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Ratgeber Hausdurchsuchung

Ratgeber Hausdurchsuchung

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2023

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung: Ablauf, Regeln & Tipps

20.09.2023

Zur Prävention, um eine Straftat zu verhindern oder um eine bereits begangene Straftat aufzuklären, ist die Hausdurchsuchung ein gängiges Mittel im Strafrecht. Es müssen jedoch rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit eine Durchsuchung rechtmäßig ist.

Im Fall eines dringenden Verdachts auf Straftaten wird die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten und kann bei einem ausreichenden Tatverdacht über die Staatsanwaltschaft auch eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten beantragen. Für die Betroffenen kommt eine Hausdurchsuchung meistens überraschend und viele sind verunsichert, wie man sich in dieser unangenehmen Situation richtig verhält und welche Rechte man hat.




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Verhalten bei einer Hausdurchsuchung - Unsere 13 goldenen Regeln

20.09.2023

Beschuldigte sollten bei einer Hausdurchsuchung diese 13 Regeln beachten:

  1. Bleiben Sie jederzeit ruhig!
  2. Öffnen Sie der Polizei die Tür und prüfen Sie den Durchsuchungsbeschluss!
    (Auf was Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier )
  3. Machen Sie keine Angaben zu den Vorwürfen – sprechen Sie nur das Nötigste mit den Beamten!
  4. Verlangen Sie einen unabhängigen Zeugen (z. B. einen vertrauenswürdigen Nachbarn)!
  5. Machen Sie mündlich darauf aufmerksam, dass Sie nicht mit der Hausdurchsuchung, einer Beschlagnahme oder sonstiger Maßnahmen einverstanden sind – lassen Sie das protokollieren!
  6. Leisten Sie keinen Widerstand! Behindern Sie die Beamten nicht bei der Durchsuchung!
  7. Bleiben Sie Beobachter! Helfen Sie nicht aktiv an einer Auffindung und geben Sie keine PIN oder Passwörter heraus!
  8. Unterlassen Sie es, Beweismittel oder Gegenstände verschwinden zu lassen!
  9. Kontaktieren Sie am besten noch während der Durchsuchung einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht!
  10. Machen Sie sich selbst Notizen!
    (Beispiele, die Sie notieren sollten, erfahren Sie hier )
  11. Prüfen Sie das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll!
    (Was dabei wichtig ist, erfahren Sie hier)
  12. Lassen Sie sich am Ende eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und des Protokolls aushändigen!
  13. Unterschreiben Sie nichts, auch wenn Sie von den Beamten dazu gedrängt werden!



Praktische Handreichung zum Download (PDF)

20.09.2023

Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Könnte es bei Ihnen zu einer Hausdurchsuchung kommen, dann sollten Sie diesen Artikel lesen und sich das folgende Dokument herunterladen. Hinterlegen Sie das Papier an einer gut greifbaren Stelle mit einem Stift, um im Fall der Fälle nichts zu vergessen. Unsere kleine Handreichung gibt Ihnen in dieser Situation Sicherheit und Ihre Notizen können Sie ganz einfach auf der Rückseite protokollieren.


Download - PDF-Handreichung


Zusätzliche Tipps für Gefährdete:

  1. Stellen Sie sicher, dass keine Zufallsfunde gefunden werden können (z. B. verbotene Gegenstände wie Schlagringe oder Betäubungsmittel).

  2. Klären Sie Ihre Mitbewohner und häufig anwesende Gäste vorab über das Wichtigste bei einer Hausdurchsuchung auf, unter anderem, dass keinerlei Gespräche mit den Beamten geführt werden sollen.



Grundsätzliches zur Hausdurchsuchung




Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es für eine Hausdurchsuchung?

20.09.2023

Damit die Polizei eine Hausdurchsuchung vornehmen kann, benötigt sie eine richterliche Anordnung, die in der Regel durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird. In Ausnahmefällen (bei „Gefahr im Verzug“) kann auch ohne richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Dazu später mehr.

Damit ein Richter eine Anordnung erlässt, muss der Antrag ausreichend begründet sein. Er darf nicht auf reinen Vermutungen beruhen, sondern braucht eine Basis aufgrund von Tatsachen. Außerdem muss die Hausdurchsuchung verhältnismäßig sein. Dazu muss auch der Durchsuchungsbeschluss Ausführungen enthalten.

Tatsachengrundlage für eine Durchsuchung können z. B. die Aussage eines anderen Beschuldigten oder eines Zeugen oder zuvor ausgewertete Daten aus einem anderen Ermittlungsverfahren sein, etwa aus der Überwachung der Telekommunikation (sogenannte TKÜ-Maßnahme).

In der Praxis werden Durchsuchungsbeschlüsse sehr häufig erlassen und können auf ihre Rechtmäßigkeit erst im Nachhinein überprüft werden. Allerdings kann durch die nachträgliche Prüfung ein Beweisverwertungsverbot bezüglich der beschlagnahmten Beweismittel entstehen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Diese Möglichkeit sollten Sie bereits nach einer Hausdurchsuchung mit einem erfahrenen Strafverteidiger besprechen.

