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Cannabis Legalisierung in Deutschland – Unser FAQ

Cannabis Legalisierung in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 19. April 2023

Wie die Cannabis-Legalisierung umgesetzt werden soll – Antworten vom Rechtsanwalt.

Aktuell sieht es danach aus, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland noch in diesem Jahr durchgesetzt werden soll. Zumindest schrittweise. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat die Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag als Ziel definiert und nun Eckpunkte zur Umsetzung vorgelegt.

In unserem FAQ beantworten wir häufig auftretende Fragen zur Legalisierung von Cannabis. Dieser Artikel wird stetig von uns aktualisiert, so dass Sie hier immer den aktuellen Stand der Dinge erfahren.




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Kann ich aktuell noch wegen Cannabis verfolgt und bestraft werden?

19.04.2023

Ganz klar: Ja! Bitte lassen Sie sich nicht verwirren. Noch ist Cannabis illegal und der Besitz auch zum Eigenbedarf wird strafrechtlich verfolgt. Aktuell wird diskutiert, ob irgendwann möglicherweise eine Legalisierung erfolgt. Bis keine Gesetzesänderung in Kraft tritt, ändert sich an der Rechtslage nichts.

Welche Strafen bei einem Verstoß gegen das BtMG mit Cannabis drohen, erfahren Sie hier:

Cannabis und der § 29 BtMG




Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Ab wann könnte das Gesetz in Kraft treten?

19.04.2023

Die Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind neben den notwendigen politischen Mehrheiten auch der Regelungsgegenstand und europarechtliche Fragen. Selbst die Bundesregierung hat auf einige Faktoren keinen bzw. nur beschränkten Einfluss. Ein konkretes Datum der Legalisierung kann momentan also kaum bestimmt werden.

Nach Aussage führender Regierungspolitiker soll der Gesetzgebungsprozess jedoch noch dieses Jahr, also 2023, eingeleitet werden. Erfahrungsgemäß dauert ein Gesetzgebungsprozess im Durchschnitt der letzten Jahre circa 6 Monate. Legt die Politik nun also zügig los, könnten erste Gesetzesänderungen also noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Aufgrund der Komplexität der Thematik („Drogen“) ist jedoch mit einem überdurchschnittlich langen Verfahren zu rechnen.




Wer könnte die Cannabis-Legalisierung in Deutschland jetzt noch stoppen?

19.04.2023

Ob die Legalisierung überhaupt kommt, hängt zunächst von einer Einigung unter den Regierungsparteien ab. Kann sich die „Ampel“ untereinander nicht auf ein neues Cannabis-Gesetz verständigen, wird es kaum Änderungen geben. Aber auch wenn die Regierung einen Entwurf vorlegt, ist längst nicht alles in trockenen Tüchern. „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist“ – so besagt es eine viel zitierte Weisheit aus dem Parlament selbst.

Zunächst müsste das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Hier hat jedoch die Regierung eine Mehrheit, sodass eine Zustimmung wahrscheinlich ist – auch wenn CDU und CSU dagegen sind.

Blockiert werden kann aber auch über den Bundesrat. Denn auch die Vertreter der Bundesländer haben ihr Wort mitzureden, und dort haben derzeit die Landesregierungen mit Beteiligung von CDU und CSU eine Mehrheit. Wie viel Gegengewicht dort zu erwarten ist, hängt aber davon ab, wie das Gesetz letztlich ausgestaltet ist. In vielen Fällen ist am Ende dennoch die Mehrheit des Bundestages entscheidend – und die liegt dann wieder bei den (mutmaßlichen) Befürwortern einer Cannabis-Legalisierung.

Geht es um Drogen-Politik, sind zudem viele internationale Regularien zu beachten. Auch innerhalb der EU. Allein auf europäischer Ebene ist eine umstrittene Beratung zu erwarten, die auch den deutschen Vorstoß beeinflussen kann. Hier wird es auf die deutsche Politik ankommen, einen Gesetzesentwurf zu entwickeln, der mit den höherrangigen Vorgaben des Europarechts vereinbar sein wird. Gelingt dies nicht, kann auch die EU der Legalisierung von Cannabis einen Strich durch die Rechnung machen.




2-Säulen-Modell zur Legalisierung von Hanf - Was ist das?

19.04.2023

Das bisher von der Bundesregierung vorgesehene 2-Säulen-Modell nennt sich „CARe" (zu deutsch etwa „Sorgfalt“, „Betreuung“ oder auch „Aufsicht"). Es setzt sich zusammen aus den Begriffen „Club Anbau“ sowie „Regionalmodell“. In den nächsten Punkten gehen wir darauf näher ein.




Cannabis Social Club: Was sieht die Legalisierung für Deutschland vor?

