Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Pelz im Ausland gekauft – Darf ich Tier-Souvenirs nach Deutschland einführen?

Pelz im Ausland gekauft - Darf ich Tier-Souvenirs nach Deutschland einführen?

Zuletzt aktualisiert am 12. November 2021

Urlaubszeit ist Souvenirzeit! Gerne möchte man den Daheimgebliebenen aus dem spannenden Afrika- oder Asienurlaub exotischen Andenken mitbringen, doch selten wird dabei die Rechnung mit dem Zoll oder der Artenschutzverordnung (BArtSchV) gemacht. Gerät man nämlich mit Pelzen, Muscheln oder Lederwaren in die Hände des Zolls, wird nicht nur schnell das Mitbringsel beschlagnahmt, sondern es drohen auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Was Sie über die Einfuhr von Tierprodukten und die Bundesartenschutzverordnung bei Ihrer nächsten Auslandsreise wissen müssen, erfahren Sie hier.




Der Zoll hat illegale Tierprodukte bei Ihnen gefunden?

Bundesweite Hilfe vom Fachanwalt!
Jetzt Kontakt aufnehmen


  • Erfahrene Anwälte für Strafrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular




Darf ich Lederwaren, Pelze oder ähnliches nach Deutschland einführen?

12.11.2021

Ein pauschales Verbot der Einfuhr von Tierprodukten, Tierhäuten, Pelzen o.ä. besteht nicht, allerdings werden schützenswerte und bedrohte Arten von der BArtSchV unter Schutz gestellt und die Ein- oder Ausfuhr und der Handel mit diesen verboten.




Wann verstößt man gegen das „Artenschutzgesetz“?

12.11.2021

Die Einfuhr von Tierarten und aus ihnen gewonnener Produkte, welche von der BArtSchV geschützt werden, ist verboten. Unter diese Regelungen können bspw. auch Hautcremes oder medizinische Produkte fallen, welche Bestandteile entsprechend geschützter Tiere beinhalten.

Ausnahmsweise können allerdings Einfuhrgenehmigungen erteilt werden. Mehr dazu weiter unten im Text.




Welche Tierarten oder Tierprodukte dürfen nicht eingeführt werden?

12.11.2021

Folgende beliebte Produkte dürfen weder ein- noch ausgeführt werden:

  • Krokodil-, Kaiman-, Schlangenleder und -produkte
  • Orchideen, Kakteen oder Tillandsien
  • Elefantenleder und Elfenbein
  • Nashornprodukte
  • Erzeugnisse von wild lebenden Katzenarten
  • Trophäen geschützter Tierarten
  • bestimmte Schneckenschalen, Muschelschalen und Muscheln
  • Produkte aus Schildpatt oder Meeresschildkröten
  • exotische Felle und Pelzprodukte
  • Pelzmäntel
  • Affenprodukte
  • präparierte Vögel

Eine vollständige Übersicht über die geschützten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten finden Sie in der Anlage 1 der BArtSchV.




Welche Tier-Souvenirs dürfen ausnahmsweise eingeführt werden?

12.11.2021

Ausnahmsweise und dokumentationslos dürfen Sie folgende Tierprodukte nach Deutschland einführen:

  • bis zu 125 g Stör-Kaviar
  • max. drei große Muscheln
  • max. vier Lederwaren aus Krokodilhaut
  • max. drei Regenmacher aus Kaktus
  • bis zu 1 kg. Adlerholzspäne
  • max. drei Fechterschneckenhäuser
  • max. zwei Perlensets
  • max. vier tote Seepferdchen



Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Ist die Mitnahme mit einer Einfuhrgenehmigung des Händlers erlaubt?

12.11.2021

Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen von Händlern sind bedeutungslos. Zur Ausstellung derartiger Bescheinigungen sind lediglich staatliche Behörden legitimiert. Der Händler kann allerdings eine Bescheinigung über die Fellart o. ä. ausstellen, welche dem Zoll vorgelegt werden kann, um die Legalität der Ware zu beweisen.




Wo und wie kann ich eine Ein- der Ausfuhrgenehmigung für geschützte Tiere beantragen?

12.11.2021

Für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ist in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig. Anträge können hier sowohl online, per E-Mail oder per Post gestellt werden. Eine Antragsstellung ist mit Gebühren und einer behördenüblichen Bearbeitungszeit verbunden.




Welche Strafen drohen bei der illegalen Einfuhr von geschützten Tierprodukten?

12.11.2021

Im Regelfall werden Geldstrafen verhängt, welche dem doppelten des wirtschaftlichen Wert der Waren oder mindestens 50 € entsprechen. Besonders schwere Fälle können auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Eine gewerbs- oder gewohnheitsmäßige Begehung der Straftat kann mit mindestens 3 Monaten oder bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.




Wie kann mir ein Anwalt helfen?

12.11.2021

Ein Anwalt kann in einem laufenden Strafverfahren Akteneinsicht beantragen und die tatsächliche Beweislast aufklären. Je nach Schwere der Vorwürfe und Eindeutigkeit der Beweislage kann die Einstellung eines Verfahrens oder immerhin eine deutliche Reduzierung des Strafmaßes erreicht werden.

Die Experten von Dr. Brauer Rechtsanwälte beraten und verteidigen Sie bundesweit. Nehmen Sie unkompliziert über unser Kontaktformular, telefonisch oder einfach über WhatsApp Kontakt zu uns auf!


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Pelz im Ausland gekauft – Darf ich Tier-Souvenirs nach Deutschland einführen? Zuletzt aktualisiert: 12.11.2021 von Dr. Matthias Brauer LL.M

2 Kommentare

  • Gerlinde Bordin

    9. August 2021 - 13:46

    Guten Tag,

    beim Urlaub wäre mir ein tierisches Mitbringsel nach Deutschland beinahe zum Verhägnis geworden. Ich bin heilfoh, dass meine mitreisende Freundin etwas skeptischer war als ich und das Thema Tier-Souvenire gegoogelt hat. Dabei stießen wir dann auf Ihren Artikel, für den ich mich herzlich bedanken möchte! Man glaubt ja gar nciht, was alles verboten ist.

    Freundliche Grüße aus Berlin!

    Gerlinde Bordin

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen 940 Bewertungen auf ProvenExpert.com