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Verstoß gegen das BtMG und TKÜ – Was darf die Polizei?

Telefonüberwachung durch Polizei bei Drogendelikt

Zuletzt aktualisiert am 18. Oktober 2021

Voraussetzungen für eine Telekommunikationsüberwachung wegen Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz

Die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist eine beliebte Ermittlungsmethode der Polizei. Anlässe für die Anordnung einer TKÜ-Maßnahme sind mit großem Abstand vor anderen Straftaten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Jahr 2019 erfolgten fast 40 Prozent aller Anordnungen aus diesem Grund (8.624 von 18.223 laut Statistik des Bundesamtes für Justiz).

Diese Zahlen sind Grund genug, um sich einmal näher mit den Rechtsgrundlagen für eine TKÜ-Maßnahme zu beschäftigen. In diesem Artikel finden Sie Antworten auf folgende Fragen:




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Wann darf die Polizei mein Telefon abhören?

18.10.2021

Rechtsgrundlage für die Telekommunikationsüberwachung ist § 100a der Strafprozessordnung (StPO). Daneben erlauben auch noch die Polizeigesetze der Länder und § 23a des Zollfahndungsdienstgesetzes TKÜ-Maßnahmen, die in der Praxis jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Eine TKÜ darf nur bei einem begründeten Verdacht von besonders schwerwiegenden Straftaten durchgeführt werden.

Weil TKÜ-Maßnahmen ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) sind, bedürfen sie der Anordnung eines Richters, der sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt. Nur bei „Gefahr im Verzug“ darf die Staatsanwaltschaft sie selbst anordnen, muss sie dann aber spätestens innerhalb von drei Werktagen von einem Richter nachträglich genehmigen lassen, andernfalls treten sie außer Kraft. Das Verfahren ist im Detail in § 100e StPO geregelt.

TKÜ-Maßnahmen sind auf eine Dauer von drei Monaten befristet und können um weitere drei Monate verlängert werden.

In § 100a StPO sind die Tatbestände aufgeführt, bei denen eine TKÜ in Betracht kommt. Im Bereich der Delikte nach dem BtMG sind das vor allem:

Bei allen Delikten muss die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegen und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf eine andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein.

Im Ausnahmefall dürfen auch Telekommunikationsgeräte von Personen überwacht werden, die nicht selbst Beschuldigte sind. Das ist dann der Fall, wenn es nach Auffassung der Ermittlungsbehörden keine andere Möglichkeit gibt, die zum selben Erfolg führt. In der Praxis kann das z. B. bei einem Festnetzanschluss der Fall sein, der gemeinsam genutzt wird, jedoch einer nicht beschuldigten Person gehört.

Auch der bandenmäßige oder gewerbsmäßige Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes) kann zu einer TKÜ führen.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Wie funktioniert eine TKÜ?

18.10.2021

Zunächst stellt die Polizei auf der Grundlage ihrer bisherigen Ermittlungsergebnisse über die Staatsanwaltschaft einen Antrag beim zuständigen Gericht. Das prüft – in der Praxis mehr oder weniger genau –, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine TKÜ-Maßnahme vorliegen und entscheidet darüber.

Ist die Entscheidung positiv ausgefallen (was in der Praxis fast immer der Fall ist), dann wird der Telekommunikationsdienstleister kontaktiert, der die genauen Verbindungsdaten (wie Rufnummer, Kennung, SIM-Kartennummer) bereitstellt.

Danach werden dort die Telefonate aufgezeichnet. Die aufgezeichneten Gespräche und SMS werden durch die Polizei dann schriftlich festgehalten, soweit sie für das Verfahren erheblich sind. Sie finden damit Eingang in die Ermittlungsakte.




Kann ich selbst feststellen, ob mein Telefon überwacht wird?

18.10.2021

Nein, entgegen immer wieder zu lesenden und hörenden Behauptungen ist das nicht möglich. Irgendein Knacken, Klicken oder ähnliche Geräusche beim Telefonieren sind kein geeignetes Indiz für eine TKÜ. Wer Umgang mit Betäubungsmitteln im oben genannten Sinne hat, der sollte jederzeit damit rechnen, dass eine TKÜ-Maßnahme gegen ihn läuft.

