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Steuerstrafverfahren wegen E-Zigaretten von „smokestop-berlin.de“

Das Wichtigste im Überblick:

Aktuell ermittelt das Zollfahndungsamt gegen Besteller von E-Zigaretten über den Online-Shop „smokestop-berlin.de“.

Den Beschuldigten wird Steuerhehlerei gemäß § 374 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vorgeworfen, da für die Waren keine Steuern entrichtet wurden.

Betroffene sollten keine Angaben zur Sache machen und sich zeitnah einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht an die Seite holen.



Gegen Sie wird wegen eines Steuerdelikts im Zusammenhang mit einer Bestellung bei Smokestop Berlin ermittelt?

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Vorladung oder schriftliche Anhörung nach Bestellung bei „smokestop-berlin.de“ – was hat es damit auf sich?

Aktuell wenden sich immer wieder Betroffene an uns, die eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen vom Zollfahndungsamt wegen einer E-Zigaretten-Bestellung von „Smokestop Berlin“ erhalten haben. Die Bestellungen hierbei liegen teilweise Jahre zurück. So wurden etwa Ermittlungen eines Steuerstrafverfahrens eingeleitet, obwohl die Bestellung bereits im Jahr 2022 getätigt wurde.

Anhörung vom Zollfahndungsamt wegen Bestellung bei smokestop-berlin.de
Schreiben vom Zollfahndungsamt: Anhörung wegen Bestellung bei "smokestop-berlin.de"

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass alle Tabakwaren in Deutschland steuerpflichtig sind. Darunter fallen auch Shisha-Tabak, E-Zigaretten und E-Zigaretten-Liquids. Der Verkauf und Erwerb unversteuerter Tabakwaren ist nach der Abgabenordnung (AO) strafbar.

Hier erfahren Sie, welche Strafen dabei drohen und wie sich Beschuldigte am besten verhalten sollten. Weitere Informationen über Tabaktsteuerhinerziehung erfahren Sie in unserem Rechtstipp: Tabak online bestellt - Anzeigen wegen Steuerhinterziehung"




E-Zigaretten bei „Smokestop Berlin“ bestellt – habe ich mich strafbar gemacht?

Den Beschuldigten im Fall von „Smokestop Berlin“ wird eine Steuerhehlerei gemäß § 374 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) vorgeworfen. Hier steht im Gesetz:

Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 32 des Zollkodex der Union hinterzogen […] worden ist, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Grundsätzlich machen Sie sich als Käufer von Tabakwaren, auf welche keine Tabaksteuer abgeführt wurde, strafbar. Haben Sie also Tabakware ohne Steuerbanderole gekauft, oder E-Zigaretten-Liquids, bei denen der Händler versuchte, die Tabaksteuer durch eine Deklarierung als „Lebensmittelaroma“ oder „ätherisches Öl“ zu umgehen, droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren und ebenso eine Verurteilung.

Smokestop-Berlin.de - Screenshot vom Online-Shop
Screenshot: https://www.smokestop-berlin.de/

Vielen Kunden - auch bei „smokestop-berlin.de“ - war dieser Umstand bei der Bestellung nicht bekannt und dennoch ändert dies nichts am Umstand des Steuerstrafverfahrens. Wie sich Beschuldigte verhalten sollen, erfahren Sie hier. Zuvor möchten wir jedoch näher darauf eingehen, welche Strafe durch eine Steuerhehlerei im Bezug zu „Smokestop Berlin“ droht.




Steuerhehlerei: Welche Strafe droht nach einer Bestellung bei „smokestop-berlin.de“?

Beim Vorwurf der Steuerhehlerei droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Doch keine Sorge: Handelt es sich um eine Bestellung z. B. von E-Zigaretten-Liquids für den Eigenverbrauch, werden Sie nicht jahrelang hinter Gittern wandern. Dennoch sollten Sie ein solches Strafverfahren auch nicht unterschätzen. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft, was weitere Probleme mit sich ziehen kann.

Die tatsächliche Strafe richtet sich immer nach dem Einzelfall. Vorhandene Vorstrafen sowie der Umfang der Steuerhehlerei spielen hierbei eine tragende Rolle. Beschuldigte sollten daher einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht an ihre Seite holen, der unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann oder zumindest eine minimale und erträgliche Strafe erreicht.




Anhörung vom Zollfahndungsamt erhalten – was ist zu tun?

Beschuldigte erfahren in der Regel durch ein Schreiben des Zollfahndungsamts von dem gegen Sie eröffneten Steuerstrafverfahren. Entweder in Form eines Anhörungsbogens (Schriftliche Anhörung) oder durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Keine Aussage tätigen!
    Weder schriftlich durch den Anhörungsbogen noch mündlich bei einer Vorladung sollten Sie Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Auch wenn Ihnen nicht bewusst war, dass Sie sich dabei strafbar machen! Als Beschuldigter haben Sie ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht. Dieses darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden, wogegen jedes Wort zu einer späteren Verurteilung führen kann.

  2. Anwalt einschalten!
    Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht wird umgehend Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen und Akteneinsicht anfordern. Erst durch den Blick in die Akte wird die tatsächlich vorhandene Beweislast sichtbar und daraufhin lässt sich eine effektive Strafverteidigung aufbauen.



Ihre Anwälte für Steuerstrafrecht – bundesweit!

Wie eingangs erwähnt vertritt unsere Kanzlei bereits mehrere Mandanten im Steuerstrafverfahren wegen Bestellungen bei „Smokestop Berlin“. Wir sind deshalb mit der aktuellen Lage bestens vertraut. Zudem verfügen wir im Steuerstrafrecht über eine langjährige Erfahrung und vertreten hierbei Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung direkt vom Anwalt. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen. Zudem erfahren Sie die Kosten für eine durch uns geführte Strafverteidigung. Anschließend können Sie entscheiden, ob sie uns damit beauftragen.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Steuerstrafverfahren wegen E-Zigaretten von „smokestop-berlin.de“ Zuletzt aktualisiert: 10.06.2024 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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