Zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2022
Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sieht sich erneut in Rechtsauffassung bestätigt – Endgültige Entscheidung durch den BGH erwartet
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen (Baden-Württemberg) hat am 11. April 2022 einen Mandanten unserer Kanzlei von dem Vorwurf der Urkundenfälschung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfnachweises freigesprochen.
Der 52-jährige Mandant von Rechtsanwalt Patrick Bass von der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte hatte am 8. November 2021 in einer Apotheke in Schömberg (Zollernalbkreis) einen Impfnachweis vorgelegt, um damit ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Bei dem Nachweis soll es sich um eine Fälschung gehandelt haben.
Das Verfahren gilt als Präzedenzfall für alle Impfpassfälschungen, die vor der Gesetzesänderung am 24. November 2021 erfolgt sind. Aufgrund der bundesweiten Bedeutung für die Klärung der Strafbarkeit in diesen Fällen hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Aus diesem Grund wurde die Anklage wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung in Gestalt des Gebrauchs einer gefälschten Urkunde direkt vor dem Landgericht erhoben.
Die 1. Große Strafkammer des LG Hechingen lehnte aber im Januar 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Das Gericht folgte in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung unserer Kanzlei, wonach die Vorlage eines gefälschten Impfpasses vor dem 24. November 2021 aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht strafbar ist. Zuvor hatten bereits die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen sowie zahlreiche andere Gerichte in ganz Deutschland ebenfalls diese Rechtsauffassung vertreten.
Gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart ein, der stattgegeben wurde. Damit war das Landgericht Hechingen verpflichtet, nunmehr das Hauptverfahren durchzuführen.
Hauptverfahren vor dem LG: Freispruch wegen gefälschtem Impfpass
Im Ergebnis hielt das Gericht in seiner jetzigen Entscheidung aber an seiner ursprünglichen rechtlichen Bewertung fest. Demnach liegt eine Strafbarkeit nach den speziellen Normen zur Strafbarkeit der Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor der Gesetzesänderung nicht vor. Wegen der umfassenden Sperrwirkung dieser speziellen Vorschriften konnte auch keine Verurteilung wegen Urkundenfälschung erfolgen.
Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeitslücke zum 24. November 2021 geschlossen. Damit ist die aktuelle Entscheidung des Landgerichts nur für Taten relevant, die vor diesem Zeitpunkt erfolgt sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat – wie angekündigt – Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, der über die Rechtslage nun abschließend zu entscheiden hat. Wie lange es dauern wird, bis über die Bewertung der damaligen Rechtslage endgültig entschieden ist, ist schwer abzuschätzen. Gegenwärtig steht noch eine Revisionsentscheidung des OLG Karlsruhe aus. Auch hier legte die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Sprungrevision ein gegen die freisprechende Entscheidung des Amtsgerichts Ettenheim (Az. 1 Cs 320 Js 33363/21). Seitens der Staatsanwaltschaften wird damit gerechnet, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch viele Monate bis Jahre vergehen können.
Inzwischen geänderte Rechtslage
Weitere Informationen zur strafrechtlichen Einordnung der Fälschung von Impfnachweisen finden Sie im Artikel „Gefälschter Impfpass – macht man sich strafbar?“ auf unserer Kanzleiseite. Dort erläutern wir ausführlich auch die inzwischen geänderte Rechtslage.
Die Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte vertritt seit dem vergangenen Jahr bundesweit eine Vielzahl an Mandanten, denen die Verwendung von gefälschten Impfnachweisen vorgeworfen wird – sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage. Wir sind in ganz Deutschland als Strafverteidiger tätig und verfügen über Kanzleistandorte in Bonn, Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
Falls Sie ebenfalls eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erhalten haben, können Sie sich gern bei Dr. Brauer Rechtsanwälte melden. Nehmen Sie einfach per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular Verbindung mit uns auf. Unsere Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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