Die richterliche Anordnung (Durchsuchungsbeschluss) muss Angaben darüber enthalten, um welchen Straftatbestand es geht und wonach gesucht wird.




An welchen Tagen und zu welcher Zeit sind Durchsuchungen erlaubt?

20.09.2023

Die Uhrzeiten für Hausdurchsuchungen sind in § 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt.

  • Im Winterhalbjahr (vom 1. Oktober bis 31. März) darf eine Durchsuchung von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr stattfinden und

  • im Sommerhalbjahr (vom 1. April bis 30. September) von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Bestimmte Wochentage sind nicht vorgeschrieben. Es kann deshalb also auch eine Durchsuchung am Wochenende insbesondere an Sonn- und Feiertagen erfolgen, was in der Praxis aber eher selten passiert.

Auch bei der Beschränkung der Tageszeit gibt es Ausnahmen. Wird jemand auf frischer Tat verfolgt oder besteht Gefahr im Verzug kann eine Hausdurchsuchung auch in den Nachtstunden erfolgen.

Üblich sind Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden. Damit soll die Überraschung des Betroffenen ausgenutzt werden, womit man sich Vorteile für das weitere Ermittlungsverfahren verspricht. Wer von einer Hausdurchsuchung betroffen ist, sollte diesen Umstand wissen und sich möglichst nicht überrumpeln lassen, insbesondere keine Angaben zur Sache machen.

Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen mit richterlichem Beschluss - Uhrzeit nach Jahreszeit




Was bedeutet „Gefahr im Verzug“?

20.09.2023

Bei einer Hausdurchsuchung, die bei Gefahr im Verzug durchgeführt wird, braucht die Polizei keine richterliche Anordnung und muss sich auch nicht an die oben genannten Zeiten halten. Gefahr im Verzug ist immer dann gegeben, wenn die Verzögerung, bis eine richterliche Anordnung eingeholt werden kann, den Zweck der Maßnahme gefährdet. Beispielsweise, weil konkrete Hinweise vorliegen, dass der Beschuldigte Beweismittel verschwinden lässt oder durch die Durchsuchung eine Straftat verhindert werden kann.

Gefahr im Verzug muss jedoch mit Tatsachen begründet werden, die auf den jeweiligen Einzelfall Bezug nehmen. Eine Alltagserfahrung der Beamten oder reine Spekulationen reichen hierbei nicht aus.

Eine Durchsuchung auf der Grundlage „Gefahr im Verzug“ kann durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten angeordnet werden. Hierbei muss aber regelmäßig auch der Versuch, eine richterliche Anordnung zu erlangen, stattgefunden haben.

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss stattgefunden hat, sollten Sie in jedem Fall einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht an Ihre Seite holen. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und sämtliche Dokumente genauestens prüfen, um anschließend feststellen zu können, ob die Maßnahme rechtmäßig war.




Delikte, bei welchen häufig Hausdurchsuchungen durchgeführt werden

20.09.2023

Eine Hausdurchsuchung muss verhältnismäßig sein. Für eine Ordnungswidrigkeit oder einen Diebstahl im Cent-Bereich wird kein Richter eine Unterschrift unter einen Durchsuchungsbeschluss setzen. Dennoch kann es grundsätzlich bei jedem Delikt zu einer Durchsuchung kommen. Am häufigsten nutzen die Ermittlungsbehörden diese Maßnahme jedoch bei folgenden Delikten:

Doch nicht nur bei schwereren Delikten finden Durchsuchungen statt, wie zum Beispiel einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie. Auch bei Straftaten rund um Corona-Impfzertifikate und Atteste fanden bisweilen unzählige Razzien statt: Durchsuchung wegen gefälschter Corona-Atteste.




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Während der Hausdurchsuchung




Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

20.09.2023

Die Polizei erscheint (meistens frühmorgens) unangemeldet an der Tür und fordert zum Öffnen auf. Der Aufforderung zur Türöffnung sollte man Folge leisten, weil die Beamten andernfalls die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen oder selbst aufbrechen können.

Als Betroffener sollte man sich sofort den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und kurz prüfen, ob er formal korrekt ist. So kann z. B. eine falsch angegebene Adresse zur Rechtswidrigkeit führen.

Zu Beginn der Durchsuchung muss der Betroffene über seine Rechte belehrt werden. Sollte diese Rechtsbelehrung nicht erfolgen, ist es sinnvoll, sich diesen Umstand zu notieren, aber die Beamten nicht mit ihrem Fehler zu konfrontieren.

