Zuletzt aktualisiert am 29. August 2022
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Ruhezeit als Berufskraftfahrer
Wegen der besonderen Gefahren, die von Lkw im Straßenverkehr ausgehen, hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, strenge Regeln für Berufskraftfahrer zu erlassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lenkzeiten. Wer sie nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In unserem Artikel erläutern wir die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu Lenkzeitüberschreitungen und bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten durch Lkw-Fahrer.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wann müssen Berufskraftfahrer wegen einer Lenkzeitüberschreitung mit einer Strafe rechnen?
- Lenkzeiten: Welche Regelungen müssen beachtet werden?
- Ruhezeiten: Welche Vorschriften gelten hier?
- Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Überschreitung?
- Gibt es Ausnahmen bei der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?
- Lenkzeit überschritten wegen Stau: Droht trotzdem ein Bußgeld?
- Muss der Arbeitgeber dem Lkw-Fahrer das Bußgeld erstatten?
- Gibt es für die Lenkzeitüberschreitung Punkte in Flensburg?
- Muss man bei mehrfachem Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit einem Fahrverbot rechnen?
- Anwalt bei Lenkzeitüberschreitung einschalten - Lohnt sich das?
Gegen Sie läuft ein Bußgeldverfahren wegen einer Lenkzeitüberschreitung?
Sie haben rechtliche Fragen?
Jetzt Kontakt aufnehmen!
- Erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht
- Schnelle Hilfe - deutschlandweit
- Kostenlose Ersteinschätzung
Unsere Anwälte sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Wann müssen Berufskraftfahrer wegen einer Lenkzeitüberschreitung mit einer Strafe rechnen?
Gesetzliche Grundlagen sind die EU Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Sie definieren die Lenkzeit als die Dauer der Lenktätigkeit eines Kraftfahrers beim gewerblichen Gütertransport und muss von einem Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte) aufgezeichnet werden. Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder die Straßenkontrolldienste des Bundesamtes für Güterverkehr muss darauf Zugriff gewährt werden.
Für den gilt die Fahrpersonalverordnung?
Für die Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich bildet die Fahrpersonalverordnung die Rechtsgrundlage. Sie gilt für:
- Fahrer von Fahrzeugen, die der Güterbeförderung dienen, deren Höchstmasse mehr als 2,8 Tonnen beträgt, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen. Dabei werden Anhänger oder Sattelanhänger mitgerechnet.
- Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen. Hier gilt eine Mindestgröße: Das Fahrzeug muss geeignet sein, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern. Zudem muss es im Linienverkehr mit einer Linienlänge von unter 50 km eingesetzt sein.
Lenkzeiten: Welche Regelungen müssen beachtet werden?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Lenkzeiten, die Berufskraftfahrer beachten müssen:
Tageslenkzeit
Darunter versteht man die gesamte Zeit, die ein Lkw-Fahrer tatsächlich am Steuer verbringt, einschließlich Haltezeiten wie etwa bei Stau. (Siehe dazu auch weiter unten.) Die tägliche Lenkzeit darf in der Regel 9 Stunden betragen. Zweimal pro Woche ist zudem eine Verlängerung auf 10 Stunden erlaubt.
Die Lenkzeit muss zudem nach spätestens 4,5 Stunden unterbrochen werden. Eine Lenkzeitunterbrechung muss mindestens 45 Minuten betragen. Man kann sie auch aufteilen in maximal zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten und 30 Minuten.
Wochenlenkzeit
Dabei handelt es sich um die Summe aller Lenkzeiten innerhalb einer Woche. Man spricht deshalb auch von Gesamtlenkzeit. Die Wochenlenkzeit darf nicht länger als 56 Stunden betragen. In einer sogenannten Doppelwoche dürfen Fahrer nicht länger als 90 am Steuer sitzen.
Die Tages- bzw. Wochenlenkzeit ist nicht mit der Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers gleichzusetzen, da zur Arbeitszeit alle beruflichen Aktivitäten gehören, nicht nur die Zeit am Steuer. Es gilt insoweit das Arbeitszeitgesetz.
Ruhezeiten: Welche Vorschriften gelten hier?
Es ist zwischen der Tagesruhezeit und der Wochenruhezeit zu unterscheiden.
Tagesruhezeit
Die tägliche Ruhezeit muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden betragen. Die Pausen im Rahmen der vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechung zählen hier nicht mit.
Es gelten einige Sonderregeln. Sie erlauben es Lkw-Fahrern, ihre Tagesruhezeit zu verkürzen oder zu unterbrechen. So darf zwischen zwei Wochenruhezeiten die Tagesruhezeit dreimal von 11 auf 9 Stunden reduziert werden. Außerdem darf innerhalb von 24 Stunden die Tagesruhezeit einmal unterbrochen werden. Damit erhöht sich aber die gesamte tägliche Ruhezeit von 11 auf 12 Stunden.
Wochenruhezeit
Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen und muss an einem Stück genommen werden. Zudem ist sie spätestens dann einzunehmen, nachdem sechsmal 24 Stunden seit der letzten Wochenruhezeit vergangen sind.
