Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Offizialdelikt oder Antragsdelikt

Offizialdelikt oder Antragsdelikt

Zuletzt aktualisiert am 22. August 2022

Wann ist nach dem StGB ein Strafantrag notwendig?

In manchen Paragrafen des Strafgesetzbuches liest man den Satz „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“ oder ähnliche Formulierungen. Bei den entsprechenden Straftatbeständen handelt es sich deshalb um sogenannte Antragsdelikte. Dagegen sind die meisten Tatbestände des StGB sogenannte Offizialdelikte.

Wie sich die beiden Deliktformen unterscheiden, erfahren Sie in diesem Artikel. Darüber hinaus erläutern wir, was bei einem Strafantrag vom Antragsteller beachten werden muss.




Sie möchten Strafantrag oder Strafanzeige stellen und brauchen anwaltliche Hilfe?

Keine Zeit verlieren
Jetzt Kontakt aufnehmen!


  • Erfahrene Anwälte für Strafrecht

  • Schnelle Hilfe - deutschlandweit

  • Kostenlose Ersteinschätzung

Dr. Brauer Rechtsanw?lte

Jetzt anrufen:
0228 25 999 361


Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

WhatsApp Kontakt direkt zum Anwalt

Hier finden Sie unser Kontaktformular




Strafanzeige – Strafantrag: Was ist der Unterschied?

22.08.2022

Bevor wir zur genauen Unterscheidung von Offizialdelikten und Antragsdelikten kommen, wollen wir zwei Begriffe klären, bei denen Unterschied oft ebenfalls nicht genau bekannt ist: Strafanzeige und Strafantrag.

Mit der Strafanzeige kann jeder eine Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden, anzeigen, wenn er von dieser Kenntnis erlangt. Als Strafverfolgungsbehörde wird von den Bürgern vor allem die Polizei wahrgenommen. Die Leitung der Strafverfolgung obliegt aber der Staatsanwaltschaft. Deshalb kann auch dort eine Strafanzeige gestellt werden.

Ein Strafantrag kann dagegen im Regelfall gemäß § 77 StGB nur vom Geschädigten einer Straftat gestellt werden. Oft werden die Opfer einer Straftat von der Polizei mündlich oder schriftlich gefragt, ob sie Strafantrag stellen wollen. Der Grund dafür: Bei bestimmten Delikten – den eingangs erwähnten Antragsdelikten – erfolgt eine Strafverfolgung nur, wenn ein Antrag dazu gestellt wurde.

Da am Beginn der Ermittlungen oft noch nicht klar ist, wie die Staatsanwaltschaft den Tatbestand letztendlich strafrechtlich einordnet, ist es sinnvoll, diese Frage frühzeitig zu stellen. Falls die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, dass kein Offizialdelikt vorliegt und auch sonst kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wissen die Behörden trotzdem schon, ob eine weitere Verfolgung gewünscht wird.

Sofern kein Strafantrag vorliegt, muss bei absoluten Antragsdelikten das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, weil ein Verfahrenshindernis vorliegt.




Rücknahme von Strafanzeige und Strafantrag – ist das möglich?

22.08.2022

Anders als eine Strafanzeige kann ein Strafantrag zurückgezogen werden, wenn der Antragsteller kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat. Das bedeutet aber nicht immer tatsächlich die Einstellung des Verfahrens. Den Grund dafür erläutern wir weiter unten im Abschnitt zu den relativen Antragsdelikten. Eine Strafanzeige kann man dagegen nicht zurücknehmen, wenn man sie einmal gestellt hat.

Von großer praktischer Bedeutung ist die Frage vor allem bei Konflikten innerhalb einer Familie oder in der Partnerschaft. Bei Fällen von häuslicher Gewalt kommt es immer darauf an, welcher konkrete Straftatbestand angezeigt wurde. So wird bei einer Nötigung (§ 240 StGB) weiterhin ermittelt werden, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, das von Amts wegen verfolgt werden muss. Eine einfache Körperverletzung ist dagegen gemäß § 223 StGB ein relatives Antragsdelikt. Hier entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Fortgang.