Je nach Gegenstand des Ermittlungsverfahrens und dem Inhalt der richterlichen Anordnung können sowohl Wohnungen als auch Büros durchsucht werden, ebenso Nebenräume wie Keller, Dachboden, Garage. Auch das Kfz eines Beschuldigten ist häufig von der Durchsuchung betroffen. Zudem kann es vorkommen, dass eine Durchsuchung unter Umständen auch andere Orte betrifft, an denen Sie sich oft aufhalten, so zum Beispiel den Arbeitsplatz. Hierbei ergeht jedoch in der Regel ein eigener Durchsuchungsbeschluss.

Sofern die Hausdurchsuchung in einer Wohngemeinschaft (WG) stattfindet, wird die Polizei neben dem Zimmer des Beschuldigten auch die gemeinschaftlich genutzten Räume durchsuchen. Die privaten Zimmer der Mitbewohner, wenn diese nicht im Durchsuchungsbeschluss inbegriffen wurden, sind hingegen tabu.

In der Regel werden alle in der richterlichen Anordnung genannten Räume nach den dort ebenfalls näher aufgeführten Beweismitteln durchsucht. Die Funde werden von der Polizei dokumentiert und beschlagnahmt.

Am Ende der Hausdurchsuchung hat der Betroffene Anspruch auf die Aushändigung des Protokolls einschließlich der Liste der beschlagnahmten Gegenstände. Es empfiehlt sich aber, zusätzlich eigene Aufzeichnungen zu den beschlagnahmten Gegenständen zu machen.

Das Protokoll wird dem Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt. Er ist aber nicht verpflichtet, es zu unterzeichnen und sollte das auch nicht tun. Auch ohne Unterschrift besteht ein Anspruch auf Aushändigung des Protokolls.




Muss die Polizei vor einer Hausdurchsuchung klingeln?

20.09.2023

Der oben beschriebene Ablauf ist die Regel bei Durchsuchungen in Deutschland. Stehen jedoch harte Anschuldigungen wie etwa ein organisiertes Verbrechen im Raum oder gehen die Ermittlungsbehörden von einer besonderen Gefahr aus (häufig bei Waffenbesitz oder als besonders gewaltbereit geltende Personen) können auch Spezialeinheiten hinzugezogen werden und Türen ohne Ankündigung etwa durch einen Rammbock eingeschlagen werden. Nicht selten werden bei Hausdurchsuchungen dieser Art Beschuldigte auch vorübergehend festgenommen und haben nicht die Möglichkeit, selbst an der Maßnahme teilzunehmen.




Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung gewaltsam in die Wohnung eindringen?

20.09.2023

Neben dem oben genannten Beispiel kann die Polizei auch aus anderen Gründen gewaltsam in die Wohnung eindringen. Dies ist der Fall, wenn der Betroffene nicht anwesend ist oder das Öffnen der Tür verweigert. Dann können die Polizeibeamten die Tür aufbrechen oder – was üblicher ist – sie durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. In der Wohnung selbst dürfen auch verschlossene Schranktüren, Schubladen usw. aufgebrochen werden.




Hausdurchsuchung in Abwesenheit des Betroffenen?

20.09.2023

Für eine Hausdurchsuchung ist die persönliche Anwesenheit nicht erforderlich. Wenn der Betroffene nicht selbst vor Ort ist, wird die Polizei einen Zeugen hinzuziehen. Das kann z. B. ein Nachbar sein oder ein mitgebrachter Verwaltungsmitarbeiter.

Beginnt beispielsweise eine Hausdurchsuchung um 05.00 Uhr und Sie müssen um 06.00 Uhr zur Arbeit, können Sie – solange kein Haftbefehl vorliegt – auch die Wohnung verlassen. Dieser Vorgang ist jedoch nicht empfehlenswert. Es ist sinnvoller die Arbeitsstelle über Ihr Nichterscheinen zu kontaktieren (eine Ausrede kann hier zielführender als die Wahrheit sein) und bei der Durchsuchung vor Ort zu bleiben.




Dürfen Kinderzimmer durchsucht werden?

20.09.2023

Rein rechtlich dürfen nur die Wohnräume des Beschuldigten und auch nur dessen Sachen untersucht werden, wenn am Durchsuchungsbeschluss nichts Gegenteiliges erwähnt wird. Hierzu zählen aber auch sämtliche Gemeinschaftsräume, die der Beschuldigte mitbenutzt. Kinderzimmer können zwar in Augenschein genommen, aber dürfen nicht durchsucht werden. Ebenso verhält es sich bei Räumen, die ausschließlich ein anderer Mitbewohner (auch Ehefrau oder sonstige Verwandte) bewohnt.

Sollten die Beamten ein Zimmer durchsuchen wollen, das Ihnen nicht gehört und welches Sie auch nicht mitbenutzen, machen Sie darauf aufmerksam. Sollte die Durchsuchung dort trotzdem fortgeführt werden, lassen Sie Ihren Hinweis auf diesen Umstand unbedingt protokollieren.




Darf die Polizei Gegenstände Dritter beschlagnahmen?

