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TorPedoChat / TheAnnex – Strafverfahren wegen Kinderpornografie

Kinderpornografie bei Torpedochat - So machen Sie sich strafbar

TorPedoChat / TheAnnex: Deshalb müssen Nutzer mit einer Anzeige wegen § 184b StGB rechnen.

Im Jahr 2022 wurden durch eine internationale Kooperation der Polizeibehörden in mehreren Ländern die Betreiber der Darknet-Plattformen TorPedoChat, TorPedoChatDE und TheAnnex festgenommen. Dort wurden über Jahre in großem Umfang kinderpornografische Bilder verbreitet, und es fand unter den Nutzern ein Austausch über ihre Neigungen statt.

Erfahrungsgemäß weiten sich die Ermittlungen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie nach den Festnahmen der Administratoren einschlägiger Plattformen in den Monaten danach auf die Nutzer aus. Auch im konkreten Fall ist deshalb mit zahlreichen Strafverfahren wegen § 184b StGB zu rechnen.




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Was waren TorPedoChat, TorPedoChatDE und TheAnnex?

TorPedoChat war eine englischsprachige Chatseite im Darknet, in der kinderpornografische Inhalte ohne Anmeldung oder Registrierung ausgetauscht werden konnte. Die Nutzer konnten sich dort mit Gleichgesinnten über ihre Neigungen austauschen. Es sollen auch Verabredungen zum gemeinsamen sexuellen Missbrauch von Kindern stattgefunden haben. TorPedoChatDE war die deutsche Variante.

Anders geartet war die Darknet-Plattform TheAnnex. Diese war sehr konspirativ organisiert und stärker gegliedert. So gab es dort spezielle Chaträume für besondere Vorlieben. Zum Beispiel existierte ein Bereich für Bilder und Videos von Kindern unter fünf Jahren oder ein Chat, der sich „No Limits“ nannte. Darin ging es um Filme von getöteten und anschließend missbrauchten Kindern. Zur Plattform TheAnnex erhielten nur Nutzer Zugang, die zuvor große Mengen an kinderpornografischem Material im frei zugänglichen Bereich von TorPedoChat bzw. TorPedoChatDE zur Verfügung gestellt hatten.

Internationaler Schlag gegen die Darknet-Plattformen

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) stieß nach eigenen Angaben im November 2019 im Rahmen von Ermittlungen im Darknet auf TorPedoChat. Während der Beobachtung sollen mehrere Tausend User aus dem In- und Ausland auf den drei Plattformen aktiv gewesen sein. Sie sollen pro Monat ca. 120.000 Beiträge geschrieben und mehr als 20.000 kinderpornografische Bilder und Videos verbreitet haben.

Nachdem das BLKA Spuren in die USA, nach Großbritannien und Australien festgestellt hatte, nahmen die Ermittler Kontakt zu den dort zuständigen Behörden auf. Schließlich traf man sich sogar persönlich in München, um die Verfolgungsmaßnahmen zu koordinieren. In der Folge wurden in der ersten Jahreshälfte 2022 ein Administrator und ein Programmierer vom FBI in den USA festgenommen. Im November folgten weitere Festnahmen von Administratoren in Großbritannien, den USA und Deutschland.

Das BLKA sah es als besonderen Erfolg an, dass nach den Verhaftungen alle drei Plattformen nicht mehr erreichbar waren. Doch damit war nicht nur ein Schlag gegen die Betreiber gelungen, sondern auch mehr als 30 Nutzer sollen allein bis Anfang Februar 2023 identifiziert worden sein. Den Angaben des BLKA zufolge sind dabei auch verdeckte Ermittler zum Einsatz gekommen.




Wie werden User von kinderpornografischen Darknet-Plattformen verfolgt?

Wie in solchen Verfahren üblich, werden zunächst die Betreiber von Darknet-Plattformen verfolgt. Spätestens seit einer gemeinsamen Pressemitteilung des BLKA und der Zentralstelle Cybercrime Bayern über den Ermittlungserfolg müssen aber auch die Nutzer verstärkt mit der Einleitung von Strafverfahren rechnen. Erfahrungsgemäß gelingt es der Polizei mittels verbesserter technischer und rechtlicher Möglichkeiten immer häufiger, auch auf die Userdaten zuzugreifen.

Die Verbreitung, der Erwerb sowie der Besitz kinderpornografischer Inhalte sind in Deutschland in § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Seit der letzten Änderung dieses Paragrafen gelten sämtliche davon erfassten Tatbestände als Verbrechen. Eine Einstellung des Strafverfahrens oder eine bloße Geldstrafe sind damit nicht mehr möglich. Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe zehn Jahre Haft.

Weitere Informationen rund um § 184b StGB finden Sie in unserem ausführlichen Rechtstipp:

Erwerb, Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b StGB - Welche Strafen drohen? Was müssen Beschuldigte beachten?




Anwalt Sexualstrafrecht - Schutz, Verteidigung, Diskretion

Müssen Nutzer von TorPedoChat mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Kinderpornografie kommt es häufig zu einer Hausdurchsuchung bei Beschuldigten. Dabei wird vor allem nach Datenträgern gesucht, die kinderpornografische Darstellungen enthalten.

Wichtige Informationen zu dieser Thematik finden Sie in unserem Rechtstipp:

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie - Was jetzt zu beachten ist




Nutzer bei TorPedoChat / TheAnnex: Was tun nach einer Anzeige?

Beschuldigte erfahren von einem Strafverfahren gegen sie meistens durch eine Hausdurchsuchung. Daneben sind auch eine Vorladung durch die Polizei oder die Zusendung eines Anhörungsbogens möglich.

In allen Fällen sollte der Beschuldigte zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Recht im Strafprozessrecht, und die Inanspruchnahme darf auch später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden.

Sobald Sie erfahren haben, dass Sie wegen § 184b StGB beschuldigt werden, sollten Sie Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufnehmen, der sich mit den speziellen Problemen des Sexualstrafrechts auskennt. Grundlage einer erfolgreichen Strafverteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakte. Deshalb wird der Rechtsanwalt nach der Übernahme des Mandats sofort Akteneinsicht beantragen. Nur so ist es möglich, die tatsächlich vorliegenden Beweismittel rechtlich kompetent einzuschätzen.

Wir verteidigen Sie gegen Anschuldigungen nach § 184b StGB

Gegen Sie wird wegen § 184b StGB ermittelt? Dann können Sie sich gern vertrauensvoll an Dr. Brauer Rechtsanwälte wenden. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Mandanten vertreten, denen Besitz, Erwerb oder Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen wurde. Sie können sich dabei auf unsere anwaltliche Diskretion verlassen. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und hat Standorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht per WhatsApp oder rufen Sie uns und schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat übertragen wollen.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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TorPedoChat / TheAnnex – Strafverfahren wegen Kinderpornografie Zuletzt aktualisiert: 19.04.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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