Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr
Kanzleien in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg & Berlin
Dr. Brauer RechtsanwälteDr. Brauer Rechtsanwälte

Kindesentziehung: Wann man sich als Elternteil strafbar macht

Kindesentziehung als Elternteil

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2023

Anzeige wegen Kindesentziehung nach § 235 StGB - Tatbestand und Strafen

Dass im Falle einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht für gemeinsame Kinder ein heißes Eisen ist, ist allgemein bekannt. Es bietet ein nicht zu unterschätzendes Potential für Familiendramen. Wenn etwa der Ex-Partner das alleinige Sorgerecht für das Kind erzwingen will und damit droht, jeden Kontakt zum Kind zu unterbinden, greifen manche Elternteile zum Äußersten und entführen das eigene Kind.

Am kompliziertesten wird die Angelegenheit, wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des Partners mit sich ins Ausland nimmt, möglicherweise etwa zu den dort lebenden Großeltern. Im folgenden Rechtstipp möchten wir erklären, was Kindesentziehung bzw. Kindesentführung juristisch gesehen ist, und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.





Wer hat im Scheidungsfall das Sorgerecht?

06.07.2023

Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder bleibt auch über eine Scheidung hinaus bestehen. Solange dieses gemeinsame Sorgerecht gilt, können Entscheidungen, die das Kind betreffen, nur einvernehmlich von beiden Elternteilen getroffen werden. Das Sorgerecht kann jedoch einem einzelnen Elternteil zugesprochen (und dem anderen Elternteil entzogen) werden. Dazu muss ein Elternteil dies beim Familiengericht beantragen.

Für einen solchen Antrag bedarf es triftiger Gründe, beispielsweise, wenn der Partner nicht in der Lage ist, das Kind angemessen zu versorgen oder aufgrund psychischer Probleme, schwerer Erkrankungen oder Drogenabhängigkeit das Sorgerecht nicht wahrnehmen kann.

Auch eine Gefährdung des Kindeswohls kann eine Begründung für die Aberkennung des Sorgerechts sein. Dass ein Elternteil kein Sorgerecht mehr besitzt, heißt jedoch nicht automatisch, dass er oder sie auch kein Umgangsrecht mit dem Kind mehr besitzt.




Wer darf über den Aufenthalt des Kindes bestimmen?

06.07.2023

Wer das Sorgerecht hat, hat damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern einem Elternteil also das Sorgerecht nicht aberkannt worden ist, können die Eltern nur gemeinschaftlich über den Aufenthalt des Kindes bestimmen. Wenn die Eltern sich darüber nicht einig werden können, übernimmt das Familiengericht die Entscheidung. Eigenmächtig, ohne Zustimmung des anderen Elternteils über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, bedeutet eine Verletzung des gemeinsamen Sorgerechtes und stellt unter Umständen eine strafbare Kindesentziehung dar.




Wann liegt eine strafbare Kindesentziehung vor?

06.07.2023

Als erstes wollen wir klarstellen, dass Verwandtschaftsgrade für die Strafbarkeit eines Verbrechens nicht von Bedeutung ist. Wenn eine strafbare Kindesentziehung vorliegt, ist es egal, um wessen Kind es sich handelt.

Eine strafbare Kindesentziehung liegt laut § 235 StGB vor, wenn jemand ein Kind (also eine Person unter 18 Jahren) mit Gewalt, durch Drohung oder List den Eltern (oder einem Elternteil) entzieht oder vorenthält. Dies kann beispielsweise gelten, wenn ein Elternteil, ohne das Sorgerecht zu besitzen, das Kind an einen dem anderen Elternteil unbekannten Ort bringt.

Es gilt auch, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht besitzen und einer ohne die Zustimmung des Anderen über den Aufenthaltsort des Kindes entscheidet, indem er etwa das Kind gegen den Willen des anderen Elternteils von der Schule abholt und mit zu sich nimmt. Auch wenn ein Elternteil mit dem Kind in eine weit entfernte Stadt umzieht, kann dies als Kindesentziehung gewertet werden.

ACHTUNG:
Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat, kann er/sie dem anderen Elternteil das Kind nicht straflos entziehen, so lange noch ein Umgangsrecht besteht.




Welche Rolle spielt der Wille des Kindes bei Kindesentzug?

06.07.2023

Vom Willen des Kindes ist in den gesetzlichen Bestimmungen zunächst nicht die Rede, da hier das Elternrecht im Vordergrund steht. Es existiert nicht einmal die Vorschrift, dass das entführte Kind bei einem Gerichtsverfahren zur Sache angehört werden muss. Dadurch entsteht natürlich unter Umständen ein schiefes Bild von der Situation, als wäre das Kind ein toter Gegenstand, den sich ein Elternteil zum günstigen Zeitpunkt einfach unter den Arm klemmt und damit türmt.