20.09.2023

Handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand, darf die Polizei diesen beschlagnahmen, egal wem dieser gehört. Anders verhält es sich bei allen anderen Gegenständen. Suchen die Polizeibeamten etwa nach Speichermedien, so sind der Laptop, das Handy oder andere speicherfähigen Gerätschaften von Dritten tabu.

Will die Polizei einen solchen Gegenstand mitnehmen, so weisen Sie die durchsuchenden Beamten darauf hin, dass es sich hierbei zum Beispiel um den PC des Mitbewohners handelt und nicht um Ihren Besitz. Wird der Gegenstand dennoch beschlagnahmt, so lassen Sie Ihren Hinweis auf diesen Umstand protokollieren.




Alle Räume auf einmal oder nur ein Raum?

20.09.2023

An einer Hausdurchsuchung wirken immer mehrere Polizisten mit. So ist es für die Beamten praktisch, die Durchsuchung nicht systematisch von Raum zu Raum durchzuführen, sondern in mehreren Räumen gleichzeitig, um schneller damit fertig zu werden.

Damit Sie alle Abläufe und Beschlagnahmungen genauestens beobachten können, sollten Sie vehement darauf bestehen, dass jeweils nur ein Zimmer durchsucht wird. Sie haben jederzeit ein Anwesenheitsrecht, selbst wenn die Polizei zum Beispiel einen Stadtbediensteten als Zeugen mitgebracht hat.




Auf was müssen Hundebesitzer achten?

20.09.2023

Man liest häufiger davon, dass Hunde durch Polizeibeamte bei einer Hausdurchsuchung erschossen wurden. Wie sieht hierbei die gängige Praxis aus und wie ist die rechtliche Lage?

Bei einer normalen Hausdurchsuchung und bei Anwesenheit des Hundehalters ist die Gefahr gering, dass Ihrem Hund etwas zustößt, auch wenn er den durchsuchenden Beamten nicht wohlwollend gegenübersteht. In der Regel werden Sie gebeten, den Hund anzuleinen oder während der Durchsuchung wegzuschließen. Dem sollten Sie auch nachkommen, um das Tierwohl nicht zu gefährden.

Wird jedoch die Tür aufgebrochen und die Beamten haben den Eindruck, dass sie von dem Hund angegriffen werden, kann dies einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen. Es gilt zwar generell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem besagt, dass das mildeste zum Erfolg führende Mittel eingesetzt werden muss, bei einer Bedrohungslage werden gerade Spezialeinheiten jedoch nicht lange fackeln.




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Nach welchen Gegenständen sucht die Polizei?

20.09.2023

Der Zweck der Durchsuchung ist die Sicherstellung von den im Durchsuchungsbeschluss angegebenen Beweismitteln. Das umfasst alle Gegenstände, die auf die Begehung der ebenfalls konkret angegebenen Straftat hinweisen. Dazu zählen nicht nur Dokumente, Datenträger oder ähnliche Dinge, sondern z. B. auch große Bargeldmengen, wenn sie einen Zusammenhang mit der Straftat vermuten lassen.

Bei vielen Hausdurchsuchungen spielen heute elektronische Datenträger eine wichtige Rolle wie Computer, Mobiltelefone oder Speicherkarten. Sie dürfen zur Entschlüsselung und Durchsuchung mitgenommen werden. In der Praxis erhalten Sie diese Gegenstände erst nach längerer Zeit zurück. Wenn es sich um sogenannte Tatmittel handelt, kann es sogar sein, dass sie eingezogen bleiben und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.




Umgang mit Zufallsfunden bei einer Hausdurchsuchung

20.09.2023

Immer wieder kommt es bei Hausdurchsuchungen zu sogenannten Zufallsfunden. Dabei handelt es sich um Beweismittel, die in keinem Zusammenhang mit dem im Durchsuchungsbeschluss angegebenen Tatvorwurf stehen, die aber einen Verstoß gegen andere Strafgesetze belegen. Die Beschlagnahme sogenannter Zufallsfunde ist zulässig.

Die Beamten dürfen jedoch nicht gezielt nach solchen Zufallsfunden suchen, achten Sie darauf. Wenn beispielsweise im Durchsuchungsbeschluss ausschließlich von einem größeren Gegenstand die Rede ist, dürfen die Beamten nicht in kleine Behälter blicken, die als Versteck für die gesuchten Beweismittel nicht in Frage kommen. Machen Sie gegebenenfalls die Beamten darauf aufmerksam und notieren Sie sich die Sachlage.

Was Ihnen droht, wenn zufällig bei einer Hausdurchsuchung Munition gefunden wird, erfahren Sie hier: Munition bei Hausdurchsuchung gefunden.




Vorzeitige Herausgabe des Beweismittels bei einer Hausdurchsuchung

20.09.2023

Wird nach einem konkreten Beweismittel gesucht, können Sie das Durchwühlen der Wohnung, des Büros oder sonstiger Räumlichkeiten verhindern, in dem Sie von sich aus den am Durchsuchungsbeschluss angegebenen Gegenstand aushändigen. Die Beamten müssen anschließend abrücken und die Hausdurchsuchung abbrechen.

