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Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
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Strafverteidigung - Anwälte für Strafrecht - bundesweit
Dr. Brauer Rechtsanwälte

Strafverteidigung bundesweit

Fachanwalt für Strafrecht

Unsere Anwälte sind auf Strafrecht fokussiert. Dr. Matthias Brauer LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht. Verhandlungssicher und durchsetzungsstark vertreten wir Ihre Rechte.

Bundesweit bei Strafdelikten

Als Strafverteidiger vertreten wir Sie in ganz Deutschland. Kanzleistandorte befinden sich zudem in Bonn, Dresden, Hamburg, Frankfurt und Berlin.

Effektive Verteidigung

Juristische Kompetenz, Einfühlungsvermögen und ein leidenschaftliches sowie verhandlungssicheres Auftreten zeichnen unsere Strafverteidigung aus.

Kostenlose Ersteinschätzung

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren? Verlieren Sie keine Zeit und beachten Sie folgende Punkte:

1. Keine Aussage machen!
2. Strafverteidiger kontaktieren!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei für Strafverteidigung auf. Wir versuchen Ihr Verfahren außergerichtlich zu lösen und vertreten Sie auch energisch bei allen gerichtlichen Instanzen.

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    Strafverteidigung in ganz Deutschland!

    Ihre Anwälte für Strafrecht

    Von unseren Kanzleistandorten in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin aus, vertreten wir Strafrechtsmandate in ganz Deutschland. Vom allgemeinen Strafrecht, über BtMG-Delikte, Vermögensdelikte, Verkehrsstraftaten, bis hin zu Kapitalverbrechen kämpfen wir für Ihr Recht als Angeklagter.

    Bei unserer Strafverteidigung streben wir stets die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens an. Kommt es dennoch zum Gerichtsprozess, können Sie sich auf ein verhandlungssicheres, durchsetzungsstarkes und leidenschaftliches Auftreten unserer Anwälte für Strafrecht vertrauen.

    Bei allen Strafdelikten!

    Strafverteidiger mit Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Dresden, Hamburg und Berlin

    Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Kenntnis erlangt man dabei oft durch eine Vorladung der Polizei als Beschuldiger, durch einen Anhörungsbogen oder auch durch eine Hausdurchsuchung.

    Eine frühe Strafverteidigung ist Garant für Schadensbegrenzung. Bei geringer Beweisführung reicht oftmals schon ein Schreiben des Anwalts an die Staatsanwaltschaft, um eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens herbeizuführen. Warten Sie also nicht bis zu Anklage, sondern suchen Sie bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen den Weg zu einem Strafverteidiger.

    Ruhe bewahren. Anwalt einschalten.

    Ob Bagatelle oder drastische Vorwürfe: vermeiden Sie Panik und bewahren Sie Ruhe. Machen Sie vor allem keine Angaben zu den Tatvorwürfen, da Sie sich damit nur Schaden können.

    Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, beantragen Akteneinsicht und versuchen das Problem möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihren konkreten Fall. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten mit der Situation umgehen sollten und welche Möglichkeiten es gibt!

    Vom Erstkontakt bis zur Problemlösung

    Ablauf unserer Strafverteidigung

    1.

    Kontakt + Ersteinschätzung

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, über E-Mail, WhatsApp oder rufen Sie uns an. Gemeinsam besprechen wir Ihr Problem.
    2.

    Mandatserteilung

    Wenn Sie sich für eine durchsetzungsstarke Vertretung durch uns entscheiden, unterschreiben Sie eine Vollmacht und beauftragen uns mit den weiteren Schritten.
    3.

    Akteneinsicht

    Wir werden sofort Akteneinsicht beantragen und die Vorwürfe gegen Sie genauestens prüfen. Anschließend besprechen wir sämtliche Inhalte und Maßnahmen mit Ihnen.
    4.

    Verteidigung

    Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Verfahren außergerichtlich zu beenden. Sollte Ihr Fall dennoch vor Gericht gehen, werden wir Sie dort mit allen Mitteln verteidigen.

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    Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon - direkt vom Anwalt
    Tätigkeitsschwerpunkte bei BtM-Verfahren

    Anwaltliche Vertretung im Strafrecht

    • Allgemeines Strafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Internetstrafrecht
    • Drogenstrafrecht (BtMG)
    • Jugendstrafrecht
    • Sexualstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Arbeitgeberstrafrecht
    • Kapitalstrafrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Insolvenzstrafrecht
    • Computerbetrug
    • Revisionsverfahren
    • Verstöße Waffengesetz
    • Hausdurchsuchungen
    • Organisierte Kriminalität
    • Bandenkriminalität
    • Vertretung der Nebenklage

    Alle Delikte im Strafrecht:


    • Leichte Vergehen
    • Schwere Vergehen
    • Kapitalverbrechen

    Verteidigungsstrategie:


    • Beantragung und Prüfung der Akte
    • Transparente Absprache
    • Individuelle Strategie

    Vertretung vor Gericht:


    • Durchsetzungsstark
    • Kompetent
    • Verhandlungssicher

    Leidenschaftlicher Einsatz

    Erstklassige Verteidigung

    Fachanwalt für Strafrecht

    Dr. Matthias Brauer LL.M.

