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Graffiti: Anzeige wegen Sachbeschädigung

Strafe bei Graffiti nach § 303 StGB

Graffiti: Diese Strafe droht nach § 303 StGB

Die einen halten es für Kunst, andere sehen in Graffiti nur ärgerliche Schmierereien und hässliche Verunstaltungen am eigenen oder fremden Eigentum. Von den Ermittlungsbehörden werden Sprayer wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB verfolgt. Die Aufklärungsquote ist allerdings gering.

Vor allem junge Leute sind von der Strafverfolgung betroffen, da es sich um ein typisches Jugenddelikt handelt. Wenn eine Strafanzeige eintrifft oder sogar eine Hausdurchsuchung stattfindet, fragen sich nicht zuletzt die Eltern, wie man darauf am besten reagieren sollte. In diesem Artikel erhalten Sie rechtliche Verhaltenstipps.




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Der "Graffiti-Paragraf": Sind Sprühereien eine Sachbeschädigung?

17.08.2022

Das unerlaubte Anbringen von Zeichnungen, Symbolen oder Schriftzügen bzw. Tags auf fremdem Eigentum wird nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) als Sachbeschädigung verfolgt. Bei Graffiti ist insbesondere § 303 Absatz 2 einschlägig, der auch als „Graffiti-Paragraf“ bezeichnet wird. Danach wird wegen Sachbeschädigung bestraft, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“.

Nach § 303 Abs. 3 StGB ist bereits der Versuch strafbar. Selbst wenn die Sprühdose noch gar nicht zum Einsatz gekommen ist, kann bereits eine strafbare Handlung vorliegen.




Welche weiteren Straftatbestände können bei Graffiti erfüllt sein?

17.08.2022

Bei Graffiti können neben Sachbeschädigung auch weitere Straftatbestände erfüllt sein. Hier zu nennen sind die gemeinschädliche Sachbeschädigung, der Hausfriedensbruch oder die Urkundenunterdrückung.



Hausfriedensbruch wegen Graffiti

17.08.2022

Im Zusammenhang mit Graffiti ist ein weiterer, häufig vorkommender Straftatbestand, vor allem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Der Grund: Häufig wird zum Sprühen ein „befriedetes Besitztum“ widerrechtlich betreten, z. B. ein umzäuntes Grundstück.



Gemeinschädliche Sachbeschädigung

17.08.2022

Über Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch hinaus kann durch Graffiti unter Umständen eine Gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 Abs. 2 StGB vorliegen. Das ist der Fall, wenn eine Sache bemalt wurde, die der Öffentlichkeit dient. Ein typischer Fall sind Straßenschilder. Aber auch religiöse Gegenstände wie Kreuze und öffentliche Kunstwerke kommen in Frage, übrigens auch andere Graffiti, die offiziell als Kunst gelten.



Urkundenunterdrückung durch Graffiti

17.08.2022

Schließlich kann bei Graffiti auch noch der zunächst ungewöhnlich erscheinende Tatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB einschlägig sein. Er ist erfüllt, wenn eine offizielle Urkunde übermalt und damit unkenntlich gemacht wird. Das Delikt wird z. B. verwirklicht, wenn technische Beschriftungen an Zügen übersprüht werden, denn bei diesen handelt es sich im rechtlichen Sinne um Urkunden. Allerdings kommt es eher selten zu einer Anwendung des Paragrafen in Graffiti-Verfahren.




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Droht bei einer Anzeige wegen Graffiti eine Hausdurchsuchung?

17.08.2022

Hausdurchsuchungen wegen einer Graffiti-Anzeige kommen häufiger vor. Die Ermittlungsbehörden suchen dabei nach Utensilien wie Sprühdosen oder Edding-Stiften, Skizzenbüchern oder Dokumentationen der Sprüh-Aktionen auf dem Laptop, Smartphone oder anderen Datenträgern und beschlagnahmen diese als Beweismittel.

Als Beschuldigter muss man keinen Gegenstand freiwillig herausgeben und sollte das auch nicht. Überhaupt ist eine aktive Unterstützung der Hausdurchsuchung nicht sinnvoll, zumal man dazu nicht verpflichtet ist. Außerdem ist von jeder Unterhaltung zum Thema Graffiti abzuraten. Auch das scheinbar freundliche Kompliment für den künstlerischen Wert eines Graffitis soll in der Regel nur in Erfahrung bringen, welche Bilder vom Beschuldigten stammen. Jeder Beschuldigte hat ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht von dem man unbedingt Gebrauch machen sollte. Dieser Tipp gilt selbstverständlich auch für den Fall einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter.

Verhalten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung am besten passiv. Leisten Sie keinen Widerstand, weil das strafbar ist. Unterzeichnen Sie auch nicht das von der Polizei vorgelegte Durchsuchungsprotokoll. Machen Sie sich stattdessen besser eigene Notizen über den Ablauf der Durchsuchung und die beschlagnahmten Gegenstände. Diese Aufzeichnungen könne für den Rechtsanwalt später von Nutzen sein.