Dies macht aber nur im Einzelfall Sinn, etwa wenn man dadurch Zufallsfunde verhindern möchte, die weitere und vielleicht auch schlimmere Strafverfahren nach sich ziehen würden. Hierbei muss man jedoch auch bedenken, dass man die Beschlagnahme später nicht mehr anfechten kann.




Auf was muss man beim Durchsuchungsbeschluss achten?

20.09.2023

Zuerst einmal sollten Sie darauf achten, ob auch Name und Anschrift richtig angegeben wurden. Stimmt die Adresse, so sollten Sie auf den Erlass des Beschlusses achten. Liegt dieser mehr als 6 Monate zurück, darf keine Durchsuchung mehr erfolgen. Anschließend sollten Sie prüfen, nach welchen Gegenständen gesucht wird, was der Anlass (das vorgeworfene Delikt) der Durchsuchung ist und welche Räumlichkeiten betroffen sind.

Grundlegend muss der Durchsuchungsbeschluss Folgendes beinhalten:

  • Anordnendes Gericht
  • Datum des Beschlusses
  • Geschäftszeichen / Aktenzeichen
  • Grund der Durchsuchung (Delikt)
  • Angaben zum Beschuldigten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Gegenstände, nach denen gesucht wird
  • Räumlichkeiten, die durchsucht werden dürfen
  • Gründe für die Hausdurchsuchung
  • Anordnender Richter

Sollten Angaben zu Ihrer Person nicht stimmen oder der Beschluss älter als 6 Monate sein, verlangen Sie den sofortigen Abbruch der Durchsuchung. Im Einzelfall werden die Beamten dennoch die Maßnahme fortführen. Auch in diesem Fall sollten Sie die Beamten nicht daran hindern oder Widerstand leisten, jedoch darauf bestehen, dass Ihre Forderung protokolliert wird. Im Nachhinein sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger kontaktieren.

Richterlicher Beschluss Hausdurchsuchung



Was sollte man sich bei einer Hausdurchsuchung selbst notieren?

20.09.2023

Eine Hausdurchsuchung ist in der Regel eine Ausnahmesituation, die nicht selten wie ein schlechter Film vor den Augen des Beschuldigten abläuft. Hier einen klaren Kopf zu bewahren und sich im Nachhinein an sämtliche Einzelheiten zu erinnern, ist im Grunde nicht möglich. Aus diesem Grund sollten Sie selbst einen Notizzettel und Stift bereithalten (das Smartphone ist in vielen Fällen durch eine Beschlagnahme nicht möglich) und den Ablauf dokumentieren. Anhand dieses Protokolls kann ein kompetenter Anwalt im Anschluss nachprüfen, ob der Ablauf rechtmäßig war.

Hier ein paar Beispiele, die Sie sich unbedingt notieren sollten:

  • Beginn und Ende der Durchsuchung (genaue Uhrzeit)
  • Wurde zu Beginn eine Rechtsbelehrung durchgeführt?
  • Waren unabhängige Zeugen dabei? Wenn ja, wer?
  • Anzahl der Beamten
  • Dienstnummern der Beamten (Fragen Sie aktiv danach)
  • Auffälligkeiten während der Durchsuchung (z. B. wurden viele Zimmer gleichzeitig durchsucht, wurde speziell nach Zufallsfunden gesucht etc.)
  • Was wurde beschlagnahmt (genaue Bezeichnung, Anzahl, wo wurde der Gegenstand gefunden etc.)
  • Ggf. abfällige Äußerungen von Beamten
  • Schäden, die bei der Durchsuchung entstanden sind (Schäden anschließend auch fotografieren)



Was muss man beim Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll beachten?

20.09.2023

Spätestens zum Schluss der Durchsuchung wird ein sogenanntes Durchsuchungs- / Sicherstellungsprotokoll von der Polizei oder dem Staatsanwalt (es kommt durchaus auch vor, dass der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin bei der Durchsuchung vor Ort ist) angefertigt. Darin wird die Maßnahme nochmals zusammengefasst. Lassen Sie sich unbedingt davon eine Kopie geben oder bestehen Sie notfalls darauf, dass Sie sich selbst eine Kopie davon anfertigen können.

Achten Sie darauf, dass sämtliche Angaben stimmig sind. Zudem sollte darauf vermerkt sein, dass Sie nicht mit der Durchsuchung, Sicherstellung, Notveräußerung, formlosen Einziehung oder einem Verzicht auf Rückgabe einverstanden sind.

Einverständnis  des Betroffenen beim Sicherstellungsprotokoll
Kein Einverständnis gegeben: Hier versuchten die Beamten für die Durchsuchung und Durchsicht eine Einverständnis anzukreuzen, was durch einen aufmerksamen Beschuldigten erkannt wurde.