    Ihr erfahrener Fachanwalt für Strafrecht

    „Ich bin Dr. Matthias Brauer, Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte.

    Als Kanzlei mit Fokus auf Strafrecht vertreten wir seit Jahren Menschen, denen Straftaten vorgeworfen werden. Das darf man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Vor den Strafgerichten geht es nicht selten um empfindliche Freiheitsstrafen und somit um die Existenz des Angeklagten.

    Als Fachanwalt weiß ich genau, was eine gute Strafverteidigung ausmacht: Erfahrung, juristische Kompetenz, leidenschaftlicher Einsatz sowie das Einfühlungsvermögen in den Mandanten. Das können wir Ihnen bei uns garantieren.

    Sie haben ein Problem? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bewerten Ihren Fall individuell. Wir stehen an Ihrer Seite!

    Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Matthias Brauer LL.M.

    Jetzt Ihre starke Verteidigung kontaktieren

    Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Problem im Strafrecht. Wir kämpfen für Sie und Ihre Rechte!

    Unsere Kompetenzen im Strafrecht

    Erstklassige Strafverteidigung bundesweit

    Anwalt für allgemeines Strafrecht

    Unsere Kanzlei vertritt Mandanten vom kleinen Vergehen bis hin zu großen Prozessen wegen schweren Verbrechen. Auf Schutz, Diskretion und Verteidigung können Sie hierbei vertrauen.

    Anwalt für Drogenstrafrecht

    Wir stehen bei sämtlichen Drogendelikten (BtMG) an Ihrer Seite. Von Besitz, der Einfuhr oder Ausfuhr, dem Anbau oder der Herstellung bis hin zum Drogenhandel (offline und online).

    Anwalt für Verkehrsstrafrecht

    Als Anwälte vertreten wir Sie bei sämtlichen Verkehrsdelikten. Hierbei vertreten wir Sie nicht nur auf beim Strafverfahren, sondern ebenso bei möglichen Folgen, wie den Verlust des Führerscheins.

    Strafverteidiger für Internetstrafrecht

    Bei Straftaten im oder übers Internet sind wir der richtige Ansprechpartner. Pharming, Phishing oder Filesharing sind für uns keine Fremdwörter. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet.

    Strafverteidiger bei Darknet Straftaten

    Drogenhandel, Waffenhandel, Datenklau, Computerbetrug, Kinderpornografie. Die Liste der begangenen Straftaten im Darknet ist lange. Wir vertreten Sie Kompetent bei Darknet-Fällen.

    Strafverteidiger für Jugendstrafrecht

    Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendgericht. Zentrales Anliegen ist die Zukunft unserer Mandanten. Erzieherische Maßnahmen statt harter Strafen sind meist das Ergebnis.

    Strafverteidiger für Sexualstrafrecht

    Bei Sexualdelikten und Sexualstraftaten geht es nicht nur um das Strafmaß. Die gesellschaftliche oder familiäre Ausgrenzung sowie die berufliche Existenz stehen auf dem Spiel. Das berücksichtigen wir in unserer Verteidigung.

    Strafverteidigung bei Gewaltdelikten

    Unsere Kanzlei vertritt Sie bei allen vorgeworfenen Gewaltstraftaten. Von der Körperverletzung bis hin zu Kapitalstraftaten wie Totschlag oder Mord. Auf eine starke Verteidigungsstrategie können Sie vertrauen.

    Strafverteidigung bei Waffendelikten

    Wenn Sie gegen das Waffengesetz verstoßen haben, brauchen Sie eine starke Strafverteidigung. Ob Waffenbesitz oder Waffenhandel – unsere Anwälte verteidigen Sie vor Gericht.

    Verteidigung bei politischen Straftaten

    Sogenannte Meinungs- oder Propagandadelikte sind längst keine Kavaliersdelikte mehr. Bei politisch motivierten Straftaten wird häufig das Strafmaß bis an die Grenze ausgeschöpft. Wir helfen Ihnen.

    Verteidigung bei Vermögensdelikten

    Vom Diebstahl bis hin zu Untreue oder Betrugsdelikten. Unsere Anwälte verteidigen Sie bei sämtlichen Vermögensdelikten, bei Wirtschaftsstraftaten oder im Steuerstrafrecht.

    Verteidigung im Steuerstrafrecht

    Steuerdelikte, insbesondere Steuerhinterziehung, werden hart bestraft. Sie benötigen schnell eine effektive Verteidigung, wenn Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen wird.

    Verteidigung im Berufungsverfahren

    Hohes Urteil in der ersten Instanz? Es ist noch nichts verloren. Nehmen Sie Kontakt auf für eine erstklassige Strafverteidigung in Ihrem Berufungsverfahren. Anwaltswechsel ist kein Problem.