Ebenfalls zwecklos ist der von manchen Betroffenen vorgenommene Austausch der SIM-Karte im Telefon. Aufgrund der IMEI-Nummer des Mobilgeräts, die bei der Einwahl ins Netz mit übertragen wird, kann die Polizei trotzdem einen Beschuldigten problemlos identifizieren. Und selbst der Wechsel des Gerätes führt nicht zwangsläufig zum erhofften Erfolg, weil die Polizei durch Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern in der Lage ist, den Standort des Beschuldigten einzugrenzen und die Daten der von ihm genutzten SIM-Karte zu erhalten.




Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ – neue Formen der Telekommunikationsüberwachung

18.10.2021

Seit 2017 können die Ermittlungsbehörden neben der klassischen TKÜ, also dem Abhören von Telefonen, auch eine Online-Durchsuchung durchführen und sind zu einer sogenannten Quellen-TKÜ berechtigt.

Bei der Online-Durchsuchung können mittels einer auf dem Gerät installierten Software („Staatstrojaner“) sämtliche dort gespeicherten Inhalte von den Behörden erfasst werden.

Bei der Quellen-TKÜ wird heimlich eine Software auf einem elektronischen Kommunikationsgerät (Handy, Tablet, Computer, Laptop) installiert, mit dem die laufende Kommunikation überwacht werden kann, auch wenn diese zwischen dem Anrufer und seinem Gesprächspartner verschlüsselt wird. Es wird also die Quelle vor oder nach der Verschlüsselung überwacht, deshalb auch diese Bezeichnung.

In der Praxis spielen beide neuen Formen der Überwachung im Vergleich zur herkömmlichen TKÜ noch keine große Rolle. Im Jahr 2019 gab es nach der eingangs erwähnten Justiz-Statistik 578 Anordnungen einer Quellen-TKÜ, von denen 368 durchgeführt wurden. Eine Online-Durchsuchung wurde insgesamt 32 mal angeordnet und 12 mal durchgeführt – wohlgemerkt für sämtliche Delikte, also nicht nur nach dem BtMG.




Was tun, wenn ich glaube, dass die Polizei wegen eines Verstoßes gegen das BtMG eine TKÜ durchführt?

18.10.2021

Unabhängig davon, ob eine TKÜ-Maßnahme gegen Sie durchgeführt wird oder nicht –schalten Sie so früh wie möglich einen Anwalt ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Und selbstverständlich gilt immer die Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Selbst wenn die Polizei Ihre Telekommunikation überwacht hat, kann es durchaus sein, dass die entsprechenden Protokolle nicht gerichtsverwertbar sind, weil z. B. die rechtlichen Voraussetzungen für eine TKÜ gar nicht vorgelegen haben, etwa weil gar keine „nicht geringe Menge“ an Betäubungsmitteln im Spiel war.

Es wäre also fatal, wenn Sie als Beschuldigter aufgrund einer unrechtmäßigen TKÜ, die Ihnen bei der Vernehmung präsentiert wird, ein Geständnis ablegen würden. Bei weitem nicht alle TKÜ-Maßnahmen, die durch Richter angeordnet werden, sind am Ende auch gerichtsverwertbar.

Im Fall einer Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt aufgrund des Verdachts einer TKÜ sollten Sie am Telefon noch keine konkreten Angaben zur Tat machen.

Wenn Sie Beschuldigter eines Delikts nach dem BtMG geworden sind, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Brauer Rechtsanwälte. Wir sind auf das Gebiet des BtM-Rechts spezialisiert und arbeiten als Strafverteidiger bundesweit. Nach der Einsicht in die Ermittlungsakte legen wir eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall fest und übernehmen sämtliche Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Verstoß gegen das BtMG und TKÜ – Was darf die Polizei? Zuletzt aktualisiert: 18.10.2021 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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