Haben die Beamten Gegenstände beschlagnahmt, so ist dem Protokoll auch ein Verzeichnis über die sichergestellten Gegenstände angehängt. In der Regel werden die vermeintlichen Beweismittel tabellarisch durch folgende Spalten aufgeführt: Lfd.-Nummer, Anzahl/Menge, Art und Beschreibung sowie Bemerkungen. Auch hier sollten Sie kleinlich darauf achten, dass alles Niedergeschriebene stimmig ist.

Zusätzlich sollten Sie darauf bestehen, dass sämtliche Gegenstände genau angeführt werden. „10 Aktenordner“ ist keine genaue Angabe. Hier sollte jeder Aktenordner einzeln angegeben sein, etwa mit der Rückenbeschriftung. Gerade bei Drogenfunden sollten Sie unbedingt auf die Angabe unter Menge achten.

Verzeichnis beschlagnahmter Gegenstände bei einer Hausdurchsuchung




Welche Fehler sollte man bei einer Hausdurchsuchung unbedingt vermeiden?

20.09.2023

Eine Hausdurchsuchung ist ohne Frage eine belastende Situation. Während der Artikel im oberen Teil das „richtige Verhalten“ vermitteln soll, möchten wir in diesem Teil auf Fehler eingehen, die während einer Hausdurchsuchung immer wieder passieren, Sie aber am besten vermeiden sollten.

Fehler 1: Widerstand leisten

Egal unter welchen Umständen und wie hart es auch für Sie sein mag: Bleiben Sie immer ruhig! Wenn Sie die Beamten bei der Durchsuchung behindern oder aktiv Widerstand leisten, riskieren Sie eine vorläufige Festnahme und Sie sind nicht mehr fähig, an der Durchsuchung teilzunehmen und sich Notizen zu machen.

Zudem droht Ihnen eine Anzeige, etwa wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Beleidigung. Noch dazu zeigt die Erfahrung, dass die Durchsuchungs-Motivation der Beamten durch solche Taten steigt und die Maßnahme noch gründlicher vollzogen wird.

Fehler 2: Aus dem Nähkästchen plaudern

Den Ausspruch „Guter Bulle, böser Bulle“ kennt wohl jeder. Dabei handelt es sich nicht um eine Mär aus dem Freitagabend-Krimi, sondern um eine gut funktionierende Ermittlungstaktik. Ganz gleich, wie nett sich der Beamte vor Ihnen präsentiert und wie banal das Gesprächsthema auch wirken mag: Machen Sie keine Aussagen zu den Vorwürfen und verzichten Sie auch auf Small-talk. Während Ihnen das Schweigen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden kann, kann Ihnen jeder geäußerte Satz später um die Ohren fliegen.

Fehler 3: Beweismittel verschwinden lassen

Sollten Sie dabei erwischt werden, dass Sie versuchen, Gegenstände verschwinden zu lassen oder Dokumente zu löschen, droht Ihnen ein Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr. Das würde erst einmal Untersuchungshaft für Sie bedeuten. Übrigens gilt dies auch bei dem Versuch, anwesende Zeugen einzuschüchtern oder diese zu einer bestimmten Aussage zu nötigen.

Fehler 4: Einverständnisse geben

Machen Sie mündlich deutlich, dass Sie mit keiner der Maßnahmen einverstanden sind. Weder mit der Durchsuchung selbst noch mit einer Beschlagnahme und auch nicht mit einem Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Diese Verweigerung muss auch im Durchsuchungsprotokoll festgehalten werden.

Zudem gilt: keine Unterschrift, auch nicht auf dem Sicherstellungsprotokoll. Lassen Sie sich dabei auch nicht bedrängen, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht auf die Verweigerung der Unterschrift.

Fehler 5: Aktiv helfen

Bleiben Sie bei der Durchsuchung ein passiver Beobachter, der alles Wichtige auf einem Notizzettel dokumentiert. Helfen Sie den Beamten nicht bei der Auffindung irgendwelcher Gegenstände und geben Sie auch keine Passwörter oder etwa die PIN des Handys heraus.

Handy beschlagnahmt - was ist zu tun?

Haben Sie einen Tresor, so sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, diesen für die Beamten zu öffnen. Wenn Sie sicher sind, dass sich darin nichts verbirgt, was für Sie zum Nachteil ist, können Sie eine Beschlagnahme oder gewaltsame Öffnung jedoch dadurch verhindern, dass Sie diesen öffnen. Dasselbe gilt für verschlossene Türen, Schubladen und Ähnliches.




Nach der Hausdurchsuchung




Kann man Schadensersatz verlangen, wenn durch die Hausdurchsuchung Schäden entstanden sind?

20.09.2023

Vor allem bei der Öffnung der Wohnungstür durch die Polizei oder einen Schlüsseldienst entstehen oft Schäden. Diesen Schaden kann man sich ersetzen lassen, wenn später das Strafverfahren eingestellt wird, ein Freispruch erfolgt oder das Hauptsacheverfahren nicht eröffnet wird.

