Aktuell wird in der EU eine sogenannte Chatkontrolle diskutiert. Ziel ist es offiziell, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) besser zu bekämpfen.1
Dabei stehen sehr unterschiedliche Modelle im Raum – von einer anlasslosen, flächendeckenden Prüfung privater Kommunikation (inkl. Client-Side-Scanning) bis zu gezielten Maßnahmen nur bei konkretem Verdacht.2
Kritiker – darunter auch der Deutsche Anwaltverein – warnen vor einem System der Massenüberwachung, das Ende-zu-Ende-Verschlüsselung faktisch aushebeln und private Anbieter zu „Hilfsermittlern“ machen könnte.3
Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten haben sich zuletzt deutlich gegen eine anlasslose Massen-Chatkontrolle ausgesprochen. Dennoch liegt der Verordnungsvorschlag („CSA-Verordnung“) weiter auf dem Tisch und kann in angepasster Form jederzeit wieder Fahrt aufnehmen.4
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Was sollte mit der Chatkontrolle erreicht werden?
Ausgangspunkt ist der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (CSA-Verordnung). Ziel ist es, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, bekannte und neue Missbrauchsdarstellungen zu erkennen, zu melden und zu löschen – auch bei verschlüsselten Nachrichten.5
Der Entwurf lehnt sich an US-Strukturen an, wo große Internetkonzerne wie Meta bereits mit dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) kooperieren und Meldungen weltweit weiterleiten.6
In der EU soll dies nun durch ein eigenes zentrales Meldesystem vereinheitlicht werden. Kritiker sehen darin jedoch den Einstieg in eine permanente Überwachung privater Kommunikation.
Wie soll die Chatkontrolle in der EU umgesetzt werden?
Der EU-Vorschlag enthält mehrere denkbare Varianten:
- Weitgehendes Modell: Verpflichtung aller Anbieter, sämtliche Kommunikationsinhalte automatisiert zu prüfen und verdächtige Daten an eine zentrale EU-Stelle zu melden („anlasslose Chatkontrolle“).7
- Abgespecktes Modell: Nur gezielte Scans bei konkretem Verdacht, ggf. mit richterlicher Anordnung. Dieses Modell wird u. a. von Deutschland, Österreich und den Niederlanden bevorzugt.8
- Alternative: Verpflichtung zu „Sicherheits-by-Design“-Maßnahmen, z. B. stärkeren Alterskontrollen, verbesserten Meldemechanismen und Upload-Filtern gegen bekannte CSAM-Hashes.
Besonders umstritten ist das sogenannte Client-Side-Scanning, bei dem Nachrichten vor der Verschlüsselung direkt auf dem Endgerät durchsucht werden. Datenschützer sehen darin einen massiven Grundrechtsverstoß.9
Welche Auswirkungen hat die Chatkontrolle auf die deutsche Strafverfolgung?
Würde die CSA-Verordnung in der ursprünglich vorgeschlagenen Fassung verabschiedet, wäre sie unmittelbar geltendes Recht – Deutschland müsste keine eigene Umsetzung mehr beschließen. Ermittlungsbehörden könnten dann auf EU-weit generierte Meldungen zugreifen, ähnlich wie bisher auf Hinweise des US-NCMEC.10
Das würde zu einer erheblichen Zunahme von Fällen führen, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auf Verdachtsmeldungen reagieren müssten – oft ohne echten Anfangsverdacht. Die Folge wären mehr Ermittlungen, mehr Datenabgleiche und potenziell mehr Fehlalarme.
Das Bundesjustizministerium hat sich deshalb mehrfach gegen eine anlasslose EU-Chatkontrolle ausgesprochen und warnt vor einem „Paradigmenwechsel im Datenschutz“.11
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Schon jetzt dürfen Ermittlungsbehörden unter engen Voraussetzungen auf Kommunikationsdaten zugreifen. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind:
- § 100a StPO – klassische Telekommunikationsüberwachung
- § 110a StPO – Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“)
- § 110b StPO – Online-Durchsuchung
Alle Maßnahmen setzen einen konkreten Verdacht, die Verhältnismäßigkeit und meist eine richterliche Anordnung voraus. Eine EU-weite Dauerüberwachung ohne Tatverdacht wäre somit ein Bruch mit der bisherigen Rechtslage.
Wo ist denn nun der Unterschied?
Der entscheidende Unterschied liegt in der Verdachtsabhängigkeit:
- Heute: Überwachung nur bei konkretem Tatverdacht und richterlicher Anordnung, ausschließlich durch staatliche Behörden.
- Chatkontrolle (EU-Entwurf): Potenziell flächendeckende Prüfung aller Chats, inklusive Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation, teilweise durch private Anbieter selbst.
Kritiker warnen, dies wäre die größte Grundrechtsverschiebung in der Geschichte der EU. Befürworter sehen darin ein notwendiges Mittel zum Kinderschutz – Gegner sprechen von einem Dammbruch in Richtung Totalüberwachung.12
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Informationen auf unserer Website und in unserem Rechtsblog dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Bei jeglichen rechtlichen Angelegenheiten müssen immer die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden. Auch wenn wir unsere Inhalte stets aktualisieren, kann sich die Rechtslage durch neue Urteile oder Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Wenn Sie eine rechtssichere Auskunft zu Ihrem speziellen Problem benötigen, kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
Quellen
- EU-Kommission – Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-Verordnung) ↩︎
- Euronews – Fact Check: Is the EU about to start scanning your text messages? ↩︎
- Deutscher Anwaltverein – Stellungnahme gegen die anlasslose Chatkontrolle (SN 40/22) ↩︎
- TechRadar – EU Chat Control: Widerstand der Mitgliedstaaten wächst ↩︎
- Pressemitteilung der EU-Kommission – Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2022) ↩︎
- NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) – Reporting CSAM ↩︎
- Netzpolitik.org – EU-Chatkontrolle: Gefahr für die Privatsphäre ↩︎
- Tagesschau.de – Debatte über "Chatkontrolle" - was plant die EU? ↩︎
- Heise.de – WhatsApp-Konkurrent Signal droht mit Rückzug aus Europa ↩︎
- Bundesinnenministerium – Position Deutschlands zur Chatkontrolle ↩︎
- Bundesjustizministerium – Kritik an EU-Chatkontrolle (Pressemitteilung 24.04.2024) ↩︎
- Netzpolitik.org – Das sagt die Zivilgesellschaft zur Digitalstrategie ↩︎







