Neben dem Strafverfahren wegen Cannabis / Marihuana stellt sich oft auch die Frage nach dem Entzug des Führerscheins. Die gute Nachricht: Er ist nicht so schnell weg wie bei Delikten mit anderen Betäubungsmitteln.
Im Gegensatz zu diesen droht bei Cannabiskonsum nicht automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern es wird überprüft, ob der Betroffene den Cannabiskonsum von der Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. Damit ist die Regelung die Gleiche wie beim Alkohol, wo man als Verkehrsteilnehmer auch das Trennungsgebot zu beachten hat.
An sich ist der reine Konsum von Cannabis in Deutschland straffrei. Er lässt sich aber in der Praxis vom verbotenen Erwerb und Besitz nur schwer trennen. Unabhängig davon kann Cannabiskonsum zu Problemen mit der Fahrerlaubnis führen, weil möglicherweise eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Das zu untersuchen ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat die Behörde ihm diese nach § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu entziehen.
Neue Gesetzeslage bei Cannabis
Wichtige Anmerkung: Durch die Teillegalisierung von Cannabis hat sich am 01.04.2024 die Rechtslage in Deutschland geändert. So sind der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am Wohnort, das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei lebenden Marihuana-Pflanzen für Personen ab 18 Jahren erlaubt.
Auch bei einer Bestellung von Hanfsamen aus dem EU-Ausland drohen keine strafrechtlichen Probleme mehr.
Aktuell passen wir nach und nach unsere Inhalte auf die neue Gesetzeslage an. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Informationen zum Konsumcannabisgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst:
FAQ zum Konsumcannabisgesetz
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- Von entscheidender Bedeutung: Wie oft wurde Cannabis konsumiert?
- Ab wann muss man mit einem Führerscheinentzug rechnen?
- Wie lange ist Cannabis nachweisbar?
- Kann man eine ärztliche Untersuchung und die MPU verweigern?
- Hanf am Steuer: Drohen weitere Strafen?
- Gilt die geplante Cannabis-Legalisierung auch für Autofahrer?
- Führerscheinentzug: Wie hilft ein Anwalt?
In diesem Artikel stehen die verkehrsrechtlichen Probleme des Führerscheinentzugs wegen Cannabis im Mittelpunkt. Informationen zu den strafrechtlichen Aspekten finden Sie im Artikel:
Cannabis und das BtMG - Allgemeiner Verstoß
Von entscheidender Bedeutung: Wie oft wurde Cannabis konsumiert?
Grundlage der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein ärztliches Gutachten, sofern der Sachverhalt nicht von vornherein eindeutig feststeht. Während das Gutachten bei anderen BtM-Delikten immer angeordnet werden kann, gelten bei Cannabis aber spezielle Voraussetzungen. So reicht ein einmaliger Konsum nicht aus. Es müssen zusätzlich Anhaltspunkte dafür vorliegen,
- dass Cannabis regelmäßig konsumiert wird oder
- dass nur ein gelegentlicher Konsum vorliegt, aber zusätzlich ein weiterer Umstand gegeben ist, zum Beispiel das fehlende Trennungsvermögen zwischen dem Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr.
Von einem regelmäßigen Konsum geht die Rechtsprechung aus, wenn der Betroffene
- im Besitz von mehr als 10 g Cannabis war,
- ihm mehrfacher Besitz kleiner Mengen in einem kurzen Zeitraum nachgewiesen wurde oder
- er selbst Angaben gemacht hat, die auf einen regelmäßigen Drogenkonsum hindeuten. (An dieser Stelle ist an das Aussageverweigerungsrecht als Beschuldiger zu erinnern, an das man sich auch im Fall von Gras unbedingt halten sollte.)
Medizinisch lässt sich die Häufigkeit des Konsums durch einen Bluttest überprüfen. Bei einem THC-Carbonsäure-Wert von über 150 ng/ml wird von einem regelmäßigen Kiffen ausgegangen, über 75 ng/ml gelten als Indiz für einen gelegentlichen Konsum.
Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. In diesem Fall müssen ebenfalls neben dem gelegentlichen Konsum weitere Tatsachen bekannt sein, die diese Zweifel an der Fahreignung begründen. Die ärztliche Untersuchung hat grundsätzlich Vorrang vor der Anordnung einer MPU, weil diese einen deutlich größeren Eingriff in die Privatsphäre des Fahrers darstellt.
Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass der Cannabiskonsum nur einmalig oder gelegentlich stattfand, dann darf der Betroffene seinen Führerschein behalten – vorausgesetzt es gab keinen Bezug zum Straßenverkehr.
THC am Steuer: Wann wird der Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit entzogen?
Liegt ein Bezug des Cannabiskonsums zum Straßenverkehr vor, wenn z. B. ein Kfz unter dem Einfluss dieser Droge gefahren wurde, dann wird die Behörde in der Regel davon ausgehen, dass keine ausreichende Trennung zwischen beiden Sphären stattfindet. Bei einer Verurteilung wegen einer Drogenfahrt ist die Entziehung der Fahrerlaubnis gesetzlich zwingend vorgesehen und wird in der Regel selten weniger als zwölf Monate betragen.
Eindeutig ist die Sachlage auch bei einem regelmäßigen Cannabiskonsum und Abhängigkeit von Cannabis. Hier wird die Behörde von einer mangelnden Eignung ausgehen und den Führerschein entziehen.
Ab welchem Grenzwert erfolgt der Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabis?
Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit von einem Grenzwert von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) aus – unabhängig davon, ob er durch aktiven und passiven Konsum von Cannabis zustande gekommen ist. Der Nachweis erfolgt mittels einer Blutprobe. Daraus ergibt sich für den Konsumenten die Frage, wie lange der Wirkstoff THC im Blut feststellbar ist, ab wann man also sicher sein, dass keine Drogenfahrt mehr vorliegt. Dazu später mehr.
Bei der Einschätzung seiner Fahrtüchtigkeit darf der Verkehrsteilnehmer nicht fahrlässig handeln. Fahrlässig im Sinne von § 10 OWiG handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten fähig und imstande gewesen wäre. Der Bundesgerichtshof forderte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 eine „gehörige Selbstprüfung“ des Verkehrsteilnehmers. Er müsse sich ggf. fachkundigen Rat einholen. Wenn das nicht möglich sei, solle er besser auf das Fahren verzichten.
Diesem Rat sollte man folgen, denn ab dem Grenzwert von 1 ng/ml THC gehen die Gerichte davon aus, dass die Fahrtüchtigkeit aufgrund des Cannabiskonsums beeinträchtigt ist. Diese Annahme kann der Beschuldigte widerlegen – was sich in der Praxis aber oft als schwierig erweist. Die Behauptung, man habe keine Wirkung des Marihuanas mehr gespürt, reicht jedenfalls nicht aus, um den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu entkräften.
Unter einem Zeitabstand von 24 Stunden zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr lassen sich die Gerichte kaum davon überzeugen, dass keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr bestanden hat.
Hinzu kommt das Problem der individuell unterschiedlichen Abbaugeschwindigkeit des THC. Sie ist von Faktoren wie der Konstitution des Betroffenen, der Art des Konsums und der Wirkstoffkonzentration des jeweiligen Cannabisproduktes abhängig. Es ist durchaus möglich, dass der Grenzwert noch bis zu 72 Stunden nach dem Konsum überschritten wird. Cannabis wird damit deutlich langsamer abgebaut als Alkohol.
Wie lange ist Cannabis nachweisbar?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Wie lange man das THC und sein Abbauprodukt im Blut nachweisen kann, ist abhängig davon, wie viel und wie oft Cannabis konsumiert wurde. Außerdem gibt es Unterschiede bei den einzelnen Probenarten (Blutprobe, Urintest, Haarprobe).
Bei manchen Arten von Proben ist ein Nachweis länger möglich als bei anderen. Der Einzelkonsum von Cannabis kann bis zu 3 Tage lang im Blut nachgewiesen werden. Bei einem häufigeren Konsum ist der Nachweis im Blut bereits mehrere Wochen möglich. Durch eine Urinprobe ist Cannabis-Konsum unter Umständen ebenso mehrere Wochen lang nachweisbar. In Haarproben von Cannabiskonsumenten lässt sich die Droge sogar noch nach mehreren Monaten nachweisen.