Betroffene haben einen Anspruch auf Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 25 Euro. Dieser Schadensersatzanspruch muss innerhalb der relativ kurzen Frist von einem Monat beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden.

War die Durchsuchung rechtens und kam es zu einer Verurteilung, so ist Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich dabei um eine mutwillige Beschädigung von Gegenständen. Hierbei sollten Sie mit einem Anwalt in jedem Fall gegen die Einsatzkräfte vorgehen.




Wann bekomme ich mein beschlagnahmtes Eigentum wieder und was muss ich dabei beachten?

20.09.2023

Pauschal kann man keinen Zeitpunkt nennen, zu dem Sie die beschlagnahmten Gegenstände wieder zurückbekommen. Im Regelfall bleiben Beweismittel bis zum Abschluss des Strafverfahren konfisziert. Bei Speichermedien, Smartphones, Laptops etc. kann es auch dazu kommen, dass die elektronischen Gegenstände ausgehändigt werden, sobald die darin enthaltenen Festplatten komplett kopiert wurden. Dies liegt jedoch immer am Einzelfall.

Um den Stand der Dinge zu erfragen, können Sie sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft unter Angabe des Aktenzeichens und mit der Bitte um Herausgabe der sichergestellten Gegenstände wenden. Sollte daraufhin eine Herausgabe ohne relevanten Grund abgelehnt werden, hilft nur der Gang zu einem Rechtsanwalt und die Klage auf Herausgabe.

Anders verhällt es sich, wenn es sich um Tatmittel oder allgemein illegale Sachen handelt. Hier kann es sogar sein, dass diese eingezogen bleiben und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.

Werden die Gegenstände wieder ausgehändigt, müssen diese im Normalfall in der Asservatenkammer der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeholt werden. Hier sollten Sie die Gegenstände auf Vollständigkeit überprüfen sowie auf eventuelle Schäden. Schäden sollten Sie an Ort und Stelle zu Protokoll geben und das Übergabeprotokoll genauestens prüfen. Wie immer gilt auch hier: nichts unterschreiben.




Wie geht das Strafverfahren nach der Durchsuchung weiter?

20.09.2023

Nach einer Durchsuchung geht das Ermittlungsverfahren weiter. Auch eine TKÜ-Maßnahme ist in diesem Falle naheliegend, wodurch man genau überlegen sollte, mit wem und was man über das Telefon oder ein Smartphone bespricht. Je nach Beweislast wird schließlich von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben oder das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Um den aktuellen Stand der Ermittlungen zu erfahren, sollte man Akteneinsicht beantragen. Dies kann man jedoch ausschließlich über einen Rechtsanwalt erreichen. Bereits aus diesem Grund sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.

11 Tipps für Beschuldigte eines Strafverfahrens
Ratgeber für Beschuldigte




Wie hilft ein Anwalt nach einer Hausdurchsuchung?

20.09.2023

Wenn bereits eine Hausdurchsuchung erfolgte, ist es für Sie als Beschuldigter höchste Zeit, Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Übergeben Sie ihm alle Aufzeichnungen, die Sie während der Durchsuchung selbst gemacht haben und alle Dokumente, die Sie von der Polizei ausgehändigt bekamen.

Ein Rechtsanwalt kann auf dieser Grundlage eine erste Einschätzung Ihres Falles abgeben und den Durchsuchungsbeschluss auf formelle Fehler prüfen. Nach der Erteilung des Mandats zu Ihrer Vertretung wird er Akteneinsicht beantragen und darauf aufbauend eine Strategie für eine bestmögliche Verteidigung entwickeln.

Sollten Sie noch weiterhin von der Polizei kontaktiert werden, verweigern Sie jede Angabe zur Sache und verweisen Sie auf Ihren Anwalt.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind bundesweit als Strafverteidiger tätig. Kanzleistandorte befinden sich in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Strafverfahren. Melden Sie sich am besten sofort über das Kontaktformular, per E-Mail, die angegebene Telefonnummer oder gern auch über WhatsApp für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles!

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Ratgeber Hausdurchsuchung Zuletzt aktualisiert: 20.09.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

12 Kommentare

  • Sascha K

    23. März 2023 - 18:01

    Sehr gute Hilfe, der Artikel! Auch wenn ich vieles falsch gemacht habe weil ich ihn erst hinterher gelesen habe.

    Dennoch habe ich noch eine Frage: Wie sieht das aus wenn mir keine Quittung ausgehändigt wurde, und mir auch nicht wirklich die Möglichkeit des Beiwohnens gegeben wurde. Es wurde einfach ein mir unbekannter Zeuge genommen und ich vor der Tür dann gleich mit genommen aufs Revier und noch nicht mal gefragt wurde.

