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Künstliche Kinderpornographie für die Polizei

Künstliche Kinderpornographie für die Polizei

Was sich bereits seit Monaten abgezeichnet hat, wird nun konkreter: Polizisten sollen künftig bei Ermittlungen zu Kinderpornographie selbst einschlägiges Material im Internet hochladen dürfen. Dazu hatten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nur künstliche Bilder bei Ermittlungen gegen Kinderpornographie

Dabei soll es sich allerdings nur um „computergenerierte Bilder“ handeln, wie die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ausführte. „Es geht um synthetische, künstliche Bilder, die echt wirken“, kommentierte auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback den Entschluss.

Die Methode wird im Ausland bereits bei entsprechenden Ermittlungen angewandt, in Deutschland war das bislang nicht möglich. Laut Kühne-Hörmann hätten auch Opfer, deren Material bereits im Umlauf ist, sich bereit erklärt, dass die Polizei ihr Material entsprechend nutzt. Dies könnte auch notwendig sein, da Polizeiexperten die künstlich generierten Bilder als relativ leicht als Fälschung erkennbar einstufen. Sie sehen den Gewinn durch eine solche Gesetzesänderung generell kritisch.

Warum werden künstliche Bilder von der Polizei gegen Verbreitung von Kinderpornos eingesetzt?

Banned Childs Play
Childs Play Forum durch künstliche Kinderpornographie zerschlagen

Hintergrund der Gesetzesänderung ist die sogenannte „Keuschheitsprobe“, die viele Plattformen für kinderpornografisches Material von neuen Nutzern verlangen. Das bedeutet, dass die Personen erst selber entsprechendes Material hochladen müssen, bevor sie Zugriff erlangen.

Genau dies stellt aber eine Straftat dar, welche deutschen Polizeibeamten verboten ist. In anderen Ländern ist dies bereits seit Jahren möglich, so hatte die australische Polizei etwa das Forum „Child´s Play“ ein Jahr lang gekapert, um Daten zu sammeln und Nutzer zu identifizieren. Im vergangenen Jahr folgte dann die Zerschlagung.

Mangelndes Personal und Know-How im Kampf gegen Kinderpornographie

Es bleibt abzuwarten, ob wirklich eine entsprechende Gesetzesänderung vorgenommen wird. Auch ihre Auswirkungen sind noch nicht ersichtlich. Bislang ist eines der größten Probleme der Ermittler die fehlende Personalstärke und die nötigen Fachkenntnisse. So dauert die Auswertung einer Festplatte oftmals Monate.

Auch wäre dann zwar den Ermittlern ein Einblick in die entsprechenden Plattformen möglich, eine Kaperung und Auswertung der Daten wie in den Niederlanden oder Australien bleibt aber weiterhin rechtlich unmöglich. Der Gewinn einer solchen Gesetzesänderung ist daher noch als fraglich zu bewerten.

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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

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Künstliche Kinderpornographie für die Polizei Zuletzt aktualisiert: 22.04.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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