In der Praxis kann unabhängig davon ein Strafverfahren auch deshalb mit einer Einstellung oder Freispruch enden, weil nahe Angehörige nach dem Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Ohne Aussage der oder des Geschädigten kann meistens schwer ein Verfahren zu einer Verurteilung führen.




Unterschied zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt

Nun möchten wir näher auf die Bezeichnungen Offizialdelikt und Antragsdelikt eingehen und die Hintergründe zu diesen juristischen Begriffen erklären.



Was ist ein Offizialdelikt?

22.08.2022

Wie eingangs schon erwähnt, sind die meisten Delikte nach dem StGB sogenannte Offizialdelikte. Sie müssen gemäß dem Legalitätsprinzip von Amts wegen durch die zuständigen Behörden untersucht und verfolgt werden, wenn sie Kenntnis von ihnen erlangen. Es obliegt nicht der Entscheidung des Opfers, ob ermittelt wird oder nicht.

Offizialdelikte: Beispiele aus dem StGB

Verbrechen wie Mord (§ 211 StGB) oder Totschlag (§ 212 StGB) sind selbstverständlich Offizialdelikte. Ebenso Taten wie Gefährliche Körperverletzung (§ 224) oder Angriffe auf die Polizei wie Tätlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB). Doch auch Vergehen wie der einfache Diebstahl (§ 242 StGB) ist in den meisten Fällen ein Offizialdelikt, ebenso Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB).



Was ist ein Antragsdelikt?

22.08.2022

Beim Antragsdelikt ist ein Strafantrag durch den Geschädigten notwendig, damit eine Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden stattfindet. Man unterscheidet absolute und relative Antragsdelikte. Absolute Antragsdelikte sind sehr selten. Sie werden ausschließlich dann verfolgt, wenn ein Strafantrag vorliegt. Beispiele sind Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Haus- und Familiendiebstahl (§ 247 StGB) und Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB). In diesen Fällen soll die Entscheidung über eine Strafverfolgung ausschließlich dem Geschädigten überlassen bleiben.



Was ist ein relatives Antragsdelikt?

22.08.2022

Häufiger gibt es relative Antragsdelikte. In diesen Fällen muss entweder ein Strafantrag vorliegen oder die Staatsanwaltschaft muss das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Letzteres ist u. a. dann der Fall, wenn der Täter bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Täter muss daher mit einem Gerichtsverfahren rechnen.

Antragsdelikte: Beispiele aus dem StGB

Neben den oben beispielhaft aufgeführten absoluten Antragsdelikten sind relative Antragsdelikte z. B. folgende Straftaten:




Strafverteidigung aus Leidenschaft - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Welche Fristen müssen bei einem Antragsdelikt eingehalten werden?

22.08.2022

Der Strafantrag ist vom Verletzten/Geschädigten gemäß § 77b StGB innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat und der Person des Täters zu stellen. Bei mehreren Antragsberechtigten oder mehreren Tätern läuft die Frist für jeden gesondert. Ist der Verletzte zu Tode gekommen, geht das Recht auf Stellung eines Strafantrages auf die Angehörige über. Die Antragsfrist beträgt dann mindestens drei und höchstens sechs Monate.




Muss man bei einem Strafantrag eine bestimmte Form beachten?

22.08.2022

Ein Strafantrag muss gemäß § 158 Abs. 2 StPO bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde (meistens der Polizei) schriftlich gestellt werden.

Das Schreiben muss nicht zwingend die Bezeichnung „Strafantrag“ enthalten. Es muss nur daraus hervorgehen, dass die strafrechtliche Verfolgung einer konkret angegebenen Tat verlangt wird.




Schnelle Hilfe vom Anwalt bei Strafantrag und Strafanzeige

22.08.2022

Ob Offizial- oder Antragsdelikt – unsere Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Der Kanzleigründer Dr. Matthias Brauer ist Fachanwalt für Strafrecht. Wir sind als Strafverteidiger bundesweit tätig und haben Kanzleistandorte in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, dann senden Sie uns einfach eine Nachricht per WhatsApp, rufen uns an oder nutzen das Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist kostenlos und unverbindlich.


Hier finden Sie unser Kontaktformular





Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Offizialdelikt oder Antragsdelikt Zuletzt aktualisiert: 22.08.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen 943 Bewertungen auf ProvenExpert.com