Eine Hausdurchsuchung ist für die Betroffenen immer eine Stresssituation. In dieser Lage ist es wichtig, über die eben gegebenen Hinweise verschiedene weitere Regeln zu beachten. Dafür haben wir den umfassenden Ratgeber Hausdurchsuchung veröffentlicht, den Sie unbedingt lesen sollten, wenn Sie befürchten müssen, dass bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden könnte.




Mit welcher Strafe muss man wegen Graffiti rechnen?

17.08.2022

§ 303 Absatz 1 StGB sieht für Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. In der Regel werden Geldstrafen verhängt. Ihre Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel spielen der angerichtete Schaden und möglicherweise vorhandene Vorstrafen eine Rolle.

Im Fall von Hausfriedensbruch droht nach § 123 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Sowohl eine Sachbeschädigung als auch ein Hausfriedensbruch sind sogenannte Antragsdelikte. Der Geschädigte muss in diesem ein Strafantrag stellen. Andernfalls wird die Tat nur verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft ein „besonderes öffentliches Interesse“ sieht.

Der spezielle Tatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung wird nach § 304 Abs. 2 StGB mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft.

Im Fall von Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB droht ein besonders hoher Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe.




Warum sollten Sie bei einer Anzeige einen Rechtsanwalt einschalten?

17.08.2022

Eine Anzeige wegen Graffiti sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Aufklärungsquote gering. In Sachsen betrug sie laut Angaben des Innenministers z. B. im ersten Halbjahr 2022 im Durchschnitt nur 14,0 Prozent. Doch wer einmal im Zusammenhang mit Graffiti ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist, kann nicht einfach auf die Einstellung des Verfahrens hoffen.

Staatsanwaltschaft und Polizei bieten gerade bei Graffiti-Verfahren mehr auf, als man es bei einem vermeintlich geringfügigen Delikt für möglich halten würde. Insbesondere wenn der durch die Sachbeschädigung entstandene Schaden größer ist, werden oft alle Register gezogen, die nach der Strafprozessordnung möglich sind. Neben der Beschlagnahme von Telefonen, Computern und Navigationsgeräten kommen selbst der Einsatz von Peilsendern und eine Funkzellenauswertung zur Erstellung eines Bewegungsprofils vor.

Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll, sich möglichst schnell nach Kenntnis der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an einen Rechtsanwalt zu wenden. Sofern es sich beim Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, ist insbesondere ein Strafverteidiger zu empfehlen, der sich besonders gut mit dem Jugendstrafrecht auskennt.

Gerade im Jugendstrafrecht besteht trotz möglicherweise klarer Beweislage die Möglichkeit zum Absehen von einer Verurteilung und erzieherischen Maßnahmen an deren Stelle (§ 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz). Zuvor wird ein Rechtsanwalt natürlich prüfen, inwieweit seinem Mandanten überhaupt eine Straftat nachgewiesen werden kann. Dazu wird er Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Die Akteneinsicht bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen bei der Verteidigung.

Neben dem strafrechtlichen Aspekt sollte man als Betroffener auch die zivilrechtliche Seite eines Graffiti-Verfahrens nicht unterschätzen. Falls der Nachweis der Tat gelingt, dann ist mit Schadensersatzansprüchen des Geschädigten zu rechnen. Gerade für Jugendliche kann ihre Höhe bedrohlicher sein als die Strafe selbst. Ein jahrelanges Abbezahlen ist gerade in diesem Alter keine schöne Perspektive. Zivilrechtliche Ansprüche können immerhin 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Ein Anwalt kann hier unter Umständen bei der Abwehr entsprechender Forderungen helfen.




Ihr Anwalt bei illegaler Sprühkunst

17.08.2022

Grundsätzlich gilt: Je früher sich ein Beschuldigter von einem Rechtsanwalt vertreten lässt, um so besser stehen die Chancen für eine erfolgreiche Strafverteidigung! Zu viele Betroffene machen den Fehler, zunächst selbst ihre Verteidigung zu übernehmen und übersehen dabei oft die juristischen Fallstricke. Dabei sollte man bedenken: Auf der anderen Seite sitzen Profis. Deshalb sollte man die Vertretung gegenüber den Behörden und vor Gericht auch einem Profi überlassen.

Spätestens wenn eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist oder sogar schon vom Gericht ein Strafbefehl erlassen wurde, ist es an der Zeit, Verbindung mit einem Strafverteidiger aufzunehmen. Ein Strafbefehl hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil und wird bereits zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig, wenn man nicht Einspruch einlegt. Es ist dann also höchste Zeit zum Handeln!

Ihnen wird im Zusammenhang mit Graffiti eine Sachbeschädigung, ein Hausfriedensbruch oder eines anderes Delikt vorgeworfen? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu Dr. Brauer Rechtsanwälte auf. Unsere Kanzlei ist bundesweit tätig und wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts. Standorte finden Sie in Bonn, Frankfurt, Stuttgart, Dresden, Hamburg und Berlin. Melden Sie sich einfach per WhatsApp, Telefon oder E-Mail bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns das Mandat zu Ihrer Verteidigung erteilen.


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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.

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Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.



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Graffiti: Anzeige wegen Sachbeschädigung Zuletzt aktualisiert: 17.08.2022 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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