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Krypto-Chat „Exclu“ – Das droht Betroffenen bei Ermittlungen

Ermittlungen wegen Krypto-Chat „Exclu“ – Das droht Betroffenen

Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2023

Über „Exclu“, BtMG-Delikte und das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform

Ermittlern aus Deutschland und den Niederlanden ist es nun gelungen: Sie konnten den Krypto-Chat „Exclu“ entschlüsseln, überwachen und letztendlich abschalten. Anschließend kam es zu einer Großrazzia in mehreren Ländern, wobei 48 Verdächtige festgenommen wurden. Weitere Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Drogenhandel und dem Ankauf von Drogen werden wahrscheinlich folgen.

Hier erfahren Sie, was es mit dem Kryptomessengerdienst „Exclu“ auf sich hat, wie der aktuelle Ermittlungsstand ist und mit welchen Strafen Betroffene rechnen müssen.




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Was hat es mit dem Darknet-Chat Exclu auf sich?

10.02.2023

„Exclu“ war ein verschlüsselter Messengerdienst, mit welchem Nutzer Nachrichten und Mediendateien austauschen konnten. Die Funktionsweise war ähnlich wie die anderer bekannten Chat-Dienste. Der Messengerdienst funktionierte über eine App.

Der Chat-Dienst bot jedoch ein paar Besonderheiten und war auch nicht billig. Im Halbjahr kostete die App-Nutzung für Nutzer 800 Euro. Dafür wurden spezielle Sicherheitsvorkehrungen geboten, wie etwa ein sogenannter Panik-Button. Durch das Betätigen des Buttons konnte man schnellstmöglich sämtliche Chatverläufe und Dokumente löschen. Eine gute Funktion, wenn das Smartphone von der Polizei beschlagnahmt wird.

Die Behörden gehen bei „Exclu“ von einem Kommunikationsdienst für die organisierte Kriminalität aus. Tatsächlich wurde der Krypto-Chat vor allem für den Ankauf und Verkauf von illegalen Betäubungsmitteln genutzt.

Bis zur Abschaltung Anfang Februar 2023 wurde der Dienst von etwa 3.000 Nutzern genutzt. Bis zur Durchsuchung des „Cyberbunker“ in Rheinland-Pfalz im September 2019 waren die Server dort eingerichtet. Seither wurden diese mehrfach verlegt, befanden sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuletzt in Deutschland.




„Exclu“-Razzia: Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?

10.02.2023

Bei einer Razzia in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen wurden am 3. Februar 2023 insgesamt 70 Objekte durchsucht und 48 Verdächtige festgenommen. Bei den Festgenommenen soll es sich um Betreiber und Administratoren der App handeln, denen vorgeworfen wird, die Drogenkäufer bei der Begehung von Straftaten unterstützt zu haben. Nach Presseangaben wurden zudem Nutzer von „Exclu“ festgenommen, die offenbar davon ausgegangen waren, einen sicheren Kommunikationskanal zu nutzen.

Seit April 2022 wurden die Ermittlungen gegen „Exclu“ länderübergreifend geführt. Neben deutschen und niederländischen Ermittlungsbehörden waren auch Behörden aus Schweden, Frankreich, Italien und Polen beteiligt. Dabei sollen bereits seit Monaten Überwachungen durchgeführt worden sein.

Spätestens 2019 wurden die Ermittler auf „Exclu“ aufmerksam. Bei der Durchsuchung des „Cyberbunker“ in Traben-Trarbach an der Mosel stießen die Behörden auf Server, die sie schlussendlich zu Betreibern und Nutzern von „Exclu“ führten.

Durch die jüngste Razzia könnten die Ermittlungsbehörden auf weitere Nutzer stoßen. Weitere Ermittlungsverfahren sind deshalb nicht ausgeschlossen, sondern sehr wahrscheinlich.




Strafverteidigung bei Darknet Strafrecht - kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

Was droht Nutzern und Betreibern des Krypto-Chats?

10.02.2023

Betreiber und Nutzer aus Deutschland erwartet nun ein Strafverfahren. Das Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Schwere der vermuteten Straftat.

Die Betreiber könnten unter anderem wegen „Betreiben einer kriminellen Handelsplattform“ nach § 127 StGB angeklagt und verurteilt werden. Für das gewerbsmäßige Betreiben einer solchen Plattform droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die bloße Nutzung der App kann nicht bestraft werden. Jedoch können durch ermittelte Chatinhalte unter anderem Verfahren wegen § 29 BtMG durch den Verkauf oder Kauf von illegalen Drogen folgen.

Weitere Informationen zum Strafmaß bei Drogendelikten finden Sie in unserem Artikel:
Welche Strafe droht bei Verstoß gegen § 29 BtMG?

Langjährige Haftstrafen sind demnach nicht ausgeschlossen. Umso wichtiger ist, wie sich Beschuldigte verhalten, nachdem sie von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangen.




Ermittlungsverfahren wegen „Exclu“ – was können Betroffene tun?

10.02.2023

Sind Sie Betroffener einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit „Exclu“? Haben Sie eine Vorladung im Zusammenhang mit dem Kryptodienst erhalten? Oder haben Sie Angst, aufgrund der Nutzung des Krypto-Chats ins Blickfeld der Fahnder zu geraten?

Bewahren Sie erst einmal Ruhe. Jeder Schritt muss von jetzt an gut durchdacht sein!

Was Sie vor, während oder nach einer Hausdurchsuchung beachten sollten, erfahren Sie in unserem:
Ratgeber Hausdurchsuchung?

Wichtig ist, dass Sie zu keiner Zeit Angaben zu den Vorwürfen machen. Nutzen Sie unbedingt Ihr Aussageverweigerungsrecht. Dieses darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden.

Anschließend sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen, der Erfahrung mit Verfahren wegen Darknet-Kriminalität aufweist. Dieser wird alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und unverzüglich Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe konkret zu prüfen. Erst danach kann man eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten im Strafrecht. Gerade im Bereich von Internetstraftaten, Darknet-Kriminalität und BtMG-Delikten können wir auf eine große Erfahrung zurückgreifen. Wir stehen an Ihrer Seite!


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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