Strafbarkeit in Zusammenhang mit Israel-Fahnen
Die Lage im Nahost-Konflikt ist außer Kontrolle. So kommt es auch in Deutschland verstärkt zu sogenannten antisemitischen Zwischenfällen. Aktuell findet man täglich in den Medien Artikel, die darüber berichten, dass Israel-Fahnen entfernt, angezündet oder sonstig verunglimpft wurden. Grund genug, sich mit dem strafrechtlichen Aspekt auseinanderzusetzen.
Hier erfahren Sie, welche Handlungen mit Israel-Fahnen strafbar sind und was Sie tun sollten, wenn Sie eine Anzeige erhalten haben.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Ist das Anzünden einer Israel-Flagge eine Straftat?
- Weitere strafbare Handlungen
- Welche Strafe droht?
- Was tun, als Beschuldigter?
Ihnen wird eine Straftat im Zusammenhang mit einer Israel-Fahne vorgeworfen?
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Ist das Anzünden einer Israel-Flagge eine Straftat?
Im Juni 2020 wurde der § 104 StGB (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten) dahingehend verschärft, dass die öffentliche Zerstörung oder Beschädigung von Flaggen ausländischer Staaten unter Strafe stehen.
Voraussetzung hierbei ist (nach § 104a StGB), dass eine diplomatische Beziehung zu dem Staat besteht und die Regierung des betroffenen Staats ein Strafverlangen an Deutschland stellt. Beide Voraussetzungen sind beim Staat Israel erfüllt.
Damit ist das öffentliche Verbrennen oder eine andere öffentliche Beschädigung von Israel-Fahnen in Deutschland verboten und strafbar.
Welche Handlungen mit israelischen Fahnen sind in Deutschland strafbar?
Neben dem öffentlichen Zerstören oder Beschädigen einer Israel-Fahne sind gerade öffentlich gezeigte Flaggen oder Hoheitszeichen besonders geschützt. Dabei sind Flaggen und Symbole an Botschaften oder sonstigen öffentlichen Plätzen und Gebäuden gemeint. Wer eine solche Fahne oder ein solches Hoheitszeichen entfernt, zerstört, beschädigt, unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug verübt, der macht sich ebenso gemäß § 104 StGB strafbar.
Es ist bereits der Versuch strafbar. Wenn jemand etwa vor einer Botschaft eine Israel-Fahnen entfernen möchte, bei diesem Versuch jedoch scheitert, ist trotzdem mit einer Anzeige und einer Verurteilung zu rechnen.
Welche Strafe droht beim Anzünden einer israelischen Flagge?
Alle oben genannten Tatvorwürfe werden gemäß § 104 StGB bestraft. Es droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Inwieweit der Strafrahmen vom Gericht ausgeschöpft wird, liegt am Einzelfall. Neben eventuellen Einträgen im Führungszeugnis und privaten Umständen des Beschuldigten spielt hierbei gerade auch die Motivation der Tat eine große Rolle. In der Regel wird das Gericht von einem „antisemitischen Tatmotiv“ ausgehen. Es ist durchaus denkbar, dass das Gericht hierbei ein Exempel statuieren will und sogar Freiheitsstrafen ausspricht. Dann kommt es darauf an, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.
Anzeige wegen Verletzung einer Israel-Flagge erhalten – was ist zu tun?
Als Beschuldigter einer Straftat hat man ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht. Beschuldigten ist daher empfohlen, keine Aussage zu den Tatvorwürfen zu machen. Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.
Belasten Sie sich deshalb nicht selbst, sondern schweigen Sie und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger. Dieser wird die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen, Akteneinsicht beantragen und die Beweise gegen Sie genauestens prüfen. Anschließend wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt, die entweder die Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Strafe zum Ziel hat.
Als spezialisierte Kanzlei für Strafrecht mit Erfahrung im Politischen Strafrecht helfen wir Ihnen bei sämtlichen Anschuldigungen gemäß § 104 StGB. Unsere Strafverteidiger sind bundesweit tätig. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Anwalt und nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!
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Über den Autor
Dr. Matthias Brauer LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Matthias Brauer ist Kanzleiinhaber und verfügt vor allem im Strafrecht und Verkehrsrecht über eine große Praxiserfahrung.
Standorte der Kanzlei Dr. Brauer Rechtsanwälte sind in Bonn, Frankfurt am Main, Dresden, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg, München und Berlin. Von dort aus vertreten die Anwälte und Strafverteidiger Mandanten aus und in ganz Deutschland.
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