19.04.2023

Gänzlich frei und legal sollen Anbau und Handel keineswegs werden. Wie in anderen EU-Ländern soll es spezielle Vereinigungen geben, in denen geneigte Konsumenten und Produzenten Mitglied werden müssen. Näheres zu dieser Idee wurde nun in einem Eckpunktepapier präsentiert.

Regelungen für die Cannabis Social Clubs

  • die Mitglieder müssen volljährig sein (18 Jahre),
  • jeder darf nur in einem Verein eine Mitgliedschaft erwerben dürfen,
  • eine Mitgliedschaft setzt den Wohnsitz oder den dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik voraus.

Auch Abgabe und Anbau von Hanf soll in den Social Clubs begrenzt werden:

  • Die maximale Abgabemenge sind 25 Gramm pro Tag und insgesamt 50 Gramm pro Monat.
  • Wer unter 21 Jahre alt ist, für den gilt eine Grenze von 30 Gramm im Monat sowie eine Höchstgrenze hinsichtlich THC-Werten.
  • Auch die Weitergabe von Anteilen zum privaten Eigenanbau wird auf fünf Stecklinge bzw. sieben Samen begrenzt.
  • Bis 25 Gramm bleibt der Besitz bzw. das Mitführen in der Öffentlichkeit straffrei.

Überwacht werden die Clubs von den Behörden der Länder, die auch jetzt schon für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei usw.). Die Clubs müssen sich auf folgende weitere gesetzliche Regeln einstellen:

  • Was und wie viel angebaut und weitergegeben wird, muss dokumentiert werden.
  • Nur natürliche Personen dürfen einen solchen Club führen (also keine Konsortien oder Handelsgesellschaften etc.).
  • Die Person muss sachkundig und zuverlässig sein. Die Zuverlässigkeit kann – wie z. B. bei jeder Gastwirtschaft auch – wieder aberkannt werden.
  • Jeder Club darf maximal 500 Mitglieder haben.
  • Kein Cannabis-Genuss (Konsum) in den Räumen des Clubs.
  • Keine weitere Abgabe von Genuss- und Rauschmitteln wie Alkohol, Tabakwaren.
  • Sachkundige Beauftragte für Jugendschutz, Suchtproblematik und ähnliche Vorbeugemaßnahmen müssen eingeteilt werden.
  • Verpflichtende Zusammenarbeit mit entsprechenden staatlichen Beratungsstellen für Suchtprävention.



Regionale Modellversuche bei der Canabis-Legalisierung

19.04.2023

Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung sogenannte Modellregionen als Testballon einführen. Dort soll Cannabis bereits kommerziell angebaut und verkauft werden dürfen. Allerdings nur in speziellen Fachgeschäften und an Erwachsene – und natürlich auch extra versteuert. Vorgesehen ist aber eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und Erwachsene mit Wohnsitz innerhalb der Modellregionen.

Als Zeitraum sind fünf Jahre ab Einrichtung der jeweiligen Lieferkette vorgesehen. Die Modellregionen sollen dazu dienen, die Umsetzung der Legalisierung zu testen und auszuwerten.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen dann auch der EU weitergeleitet werden, um dort um Zustimmung für den deutschen Cannabis-Weg zu werben. Wo genau diese Modellregionen entstehen sollen, ist noch offen. Erste Interessenten dürften sich aber bald finden. So sind erste Stimmen aus Bremen und Hannover bekannt, in denen sich lokale Politiker für ihre Region als Testballon ausgesprochen haben. Vorgesehen ist, die Modellregionen in mehreren Bundesländern einzurichten.




Anwalt bei Drogenstrafrecht und BtMG-Delikte

Wo soll man zukünftig Cannabis kaufen können?

19.04.2023

Nach aktuellem Stand der Dinge werden zwei parallele Wege bestritten, was den legalen Verkauf angeht. Eine Option sind die besagten Cannabis-Clubs, also nicht-kommerzielle Vereine, die anbauen aber auch abgeben dürfen sollen.

Ein bundesweit möglicher Verkauf in speziellen Shops (lizenzierte Fachgeschäfte) wird vorerst nicht mehr angedacht. Diese Option soll zunächst in den Modellregionen getestet werden.




Wo sollen Cannabis-Konsumenten konsumieren dürfen?

19.04.2023

Der Konsum von Cannabis soll insbesondere im privaten Bereich legalisiert werden. Nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will man sich explizit nicht am „holländischen Modell“ orientieren. Der gemeinsame Genuss in speziellen Bars bzw. Cafés – wie man es aus Amsterdam oder Venlo kennt – soll in der Form nicht ermöglicht werden. Auch in den eigens zu schaffenden „Clubs“ darf kein Konsum erfolgen.

