Zuletzt aktualisiert am 12. November 2021
Immer wieder kommen Mandanten zu uns, weil gegen sie eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz erhoben wurde. Der Grund für diesen doppelten Vorwurf liegt darin begründet, dass Stoffe, die vom Arzneimittelgesetz (AMG) erfasst werden, auch unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) fallen, wenn sie zu Dopingzwecken benutzt werden können. Zum Beispiel das Asthmamedikament Clenbuterol.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
- Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
- Was ist im Umgang mit Clenbuterol verboten?
- Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Clenbuterol?
- Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Clenbuterol ermittelt wird?
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Wie funktioniert das Arzneimittelgesetz?
Das Arzneimittelgesetz (AMG) definiert Stoffe als „Arznei“, die zur Heilung, Linderung, oder Verhütung von Krankheiten oder sonstigen körperlichen Beschwerden dienen, und dazu am oder im menschlichen Körper angewandt werden.
Ob der Hersteller oder Anbieten ein Produkt, das diese Voraussetzungen erfüllt, vielleicht anders (zB. Als „Nahrungsergänzung“ o.ä.) bezeichnet, ist für die rechtliche Definition irrelevant. Laut § 73 AMG besteht für in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel ein Verbringungsverbot, das bedeutet, die Einführung dieser Stoffe ist illegal. Arzneimittel ohne ärztliches Attest aus Nicht-EU-Staaten zu beziehen, ist grundsätzlich verboten.
Wie hängen Arzneimittelgesetz und Anti-Doping-Gesetz zusammen?
Das AntiDopG besteht, seit 2015 unabhängig vom AMG, zur rechtlichen Regelung der Nutzung von potentiell leistungssteigernden Mittel zum Doping. Alle Stoffe, die zur Leistungssteigerung im sportlichen Wettbewerb benutzt werden können, sind im Anhang zu § 2 AntiDopG aufgelistet. Dies umfasst Betäubungs- und Arzneimittel, bzw. Wirkstoffe, die in diesen enthalten sind, aber auch Nahrungsergänzungsmittel. Der Missbrauch der gelisteten Stoffe zum Zweck der Leistungssteigerung ist grundsätzlich strafbar.
Was ist im Umgang mit Clenbuterol verboten?
Clenbuterol wird als Arzneimittel gegen Asthma eingesetzt, und ist dementsprechend keine grundsätzlich verbotene Substanz. Da es jedoch verschreibungspflichtig, und als Dopingmittel in Erscheinung getreten ist, fällt es unter das AntiDopG, sodass Erwerb, Einfuhr, Verkauf, Besitz und Verabreichung zu Dopingzwecken (sich selbst oder Anderen) durch Privatpersonen strafbar sind.
Wenn jemand Clenbuterol im Ausland bestellt, muss er damit rechnen, dass sein Bestellung vom Zoll abgefangen, und ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen AMG und AntiDopG gegen ihn eingeleitet wird.
Welche Strafen drohen für die Einfuhr von Clenbuterol?
Verstöße gegen das Arznei- oder Anti-Doping-Gesetz werden grundsätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft. Dabei ist die Frage, ob es sich bei der jeweils vorliegenden Menge um eine 'geringe' oder 'nicht geringe' Menge (festgelegt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV)) handelt, von Bedeutung. Die Schwelle zur ‚nicht-geringen Menge‘ liegt für Clenbuterol bei 2,1 mg.
Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegaler Einfuhr von Clenbuterol ermittelt wird?
Wenn eine auf Ihren Namen lautende Postsendung mit Clenbuterol vom Zoll abgefangen worden ist, wird man Sie postalisch darüber informieren, dass gegen Sie Strafanzeige wegen Verstoßes gegen AMG und AntiDopG ergangen und ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist. Man wird Sie darauf hinweisen, dass Sie im Rahmen einer Anhörung Stellung zu den Vorwürfen beziehen können. Davon ist dringend abzuraten!
Da Sie die Ermittlungsakte nicht kennen, besteht ein hohe Risiko, dass Sie unfreiwillig Aussagen machen, mit denen Sie sich selbst belasten. Daher sollten Sie keine Angaben machen und sich stattdessen an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, auf deren Grundlage dann gemeinsam mit Ihnen eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeitet werden kann.
Wenn Sie keine Vorstrafen in Arzneimittel- Betäubungsmittel- oder Dopingsachen haben, kann eventuell die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und verfügen im Bereich AMG, BtMG und AntiDopG über reiche Erfahrung. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular und nutzen Sie unsere kostenlose, unverbindliche Erstberatung.
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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