Ob sich das Kind vielleicht nach einem nicht mehr sorgeberechtigten Elternteil sehnt oder lieber bei dem anderen Elternteil leben würde und daher ein „williges Opfer“, wenn nicht gar ein „Komplize“ der Tat ist, spielt scheinbar keine Rolle. Tatsächlich ist dies eine sehr schwierige Angelegenheit. Wenn dem Kind die Fähigkeit zur selbständigen Meinungsbildung zugesprochen werden kann (praktisch etwa ab einem Alter von 8 Jahren) und es angibt, bei einem Elternteil bleiben zu wollen, muss dies in die Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechts einfließen.

Wenn nach einem Kindesentzug das Kind sich weigert, zum anderen Elternteil zurückzukehren, hat dies oftmals eine Neuabwicklung der Sorgerechtsregelungen zur Folge. Ab einem gewissen Alter – spätestens ab 16 – lässt sich ein Kind ohnehin nicht mehr zum Aufenthalt bei einem bestimmten Elternteil zwingen. Für die rechtliche Beurteilung der Tat selbst ist der Wille des Kindes jedoch – gerade bei Kindern unter 8 Jahren – zunächst zweitrangig. Und eine Kindesentziehung in der Hoffnung auf eine Neubewertung des Sorgerechts zu begehen, ist keine sehr zielführende Strategie.




Was gilt, wenn ein Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt?

06.07.2023

Auch die Verbringung des Kindes ins Ausland fällt unter § 235 Abs. II StGB, wenn dies gegen den Willen eines sorgeberechtigten Elternteils erfolgt. Dies gilt auch, wenn beispielsweise ein Elternteil nach einer vereinbarten Urlaubsreise mit dem Kind nicht zum abgesprochenen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrt. Man spricht bei grenzübergreifender Kindesentziehung üblicherweise von einer Kindesentführung.




Was passiert, wenn man sein Kind ohne Einwilligung des anderen Elternteils mit sich nimmt?

06.07.2023

Wenn Sie Ihr Kind gegen den Willen des anderen Elternteils zu sich holen bzw. bei sich behalten, kann dieser als erstes gemäß § 1632 BGB beim Familiengericht beantragen, Sie zur Herausgabe zu verpflichten und ein Ordnungsgeld gegen Sie zu verhängen.

Ist Ihr Aufenthaltsort (bzw. der des Kindes) dem anderen Elternteil unbekannt, kann eine Fahndung eingeleitet werden. Allerdings gestaltet sich eine Herausgabe schwierig, wenn das Kind selbst nicht zur Rückkehr bereit ist. In diesem Falle muss das Familiengericht entscheiden, welcher Aufenthaltsort für das Kindeswohl die bessere Wahl ist. Hierbei spielt es dann eine Rolle, zu wem das Kind eine engere Bindung besitzt.

Muss der Gerichtsvollzieher das Kind jedoch in Gewahrsam nehmen oder ist die Entziehung des Kindes gegen dessen Willen erfolgt, droht ein Strafverfahren. Kindesentziehung bzw. Kindesentführung ist ein Antragsdelikt, wird also nur strafrechtlich verfolgt, wenn der Geschädigte (also der andere Elternteil) dies beantragt.

Eine Kindesentführung ins Ausland hat noch deutlich weitreichendere Konsequenzen, da dann staatenübergreifende Maßnahmen auf der Grundlage des Haager Kinderschutzübereinkommens, des Haager Kindesentführungsübereinkommens sowie der Brüssel II a – Verordnung ergriffen werden, wenn sich die Eltern nicht untereinander einigen. Diese besagen, knapp zusammengefasst, dass binnen sechs Wochen die Rückführung des Kindes angeordnet wird. Allerdings gelten diese Abkommen nicht für alle Länder der Welt, und selbst von den Ländern, die die Übereinkommen unterzeichnet haben, handeln nicht alle nach deren Vorschriften.




Welche Strafen drohen bei Kindesentführung und Kindesentziehung?

06.07.2023

Kindesentführung (ins Ausland) wird gemäß § 235 Abs. II StGB mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft. Für Kindesentziehung (innerhalb Deutschlands) gilt dasselbe, sofern diese gewaltsam, durch Drohung oder mit List erfolgt ist.

ACHTUNG:
Auch erfolglose Versuche können zu einer Verurteilung führen!




Was tun nach Anzeige wegen Kindesentziehung?

06.07.2023

Wenn gegen Sie der Vorwurf der Kindesentziehung oder Entführung Ihrer eigenen Kinder im Raum steht, brauchen Sie unbedingt einen guten Strafverteidiger, der sich die Situation im Ganzen ansieht, und beispielsweise das Gericht auf den Willen des Kindes aufmerksam macht.

Als Beschuldigter sollten Sie zunächst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache machen. Sie haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten als Beschuldigter finden Sie in unserem
Ratgeber für Beschuldigte im Ermittlungsverfahren.



Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Kindesentziehung: Wann man sich als Elternteil strafbar macht Zuletzt aktualisiert: 06.07.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

Kommentar hinterlassen

Phone icon
Jetzt anrufen
|
WhatsApp icon
WhatsApp Kontakt
Dr. Brauer Rechtsanwälte hat 4,90 von 5 Sternen 944 Bewertungen auf ProvenExpert.com