Dennoch wird auch der Genuss in der Öffentlichkeit legalisiert. Allerdings soll es Tabuzonen geben. Etwa neben Schulen oder Kitas soll der Genuss auch weiterhin verboten bleiben. In gewissen Zonen wie Einkaufsstraßen soll der Genuss erst in den späten Abendstunden erlaubt werden.

Noch zu klären sein wird, wie private Vermieter auf die Legalisierung reagieren und mit der doch nicht unerheblichen Wahrnehmung von „Graswolken“ in Mietshäusern umgehen werden.




Welche Menge an Hanf darf man nach der Legalisierung besitzen?

19.04.2023

Ursprünglich war der straffreie Besitz von einer Menge bis zu 30 Gramm vorgesehen. Im neuen Eckpunktepapier wurde die Höchstgrenze auf 25 Gramm pro volljährige Person gelegt. Diese gilt dann aber auch für das Mitführen bzw. den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit. Logisch, denn die legal zu erwerbende Menge muss ja auch irgendwie nach Hause gebracht werden.

Was den Besitz von Pflanzen angeht, ist bislang vorgesehen, dass jeder berechtigte Volljährige drei weiblich blühende Pflanzen besitzen darf. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff darauf haben.




Sind THC-Obergrenzen vorgesehen?

19.04.2023

Bislang sind hierzu noch keine Details bekannt. Jedoch ist bereits aktuell angedacht, THC-Obergrenzen für Personen unter 21 Jahren einzuführen.




Regelungen zum Anbau von Cannabis?

19.04.2023

Die Freigabe des Anbaus von Cannabis soll im Rahmen des Zwei-Stufen-Modells erfolgen. Zunächst werden der private Anbau sowie der nicht-kommerzielle Anbau legalisiert. Letzteres soll im Rahmen der „Cannabis-Clubs" erfolgen. Erst im zweiten Schritt und zunächst nur in Modellregionen soll der Anbau zum Zwecke der Gewinnerzielung erlaubt sein. Wohlgemerkt: im Rahmen lizenzierter und streng überwachter Fachgeschäfte.

Der private Anbau wird auf den Besitz von drei weiblich blühenden Pflanzen beschränkt. Für die geplanten „Clubs“ sollen ebenfalls strenge Regeln gelten. Erste Eckpunkte sehen Folgendes vor:

  • Wie viel angebaut werden darf, richtet sich in den Clubs nach dem Bedarf. Also nach der Mitgliederzahl (Höchstgrenze: 500 Mitglieder pro Club) sowie der maximalen Abgabemenge (50 Gramm pro Monat bzw. 30 Gramm für Mitglieder unter 21 Jahre).
  • Was und wie viel angebaut wird, ist zu dokumentieren und den Behörden mitzuteilen.
  • Es sollen strenge Kontrollsysteme eingeführt werden, an die sich die Clubs zu halten haben.
  • Zu beachten sind auch Qualität und Reinheit sowie Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen.
  • Produzenten müssen Sachkunde bzw. Qualifikation nachweisen und Zuverlässigkeitskriterien beachten.
  • Es darf nur innerhalb von Deutschland angebaut und produziert werden.



Darf man dann Cannabis oder Hanfsamen aus dem Ausland bestellen?

19.04.2023

Hierzu ist derzeit noch nichts Genaues bekannt. Jedenfalls ist noch in Prüfung, inwieweit zukünftig auch der Import von Cannabis oder Hanfsamen aus dem Ausland und sogar aus Drittstaaten (also dem Nicht-EU-Ausland) gestaltet werden soll.

Hier wird es auch darauf ankommen, ob sich der gesamteuropäische Rechtsrahmen verändert. Ist das der Fall, müssten Einfuhr-Verbote aus dem EU-Ausland besonders begründet werden. Und das ist zumeist schwierig, denn diese Verbote unterlaufen in der Regel das Gebot des freien Warenverkehrs im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt.




Welche Regeln sollen im Straßenverkehr gelten?

19.04.2023

Ob mit der Legalisierung auch Änderungen hinsichtlich Straßenverkehr und Führerschein eintreten, ist noch nicht entschieden. Die Bundesregierung betont immer wieder die Erfordernisse der Straßenverkehrssicherheit, ist aber auch zu Neubewertungen bereit. Hierzu verweist die Bundesregierung auf die wissenschaftliche Expertise der einschlägigen Fachgremien. Kommen diese zu dem Ergebnis, die Grenzwerte zu erhöhen, dann sind also auch hier Erleichterungen für Gras-Liebhaber nicht ausgeschlossen.

Aktuell wird bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr recht schnell der Führerschein entzogen. Weitere Informationen finden Sie hier: Cannabiskonsum im Straßenverkehr.