    Verteidigung im Revisionsverfahren

    Alle Instanzen ausgeschöpft? Jetzt bleibt nur noch die Revision. Wir suchen Verfahrensfehler und sorgen für eine ausreichende Begründung, damit Ihre Revision zugelassen wird.

    Pflichtverteidigung

    Wenn Sie einen Pflichtverteidiger benötigen, sollten Sie schnell aktiv werden und sich selbst darum kümmern, bevor Ihnen das Gericht von sich aus einen bestellt.

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      Unsere Rechtstipps zum Thema Strafrecht

      FAQ: Anwalt für Strafrecht

      Wann soll ich bei Strafsachen einen Anwalt einschalten?

      19.03.2024

      Den Vorwurf einer Straftat sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Selbst wenn man noch so unschuldig ist, heißt das nicht, dass diese Unschuld auch eine Verurteilung verhindert. Recht haben und Recht bekommen sind häufig nicht das Gleiche.

      Sie sollten bei Strafverfahren stets so früh wie möglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen. Nur dieser kann Akteneinsicht nehmen und die Vorwürfe genauestens prüfen. Nur dadurch kann man eine Verteidigungsstrategie aufbauen, die zur Einstellung des Verfahrens, zum Freispruch oder zumindest zur Schadensbegrenzung führt.


      Was macht einen Fachanwalt für Strafrecht aus?

      19.03.2024

      Fachanwalt für Strafrecht ist ein Titel, den sich ein Anwalt nicht einfach so geben darf. Neben einem fundierten theoretischen Wissen ist vor allem eine besondere praktische Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet die Grundvoraussetzung, um einen Fachanwaltstitel zu erhalten.

      Dr. Matthias Brauer hat über die Jahre viel Erfahrung bei der Strafverteidigung gesammelt und hat sich bereits früh auf das Strafrecht fokussiert. Nutzen Sie diese Erfahrung.


      Kann ein Strafverteidiger die Gerichtsverhandlung verhindern?

      19.03.2024

      Es gibt durchaus die Möglichkeit eine Hauptverhandlung zu verhindern. Ein Verfahren kann zum Beispiel mangels Tatverdacht, wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt werden. In den allermeisten Fällen stellen wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens.

      Die Chancen eine Einstellung zu erreichen, erhöhen sich, wenn sich der Beschuldigte bereits früh mit uns in Verbindung setzt – am besten bereits nach einer polizeilichen Vorladung. Machen Sie unter keinen Umständen eine Aussage. Wir werden sofort Akteneinsicht beantragen und darauf eine individuelle und überlegene Verteidigungsstrategie entwickeln.


      Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Strafverfahren?

      19.03.2024

      Auch bei Strafsachen richtet sich das Honorar eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Aufwand sind hierbei die Kosten selbstverständlich unterschiedlich. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Hier besprechen wir auch sämtliche Kosten, die im Zuge der Strafsache auf Sie zukommen.

      Sie können sich keinen Anwalt leisten? Auch hier kann es Wege und Möglichkeiten geben. Ratenzahlungen oder auch eine Pflichtverteidigung sind gängige Mittel. Sprechen Sie uns darauf an.


      Verteidigerteam oder Einzelkämpfer: Was ist sinnvoller?

      19.03.2024

      Die meisten Anwälte für Strafrecht sind Einzelkämpfer. Dieser Umstand kann einige Nachteile mit sich bringen. Zum einen ist ein abgestimmtes Verteidigerteam schlagkräftiger und selbst komplizierte Fälle können im Team besser gelöst werden.

      Zum anderen gibt es auch Fälle, in denen mehrere Beschuldigte auf der Anklagebank sitzen, die jedoch dasselbe Interesse haben. Jeder Strafverteidiger kann jedoch nur einen Angeklagten vertreten (Verbot der Mehrfachverteidigung). Die Abstimmung unterschiedlicher Kanzleien gestaltet sich oft schwierig. Wogegen unsere Anwälte als Verteidigerteam stets an einem Strang ziehen.


      Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?

      Schreiben Sie uns Ihr Problem übers Kontaktformular
      Wir melden uns bei Ihnen!

        Strafverteidiger Bonn

        Thomas-Mann-Str. 41
        53111 Bonn

        0228 25 999 361

        bonn@rechtsanwalt-brauer.com


        Strafverteidiger Frankfurt

        Schumannstraße 27
        60325 Frankfurt am Main

        069 50 50 274 98

        frankfurt@rechtsanwalt-brauer.com


        Strafverteidiger Hamburg

        Ballindamm 3
        20095 Hamburg

        040 809 081 340

        hamburg@rechtsanwalt-brauer.com


        Strafverteidiger Dresden

        Hertha-Lindner-Straße 10-12
        01067 Dresden

        0351 896 66 462

        dresden@rechtsanwalt-brauer.com


        Strafverteidiger Berlin

        Friedrichstraße 171
        10117 Berlin

        030 303 660 350

        berlin@rechtsanwalt-brauer.com


        Strafverteidigung Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M
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