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Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Welche Strafen drohen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Vorsicht bei Konfrontation mit der Polizei - Anzeige wegen § 113 StGB

Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Bei den zahlreichen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen erhalten auch immer mehr Menschen eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, die bisher noch keine Bekanntschaft mit der Strafjustiz gemacht haben.

Wenn dann eine Vorladung der Polizei wegen Verstoßes gegen § 113 oder § 114 StGB im Briefkasten ist, fragt man sich als Betroffener: Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Und mit welcher Strafe muss man im Fall einer Verurteilung rechnen?





Was sind Vollstreckungsbeamte?

06.07.2023

Als Vollstreckungsbeamte gelten Amtsträger, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind. Hauptsächlich versteht man darunter Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher. Dazu zählen aber auch Soldaten der Bundeswehr, insbesondere die Feldjäger.

Erweitert wird der besonders geschützte Personenkreis durch § 115 StGB. Er stellt auch Angriffe gegen Personen unter Strafe, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein. Bei Widerstand gegen sie gelten die §§ 113 und 114 StGB entsprechend. Gleiches gilt für Personen, die zur Unterstützung von Diensthandlungen herangezogen werden. Das umfasst allerdings nicht freiwillige Helfer.

Schließlich werden gemäß § 115 Abs. 3 StGB auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme, die man bei ihrer Arbeit in Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert, unter den Schutz des § 113 StGB gestellt. Werden Hilfe leistende Rettungskräfte in diesen Situationen tätlich angegriffen, ist das ebenfalls wie der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach den Vorschriften des § 114 StGB strafbar.




Was ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

06.07.2023

Wer einem Amtsträger bei der Vornahme einer Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, erfüllt den Tatbestand des § 113 StGB. Unter Widerstand versteht man jede Tat, mit der die Diensthandlung verhindert oder erschwert werden soll. Das kann z. B. der Fall sein, wenn man sich vor ein Polizeiauto stellt oder sich Beamten in den Weg stellt, um dadurch die Festnahme einer anderen Person zu verhindern.

Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Androhung von Gewalt als Straftat eingestuft werden kann.

§ 113 Abs. 2 StGB regelt besonders schwere Fälle des Widerstands. Davon spricht man,

  • wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
  • der Täter durch seine Gewalttätigkeit die angegriffene Person in Todesgefahr bringt oder dadurch eine schwere Gesundheitsschädigung droht
  • der Widerstand mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangenen wird.

Im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Polizisten kommt es gerade bei der Auflösung von nicht genehmigten Versammlungen in der Erregung häufig auch zu ehrverletzenden Äußerungen. Oft ist dann von „Beamtenbeleidigung“ die Rede. Einen solchen Straftatbestand gibt es aber nicht. Es gelten auch in diesen Fällen die Vorschriften des § 185 StGB.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Straftatbestand Beleidigung – welche Strafen drohen?




Was ist ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte?

06.07.2023

Beim tätlichen Angriff gemäß § 114 StGB handelt es sich um eine verschärfte Form des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Der Tatbestand wurde als eigener Paragraf erst 2017 neu ins Strafgesetzbuch eingeführt. Seitdem nehmen die Fallzahlen deutlich zu, weil jetzt viele Widerstandshandlungen als tätlicher Angriff gewertet werden, die früher nur als einfacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingestuft wurden.

Im Mittelpunkt steht das unmittelbare Einwirken auf den Körper eines Anderen in feindseliger Absicht. Egal ist dabei, ob diese Einwirkung am Ende erfolgreich war oder nicht. Schon eine ruckartige Bewegung gegen einen Polizisten kann unter Umständen schon ein tätlicher Angriff im strafrechtlichen Sinne sein. Deshalb sollte man sich bei einer Konfrontation mit der Polizei möglichst ruhig verhalten, auch wenn man emotional erregt ist.

Die Regelungen des § 113 Absatz 2 für besonders schwere Fälle gelten nach § 114 Absatz 2 auch für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte.




Welche Strafe droht bei §§ 113, 114 StGB?

06.07.2023

§ 113 StGB sieht für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Beim weiter oben ebenfalls erwähnten Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gerechnet werden. Eine Geldstrafe ist hier nicht mehr möglich. Für besonders schwere Fälle liegt das Strafmaß ebenfalls zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.




Werde ich bestraft, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig war?

06.07.2023

§ 113 Absatz 3 schließt die Strafbarkeit aus, wenn die Diensthandlung, gegen die Widerstand geleistet wurde, nicht rechtmäßig war. Das gilt auch dann, wenn der Beschuldigte irrtümlich annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig gewesen.

Schwieriger wird es, wenn jemand Widerstand leistet, weil er irrtümlich annimmt, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, obwohl er diesen Irrtum vermeiden konnte. Hier sieht § 113 Absatz 4 Satz 1 die Möglichkeit für das Gericht vor, die Strafe nach seinem Ermessen gemäß § 49 Absatz 2 StGB zu mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung abzusehen.

War der Irrtum nicht vermeidbar und es dem Täter auch nicht zuzumuten, sich mit einem Rechtsbehelf gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, dann ist der Widerstand gemäß § 113 Absatz 4 Satz 2 (1. Halbsatz) nicht strafbar. Anders verhält es sich wiederum, wenn ihm das zuzumuten gewesen wäre. In diesem Fall sieht § 113 Absatz 4 Satz 2 (2. Halbsatz) eine Milderung der Strafe durch das Gericht oder das Absehen von einer Bestrafung vor. Bei der Frage der Zumutbarkeit kommt es nach dem Gesetz auf die dem Täter bekannten Umstände an.

Für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte gelten die Absätze 3 und 4 entsprechend, wenn es sich bei der rechtswidrigen Diensthandlung um eine Vollstreckungshandlung handelte. In diesem Fall ist der Angriff nicht nach § 114 StGB strafbar. Man sollte allerdings beachten, dass neben einer Strafbarkeit nach dieser Norm auch eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen haben könnte, die nach § 224 StGB bestraft werden kann.




Wie kann ein Rechtsanwalt bei einer Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte helfen?

06.07.2023

Bei der Frage der Strafbarkeit kommt es neben der Prüfung des konkreten Sachverhalts auf die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung des Beamten an. Spätestens hier ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt unabdingbar. Nur ein Experte kann diese komplizierte Bewertung richtig vornehmen.

Bewahren Sie bei einer Anzeige zunächst Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie möglichst sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

Die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechts dient der Vermeidung von Angaben zur Sache, die später im Verfahren gegen Sie verwendet werden könnten. Als Beschuldigter müssen Sie nach dem deutschen Strafprozessrecht keine Angaben machen, mit Ausnahme der Mitteilung Ihrer Personalien.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter.

Das schnelle Einschalten eines Rechtsanwalts ist notwendig, um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten. Der Anwalt wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und nach der Lektüre der Ermittlungsakte die für Ihren speziellen Fall richtige Strategie für das weitere Vorgehen festlegen. Im optimalen Fall kann er sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Andernfalls wird er vor Gericht mit einer fundierten strafrechtlichen Argumentation auf eine möglichst milde Strafe drängen.



Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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