mit Ausnahme des Konsums). Wer in den Verdacht geraten ist, illegale Drogen bestellt zu haben, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.

Der § 29 sieht für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Wie hoch die Strafe im Einzelfall sein wird, hängt von Faktoren wie der Menge der bestellten Drogen und möglicherweise vorhandene Vorstrafen des Beschuldigten ab.

Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass mit den Betäubungsmitteln Handel in nicht geringer Menge getrieben oder besessen wurden, ist mit einer höheren Freiheitsstrafe zu rechnen. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG sieht dafür eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor. In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahre.

Weitere Informationen zum Strafmaß finden Sie in unserem Artikel:
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?




Ist eine Hausdurchsuchung wegen Drogenkauf auf „White House Market“ möglich?

Sofern die Polizei davon ausgehen kann, dass es sich um eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln handelt und damit der Verdacht des Handeltreibens oder Besitzes in einem größeren Umfang ergibt, muss mit auch mit einer Hausdurchsuchung gerechnet werden.

Wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten in dieser Situation erhalten Sie in unserem umfangreichen:
Ratgeber Hausdurchsuchung.




Anzeige wegen BtMG erhalten: So sollten Sie als Kunde von "picasso" reagieren

Nach einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung wegen Drogenbestellung im Darknet sollten Sie Verbindung zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der sich mit BtM-Verfahren gut auskennt. Das Darknet weist bekanntlich eine Reihe von Besonderheiten auf. Hier ist deshalb eine Erfahrung mit solchen Verfahren von besonderer Bedeutung.

Bevor Sie sich nicht mit einem Strafverteidiger beraten haben, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Dieser Rat gilt auch, falls Sie ein Anhörungsschreiben von der Polizei erhalten haben.

Anwalt einschalten! - Wir helfen Ihnen bei BtM-Verfahren bundesweit

Egal ob Sie durch eine Vorladung oder sogar durch eine Hausdurchsuchung von der Einleitung eines Strafverfahrens erfahren haben: Eine möglichst schnelle Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt ist immer sinnvoll, um weiteren Schaden zu vermeiden. Der Anwalt wird nach der Übertragung des Mandats Akteneinsicht beantragen und auf dieser Grundlage eine sinnvolle und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Nur durch Einsicht in die Ermittlungsakte ist es möglich, zu erfahren, über Beweismittel die Staatsanwaltschaft tatsächlich verfügt und ob man unter Umständen eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen kann.

Weitere Informationen zu den möglichen Folgen der Bestellung von BtM im Darknet finden Sie in unserem Artikel:
Was kann mir wegen einer Bestellung von Drogen im Darknet passieren?

Unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte ist auf Strafrecht spezialisiert und kann Ihnen aufgrund der besonderen Erfahrungen unserer Anwälte auf dem Gebiet von BtMG-Verfahren und Darknet-Fällen eine schnelle und effektive Hilfe anbieten. Wie wir eingangs erwähnten, vertreten wir deutschlandweit bereits mehrere Mandanten, die Kunden des Mainzer Darknet-Händlers gewesen sein sollen. Wir verfügen über Standorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Melden Sie sich über WhatsApp, rufen Sie uns an oder nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

“White House Market”: Anzeige wegen § 29 BtMG nach Kauf bei “picasso” Zuletzt aktualisiert: 02.09.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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