Wir haben in einer Tabelle unsere Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Nachweisbarkeit von Cannabis bzw. THC zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um ungefähre Werte über die wir keine Garantie übernehmen:
Konsumverhalten | Nachweis im Urin | Nachweis im Blut | Nachweis im Haar |
---|---|---|---|
Einmaliger Konsum | 2 bis 3 Tage | etwa 3 Tage | Mehrere Monate |
Regelmäßiger Konsum | 6 bis 8 Wochen | bis zu 5 Wochen | Mehrere Monate |
Dauerkonsum | bis zu 12 Wochen | bis zu 8 Wochen | Mehrere Monate |
Kann man eine ärztliche Untersuchung und die MPU verweigern?
Eine Verweigerung der medizinisch-psychologischen Untersuchungen bringt nichts, weil die Führerscheinstelle nach der Fahrerlaubnisverordnung in diesem Fall vom Vorliegen der Nichteignung ausgehen darf. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anordnung gerechtfertigt, erforderlich und nicht unverhältnismäßig war sowie rechtswirksam zuging, was jeweils zu prüfen ist. So reicht z. B. der bloße Besitz von Betäubungsmitteln nicht aus. Es müssen weitere, konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Das kann der Fall sein, wenn im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen Konsumutensilien festgestellt wurden.
Welche weiteren Strafen drohen für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss?
Neben dem Führerscheinentzug kommen auf Autofahrer, die unter unter dem Einfluss von Drogen im Straßenverkehr erwischt werden, noch ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot hinzu. Der Bußgeldkatalog enthält zu diesen Ordnungswidrigkeiten folgende Regelungen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
1. Drogenfahrt | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
2. Drogenfahrt | 1.000 Euro | 2 | 3 Monat |
3. Drogenfahrt | 1.500 Euro | 2 | 3 Monat |
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Artikel:
Welche Strafe droht bei Drogen am Steuer?
Gilt die geplante Cannabis-Legalisierung auch für Autofahrer?
Auf diese Frage gibt es derzeit noch keine abschließende Antwort. Die Pläne der Bundesregierung laufen auf eine Legalisierung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis innerhalb eines bestimmten Rahmens hinaus, der noch näher definiert werden muss. Der Begriff "Cannabisfreigabe", unter dem die aktuelle Diskussion läuft, ist insofern irreführend, als es eine völlige Freigabe von Cannabis nicht geben wird, erst recht nicht für Autofahrer.
Ob mit der teilweisen Legalisierung auch eine Anhebung des derzeitigen THC-Werts von 1 ng/ml für Cannabis bei Autofahrern verbunden ist, kann man derzeit (Stand: Ende Mai 2022) noch nicht sagen. Die sogenannte Grenzwertkommission, die die Bundesregierung in dieser Frage berät, hat bereits im Jahr 2015 eine Anhebung auf 3 ng/ml empfohlen. Bisher sind aber weder Gesetzgeber noch Rechtsprechung dieser Empfehlung gefolgt. Eine Anhebung des Grenzwertes für die THC-Konzentration ist zudem unter Experten im Hinblick auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit weiterhin umstritten. Es gilt demzufolge vorerst bei einer Verkehrskontrolle weiter der strenge Grenzwert von 1 ng/ml für Cannabis.
Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht bei einem drohenden Entzug des Führerscheins helfen?
Im Gegensatz zu anderen Drogen gibt es bei Cannabiskonsum gute Chancen, den Führerschein zu behalten. Im Verfahren muss darauf geachtet werden, dass die für Cannabis geltenden Sonderregeln von der Fahrerlaubnisbehörde eingehalten werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens und/oder einer MPU im konkreten Fall tatsächlich vorliegen.
Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Dr. Matthias Brauer ist Rechtsanwalt und ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Seit Jahren vertritt er mit seiner Kanzlei "Dr. Brauer Rechtsanwälte" bundesweit Mandanten bei strafrechtlichen Anschuldigungen.
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