    Danke für die Antwort,
    Sascha

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      28. März 2023 - 9:36

      Den Ablauf müsste man sich im Detail ansehen, um anschließend eventuell gegen die Maßnahme vorzugehen. Leider können wir hier keine pauschale Antwort geben. Am besten ist, Sie wenden sich an einen erfahrenen Strafverteidiger, der die Einzelheiten prüft und mit Ihnen sämtliche Möglichkeiten durchspricht.

  • Lux vom Rabenturm

    30. Dezember 2022 - 3:20

    Wie lange dürfen die Strafverfolgungsbehörden -erfahrungsgemäß- Handys einbehalten ? Meins liegt nunmehr seit 10 Monaten dort.

    Während der Durchsuchung meinten die Beamten noch „geben Sie uns den Code, dann erhalten Sie das Handy in 3-4 Wochen wieder – falls nicht, dann müssen sie 6 Monate warten“.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      13. Januar 2023 - 9:16

      Eine pauschale Antwort darauf gibt es leider nicht. Es kommt auch immer darauf an, ob auf dem Handy Tatrelevantes gefunden wurde. Ist das der Fall, bleibt das Handy meist eingezogen, bis das Verfahren beendet ist. Man kann aber als Beschuldigter Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen. Ob das Sinn ergibt, lässt sich ebenso nicht pauschal beantworten. Das beste Vorgehen hierbei ist immer, einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten. Dieser beantragt Akteneinsicht und kann dadurch auch die Auswertungsberichte des Handys sehen. Anschließend kann man eine Entscheidung treffen, wie man weiter vorgeht.

  • Viehbeck Wolfgang

    6. November 2022 - 16:05

    Passen Sie insbesondere auf ‚Waffen‘ auf wenn sich Kinder unter 12 Jahren im
    Haus befinden. Das Jagdmesser in der Schublade
    kann einem da schon zum Verhängnis werden – der Messerblock in der Küchme mit dem rasiermesserscharfen Ausbeinmesser von Dick ist hingegegen unschädlich. Auch softairwaffen unklarer
    Herkunft bei denen irgendwelche zulässigen Höchstenergien überschritten werden könnten werden gerne mitgenommen und dann aufwendig untersucht.
    Auch verbotene Würgehölzer Typ Nynchaku oder das Fallmesser aus der Pfadfinderzeit vor 30 Jahren bringen dann eine häßliche Klage wegen verbotenen Waffenbesitzes.
    Und vor einer Hausdurchsuchung ist keiner sicher.
    Die Beschlagnahme von elektronischen Medien kann existenzbedrohend sein.

  • Chris

    27. Oktober 2022 - 23:07

    Was aber wenn beschlagnahmte Gegenstände gar nicht protokolliert wurden z.b. 4 Handys mitgenommen aber nur 3 im Protokoll stehen und beschrieben wurden sie dort lediglich als 3 uralt handys,ohne Hersteller oder Modellangaben. Ist das überhaupt vor Gericht verwertbar und was ist mit dem 4 ten Telefon ungeachtet ob darauf Strafsachen zu finden sind oder nicht.?

    • Dr. Matthias Brauer LL.M

      3. November 2022 - 6:48

      Während bzw. zum Schluss der Durchsuchung müssen Sie auf die richtige Protokollierung achten und darauf aufmerksam machen, wenn etwas nicht richtig wiedergegeben wurde. Ist die Polizei erst einmal abgerückt, wird das ganze etwas schwieriger. Für eine individuelle Beratung können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

  • Ute H.

    15. Mai 2022 - 7:31

    Danke für Ihren Artikel.
    Meine Frage:
    Ist es rechtens wenn sich der Bürgermeister persönlich an der Hausdurchsuchung beteiligt? Vor allem wenn er davor eine Kontopfändung vorgenommen hat für eine Rechnung die er nicht nachweisen/belegen wollte? Die Fälle hatten nichts miteinander zu tun, aber ist der BM dann nicht befangen und als Zeuge nicht einsetzbar, wenn es überhaupt erlaubt ist?
    Danke.
    Viele Grüße

  • Hendrik T.

    11. Januar 2022 - 19:43

    Sehr interessanter und ausführlicher Artikel zum Thema Hausdurchsuchung. Vielen Dank! Was mich jedoch noch interessieren würde:

    Muss die Polizei im Anschluss eine “Gefahr im Verzug” vor einem Richter nachweisen?

  • JH

    30. Oktober 2021 - 18:30

    Vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe ein in Deutschland illegales Produkt im Internet bestellt und vermute das der Zoll das Paket abgefangen hat. Der Onlineshop hat die Ware weggeschickt, aber es kam nach über einer Woche immer noch nichts an…Da Vorsorge besser als Nachsorge ist, habe ich diesen Text sehr aufmerksam durchgelesen. Zum Glück habe ich noch keine Erfahrung bei Hausdurchsuchungen. Grade die Checkliste zum drucken ist denke ich deshalb extrem hilfreich. Falles es zum Fall der Fälle kommt, werde ich Sie anrufen!

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