Jugendschutz und die Cannabis-Legalisierung

19.04.2023

Der Jugendschutz spielt eine zentrale Rolle bei den Überlegungen zur Cannabis-Legalisierung. Folgende Eckpunkte sind bisher bekannt geworden: Besitz und Konsum von Cannabisprodukten ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Kinder und Jugendliche dürfen überdies weder Mitglied in den Cannabis-Clubs werden noch deren Räumlichkeiten überhaupt betreten. Verstöße sollen hart geahndet werden: mit Strafen und Lizenzentzug!

Weitere Eckpunkte zum Jugendschutz

  • Keine Abgabestellen (Vereine, Geschäfte) in der Nähe von Kindergärten, Kitas, Schulen und entsprechenden Einrichtungen. Es gelten Mindestabstände.
  • Konsumverbote an Orten, an denen regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhältig sind, etwa in Fußgängerzonen und ebenfalls nahe den genannten Einrichtungen.
  • Generelle Begrenzung, wie viele Abgabestellen in einer bestimmten Region zulässig sind.
  • Besondere Maßnahmen (Suchtberatung, Prävention usw.) für Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden.
  • Flächendeckende Aufklärung über die Gefahren von Hanf und Drogensucht.
  • Entsprechende Einrichtung von Beratungs-, Hilfe- und Behandlungsstellen.
  • Stärkung staatlicher Eingriffsrechte (Familiengerichte) bei Verletzung der elterlichen Aufsichtspflichten in Bezug auf Cannabis.
  • Entsprechende strafrechtliche Maßnahmen für Personen, die Minderjährigen illegal Cannabisprodukte zuführen oder überlassen.



Cannabissteuer nach der Legalisierung

19.04.2023

Selbstverständlich wird es eine entsprechende Besteuerung geben. Alle Umsätze von Cannabis und Cannabisprodukten werden der Umsatzsteuer unterliegen. Zudem soll eine spezifische Cannabis-Steuer eingeführt werden. Angedacht ist, diese am THC-Gehalt auszurichten. Wie bei anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen (z. B. Zigaretten) hat auch diese Verbrauchssteuer das Ziel, den Konsum unattraktiver zu machen.




Gesundheitsschutz und die Cannabis-Legalisierung

19.04.2023

Generell soll die Legalisierung von Cannabis zu mehr staatlicher Kontrolle und somit zu erhöhtem Gesundheitsschutz führen. Wie bereits ausgeführt, sollen entsprechende Beratungs- und Hilfestellen für Suchtprävention ausgebaut werden. Zudem soll flächendeckend über die Gefahren aufgeklärt werden, die Cannabis-Konsum mit sich bringen kann, etwa in den Medien, Sportvereinen, Schulen oder Betrieben. Werbung für Cannabis und Cannabisprodukte sowie für Clubs und Verkaufsstellen soll strikt verboten bleiben.

Weitere geplante Maßnahmen zum Gesundheitsschutz:

  • Abgabemengen werden auf 25 Gramm pro Tag bzw. 50 Gramm pro Monat begrenzt (30 Gramm bei Personen unter 21 Jahren).
  • Cannabis darf nur in Form von Blüten oder Harz abgegeben werden, also in Reinform.
  • Verbot von Abgabe und Konsum von Alkohol und anderen Genuss- und Suchtmitteln in Ausgabe- und Verkaufsstellen.
  • Abgabestellen müssen Warn- und Beratungshinweise sowie entsprechende Ansprechpartner vorhalten.
  • Warnhinweise zu Risiken und zum THC-Gehalt werden auf Verkaufs- bzw. Produktverpackungen ausgewiesen (wie auf Zigarettenpackungen).



Was passiert mit laufenden Strafverfahren oder vorhandenen BtM-Einträgen?

19.04.2023

Wer bisher wegen Marihuana mit Polizei und Justiz zu tun hatte, der darf sich wohl freuen. Tritt das Gesetz zur Legalisierung in Kraft, werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren eingestellt. Vorausgesetzt, die fragliche Handlung ist dann nicht mehr strafbar. Bei einer Menge über 25 Gramm und dem Vorwurf des Handels mit Cannabis wird das Strafverfahren fortgesetzt.

In der Vergangenheit liegende Verurteilungen werden allerdings nicht aufgehoben. Jedoch könnten solche Verurteilungen und BtM-Einträge, die im Zusammenhang mit Cannabis innerhalb der dann erlaubten Menge erfolgt sind, dann aus dem Register gelöscht werden. Auch dies aber nur dann, wenn diese nach dann geltender Gesetzeslage straffrei wären. Und auch nur dann, wenn das Gesetz wirklich gelten sollte – vorher nicht!




Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.

Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.


Fachanwalt f?r Strafrecht - Dr. Matthias Brauer LL.M.
Cannabis Legalisierung in Deutschland – Unser FAQ Zuletzt aktualisiert: 19.04.2023 von Dr. Matthias Brauer LL.M

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