Ausnahmen gibt es auch hier: Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, wenn in der vorherigen und der folgenden Woche die normale Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten wurde bzw. wird. Zudem muss die nicht genommene Ruhezeit in den kommenden drei Wochen nachgeholt werden.
Die Wochenruhezeit kann an einem Wochenende genommen werden, muss aber nicht.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Überschreitung der Lenkzeit?
Der Bußgeldkatalog sieht für die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten folgende Strafen vor:
Bußgelder bei der Unterschreitung der täglichen Ruhezeit
Verstoß gegen tägliche Ruhezeit | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Fuhrunternehmer |
---|---|---|
Bis zu 1 Stunde | 30 Euro | - |
Bis zu 3 Stunden (pro weitere angefangene Stunde) | 30 Euro | 90 Euro |
Um mehr als 3 Stunden (pro weitere angefangene Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Bußgelder bei Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung
Verstoß gegen Lenkzeitunterbrechung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Fuhrunternehmer |
---|---|---|
Bis zu 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
Um mehr als 15 Minuten (pro weitere angefangene Viertelstunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Bußgelder bei der Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit
Verstoß gegen Tageslenkzeit | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Fuhrunternehmer |
---|---|---|
Bis zu 1 Stunde | 30 Euro | - |
Bis zu 2 Stunden (pro weitere angefangene halbe Stunde) | 30 Euro | 90 Euro |
Um Mehr als 2 Stunden (pro weitere angefangene halbe Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Außerdem sind noch folgende Bußgelder für Verstöße im sachlichen Zusammenhang vorgesehen:
Fahrerkarte nicht mit sich geführt oder nicht zur Prüfung ausgehändigt und Kontrolle dadurch
- erschwert = 75 Euro für den Fahrer
- nicht möglich = 250 Euro für den Fahrer
Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw oder an einem anderen Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit:
Fahrer: bis zu 500 € Fuhrunternehmer bis zu 1.500 €
Gibt es Ausnahmen bei der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten?
Ausnahmeregeln gelten, wenn aufgrund von ungewöhnlichen Umständen oder bestimmten Notsituationen im Straßenverkehr eine Lenkzeitüberschreitung erfolgt. Voraussetzung ist, dass es dabei nicht zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kommt.
Wenn es zu einer Lenkzeitüberschreitung gekommen ist, sollte der Fahrer unbedingt den Grund dafür schriftlich dokumentieren.
Lenkzeit überschritten wegen Stau: Droht trotzdem ein Bußgeld?
Ja, denn die Zeit im Stau wird mit zur Lenkzeit gerechnet. Es zählt also nicht nur die Zeit, in der der Lkw tatsächlich rollt. Das gilt auch für die Wartezeit vor Ampeln, an Kreuzungen oder Bahnübergängen. Wer die Lenkzeit aufgrund eines längeren Staus überschreitet, kann nicht mit einer Ausnahme rechnen.
Muss der Arbeitgeber dem Lkw-Fahrer das Bußgeld erstatten?
Nein, bei der Lenkzeitüberschreitung handelt es sich rechtlich gesehen um ein Fehlverhalten des Fahrers. Das Bußgeld soll dazu dienen, ihn künftig zur Einhaltung der Vorschriften anzuhalten. Anderslautende betriebsinterne Absprachen hat die Rechtsprechung als sittenwidrig und deshalb nichtig eingestuft.
In der Praxis erfolgt die Überschreitung nicht selten aufgrund von Druck durch den Arbeitgeber. Deshalb muss auch der Unternehmer neben dem Arbeitnehmer in vielen Fällen (siehe Bußgeldtabelle oben) ein zusätzliches Bußgeld zahlen. Die Regelung dient dazu, den Unternehmer zu motivieren, auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten bei seinen Fahrern zu achten.
Gibt es für die Lenkzeitüberschreitung Punkte in Flensburg?
Nein, Punkt im Register des Kraftfahrtbundesamtes sind nicht vorgesehen. Es drohen nur die oben genannten Strafen laut Bußgeldkatalog.
Muss man bei mehrfachem Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit einem Fahrverbot rechnen?
Für die Verstöße sind als Sanktionen nur Bußgelder vorgesehen. Ein Fahrverbot kann aber verhängt werden, wenn bei einer Kontrolle das Aufzeichnungsgerät nicht vorgezeigt werden kann. Mit dem Verlust des Führerscheins muss nicht gerechnet werden.
Anwalt bei Lenkzeitüberschreitung einschalten - Lohnt sich das?
Da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind und Verstöße gegen die Einhaltung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten individuell geprüft werden sollte, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Möglicherweise gab es im konkreten Fall Grund für eine Ausnahme. Ob eine solche vorlag, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht aufgrund seiner beruflichen Erfahrung feststellen und für seinen Mandanten Einspruch einlegen.
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der Lenk- oder Ruhezeit erhalten? Dann können Sie gern mit Dr. Brauer Rechtsanwälte Kontakt aufnehmen. Wir sind bundesweit tätig und auf Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert. Rufen Sie uns einfach an oder melden Sie sich per E-Mail, WhatsApp oder das Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihren Fall – unsere Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Hier finden Sie unser Kontaktformular
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
Sie haben konkrete Fragen oder benötigen einen starken Rechtsbeistand: Dann nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und sprechen Sie mit einem unserer Experten.